201993-03 · Mitteilungsvorlage
Schaffung einer Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Rathaus Hardtberg“ stadtauswärts
Kerndaten
- Nummer
- 201993-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201993-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Schaffung einer Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Rathaus Hardtberg“ stadtauswärts Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 29.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Sitzmöglichkeit an der Halteposition Rathaus Hardtberg in Fahrtrichtung Duisdorf Bf aufzustellen. Stadtauswärts wird nun nachträglich eine sogenannte Anlehnbank montiert. Die anfallenden Kosten können mit § 11 (2) ÖPNVG NRW-Mitteln finanziert werden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es nicht möglich, innerhalb des bestehenden Fahrgastunterstandes herkömmliche Sitzgelegenheiten fest zu installieren, da dadurch die notwendige Mindestdurchgangsbreite von 1,5 m unterschritten wird. Aufgrund dessen wurden weitere Sitzmöglichkeiten von Verwaltung und SWB Bus und Bahn geprüft, die im Folgenden erläutert wer- den. Eine Montage von Klappsitzen ist nicht möglich, selbst wenn diese Bestandteil des Portfolios des Herstellers wären, da diese bei Benutzung im ausgeklappten Zustand ebenfalls die Mindestdurchgangsbreite unterschreiten. Zudem sind diese anfällig für Vandalismus. Die Aufstellung einer Sitzbank neben dem Fahrgastunterstand ist ebenfalls nicht praktikabel, da sich im Bestand von SWB Bus und Bahn keine separaten Sitzbänke befinden und die Unterhaltung einer separaten Bank nachträglich geklärt werden müsste. Eine umsetzbare Möglichkeit ist jedoch die nachträgliche Installation einer An- lehnbank, welche in den bestehenden Fahrgastunterstand problemlos integriert werden kann. Der Verwaltung ist bewusst, dass die Anlehnbank keine optimale Lösung dar- stellt, da sie im Vergleich zu regulären Sitzbänken einen geringeren Komfort insbesondere für mobilitätseingeschränkte und ältere Personen darstellt. Auf- grund der begrenzten Flächenverfügbarkeit an der Haltestellenposition stellt die Anlehnbank jedoch die beste Option dar. Da die Fördermaßnahme für die Haltestellenposition seitens der SWB Bus und Bahn bereits abgeschlossen ist, müssen die anfallenden Kosten für die An- lehnbank inklusive Montage von der Stadt getragen werden. Diese belaufenSeite 1 von 3 Seite 2 sich überschlägig auf ca. 2.000 Euro, die im Rahmen der § 11(2) ÖPNVG NRW-Pauschale bereitgestellt werden können. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen; ÖPNV 1.12.07 Verkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.000,00 EUR 161001207/ Innenauftrag 6100000, 72.1000 2023 Einzahlungen / Erträge (ÖPNV- Pauschale, 100% Förderung) 2.000,00 EUR Haushaltsbelastung 0,00 EUR Anlage/n 1 Anlehnbank (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de