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201993-03 · Mitteilungsvorlage

Schaffung einer Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Rathaus Hardtberg“ stadtauswärts

Nummer
201993-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 29.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201993 Schaffung einer Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Rathaus Hardtberg“ stadtauswärts

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201993-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Schaffung einer Sitzgelegenheit an der Haltestelle
„Rathaus Hardtberg“ stadtauswärts
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 29.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Sitzmöglichkeit an der Halteposition
Rathaus Hardtberg in Fahrtrichtung Duisdorf Bf aufzustellen. Stadtauswärts
wird nun nachträglich eine sogenannte Anlehnbank montiert. Die anfallenden
Kosten können mit § 11 (2) ÖPNVG NRW-Mitteln finanziert werden.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es nicht möglich, innerhalb des
bestehenden Fahrgastunterstandes herkömmliche Sitzgelegenheiten fest zu
installieren, da dadurch die notwendige Mindestdurchgangsbreite von 1,5 m
unterschritten wird. Aufgrund dessen wurden weitere Sitzmöglichkeiten von
Verwaltung und SWB Bus und Bahn geprüft, die im Folgenden erläutert wer-
den.
Eine Montage von Klappsitzen ist nicht möglich, selbst wenn diese Bestandteil
des Portfolios des Herstellers wären, da diese bei Benutzung im ausgeklappten
Zustand ebenfalls die Mindestdurchgangsbreite unterschreiten. Zudem sind
diese anfällig für Vandalismus.
Die Aufstellung einer Sitzbank neben dem Fahrgastunterstand ist ebenfalls
nicht praktikabel, da sich im Bestand von SWB Bus und Bahn keine separaten
Sitzbänke befinden und die Unterhaltung einer separaten Bank nachträglich
geklärt werden müsste.
Eine umsetzbare Möglichkeit ist jedoch die nachträgliche Installation einer An-
lehnbank, welche in den bestehenden Fahrgastunterstand problemlos integriert
werden kann.
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Anlehnbank keine optimale Lösung dar-
stellt, da sie im Vergleich zu regulären Sitzbänken einen geringeren Komfort
insbesondere für mobilitätseingeschränkte und ältere Personen darstellt. Auf-
grund der begrenzten Flächenverfügbarkeit an der Haltestellenposition stellt die
Anlehnbank jedoch die beste Option dar.
Da die Fördermaßnahme für die Haltestellenposition seitens der SWB Bus und
Bahn bereits abgeschlossen ist, müssen die anfallenden Kosten für die An-
lehnbank inklusive Montage von der Stadt getragen werden. Diese belaufenSeite 1 von 3
Seite 2
sich überschlägig auf ca. 2.000 Euro, die im Rahmen der § 11(2) ÖPNVG
NRW-Pauschale bereitgestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -anlagen;
ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.000,00 EUR 161001207/
Innenauftrag
6100000,
72.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge (ÖPNV-
Pauschale, 100%
Förderung)
2.000,00 EUR
Haushaltsbelastung 0,00 EUR
Anlage/n
1 Anlehnbank (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de