201984 · Beschlussvorlage
Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)
Kerndaten
- Nummer
- 201984
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201984 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Umsetzung der geplanten Kanalbaumaßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2018-2023 gemäß anliegender Liste wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu realisieren. Begründung Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) vom 23.03.2020 gewährt das Land Zuweisungen an Kommunen zur Reduzierung des umlagefähigen Aufwands für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Diese Landeszuweisung hat eine 50 %-ige Reduzierung der von den Beitragspflichtigen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 KAG zu entrichtenden Straßenausbaubeiträge zur Folge. Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für den Zeitraum 2018-2023 wurde am 09.11.2017 durch den Rat beschlossen (DS 1712151), demnach vor dem 01.01.2018. Weitere Beschlüsse zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen erfolgten bislang nicht. Mit Ratsbeschluss vom 01.09.2020 (DS 201366) wurden lediglich die Maßnahmen aus dem ABK beschlossen, deren Sanierungsverfahren sich innerhalb der Abarbeitung geändert haben und die noch nicht als investive Maßnahmen im ABK gelistet waren. Vorsorglich sind nun auch die Maßnahmen zu beschließen, die bereits beim Ratsbeschluss am 09.11.2017 im ABK 2018-23 als investive Maßnahmen gelistet waren und deren Baubeginn nach dem 01.01.2021 erfolgt. Erst durch den hier vorgelegten, noch in diesem Jahr erforderlichen, formellen Beschluss der ABK-Maßnahmen besteht die Möglichkeit, für die zur UmsetzungSeite 1 von 5 Seite 2 anstehenden Maßnahmen Fördermittel zur Reduzierung der KAG-Beiträge zu beantragen. Anlage/n 1 Maßnahmenliste 201984 (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de