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201984 · Beschlussvorlage

Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)

Nummer
201984
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201984-01 AA Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) Antrag zur Vorlage 201984
  2. 201984-03 Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) hier: Prüfauftrag Wasserspeicherung u. a.
  3. 201984-02 AA Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) Antrag zur Vorlage 201984

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Beschlussvorlage
öffentlich
201984
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Umsetzung der geplanten Kanalbaumaßnahmen im
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2018-2023 gemäß
anliegender Liste wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu realisieren.
Begründung
Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur
Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) vom 23.03.2020 gewährt das Land
Zuweisungen an Kommunen zur Reduzierung des umlagefähigen Aufwands für
Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden.
Diese Landeszuweisung hat eine 50 %-ige Reduzierung der von den
Beitragspflichtigen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 KAG zu entrichtenden
Straßenausbaubeiträge zur Folge.
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für den Zeitraum 2018-2023 wurde
am 09.11.2017 durch den Rat beschlossen (DS 1712151), demnach vor dem
01.01.2018. Weitere Beschlüsse zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen
erfolgten bislang nicht.
Mit Ratsbeschluss vom 01.09.2020 (DS 201366) wurden lediglich die
Maßnahmen aus dem ABK beschlossen, deren Sanierungsverfahren sich
innerhalb der Abarbeitung geändert haben und die noch nicht als investive
Maßnahmen im ABK gelistet waren.
Vorsorglich sind nun auch die Maßnahmen zu beschließen, die bereits beim
Ratsbeschluss am 09.11.2017 im ABK 2018-23 als investive Maßnahmen
gelistet waren und deren Baubeginn nach dem 01.01.2021 erfolgt.
Erst durch den hier vorgelegten, noch in diesem Jahr erforderlichen, formellen
Beschluss der ABK-Maßnahmen besteht die Möglichkeit, für die zur UmsetzungSeite 1 von 5

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anstehenden Maßnahmen Fördermittel zur Reduzierung der KAG-Beiträge zu
beantragen.
Anlage/n
1 Maßnahmenliste 201984 (öffentlich)Seite 2 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de