201979 · Mitteilungsvorlage
Ambulante Sprachheilhilfe
Kerndaten
- Nummer
- 201979
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201979 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Ambulante Sprachheilhilfe Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme Mitteilung: Die Ambulante Sprachheilhilfe ist ein logopädisches Angebot der Bundesstadt Bonn zur Förderung von Kindern mit einer Sprachauffälligkeit. Zielsetzung des Angebots ist es, eine drohende oder vorhandene Sprachauffälligkeit bei Kindern im Primarbereich zu verhüten, zu beseitigen oder zu mildern. Das Angebot • besteht zusätzlich zu den bestehenden logopädischen Praxen, • ist niedrigschwellig und • richtet sich vor allem an Kinder, denen voraussichtlich keine logopädische Behandlung in den Praxen niedergelassener Logopädinnen und Logopäden zuteilwürde, da die Erziehungsberechtigten dieser Kinder die Therapie in einer logopädischen Praxis aufgrund familiärer, persönlicher oder sozialer Situation nicht ermöglichen. Über das Stadtgebiet verteilt unterhält die Bundesstadt Bonn insgesamt 12 Sprachheilambulanzen, die an städtische Kindertageseinrichtungen gekoppelt sind. Die Einrichtung der Sprachheilambulanzen erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Objektive Kriterien für die örtliche Ansiedlung bestehen hierbei nicht. Maßgeblich sind vor allem die pädagogischen Beobachtungen und Einschätzungen bezüglich der Häufung von Sprachauffälligkeiten in den einzelnen Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus können Sprachheilambulanzen nur eingerichtet werden, sofern es die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen, d. h. die Therapien müssen ohne Störung durch äußere Einflüsse durchgeführt werden können. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot der Bundesstadt Bonn. Die Kostenträgerschaft ist jedoch aufgeteilt. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht dieses: Aufgabe Kostenträger Vorhalten einer Sprachheilbeauftragten zur fachlichen Steuerung der Ambulanten Sprachheilhilfe Bundesstadt Bonn Beratung von Eltern, die bei ihren Kindern eine Sprachauffälligkeit vermuten inklusive eines Bundesstadt BonnSeite 1 von 14 Seite 2 Sprach-screenings (nach Absprache in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der Beratungsstelle Zeppelinstraße 7 a) Therapien von Kindern aufgrund ärztlicher Verordnungen in den 12 Sprachheilambulanzen in Kindertageseinrichtungen Krankenkassen (§ 32 SGB V i. V. m. der Heilmittel- richtlinie) Das Angebot gemäß Vertrag vom 07.12.2014 stellt eine bedeutsame Ergänzung zu Angeboten bzw. Therapien dar, die z. B. in Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden. Es wird für wichtig erachtet, da ansonsten zu befürchten ist, dass die Kinder des o. g. Zielpersonenkreises aufgrund der familiären Situationen keine bzw. unzureichende logopädische(n) Therapien erhalten. Die Auswahl der Kinder, die in den Sprachheilambulanzen eine Therapie erhalten, erfolgt in den überwiegenden Fällen aufgrund von Hinweisen pädagogischer Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen. Nur in Einzelfällen wenden sich Eltern unmittelbar an die Ambulante Sprachheilhilfe. Auch wenn hierzu keine validen Daten vorliegen, ist davon auszugehen, dass der Bedarf von Kindern an einer Sprachförderung trotz des ergänzenden Angebots der Ambulanten Sprachheilhilfe nicht gedeckt ist. Mit Beginn des Jahres 2015 wurde eine Evaluation zur rückblickenden Wirkungskontrolle aufgebaut. Der Jahresbericht 2019 enthält eine Auswertung der Evaluationsdaten von 57 Patientinnen und Patienten, deren Therapie in 2019 beendet wurde, und eine Gegenüberstellung mit den Evaluationsdaten aus Vorjahren. Die Bewertung der Sprachstörungen jeweils zu Beginn und zum Ende der Therapie erfolgte in Stufen von 0 bis 4 (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) und wurde von den Therapeutinnen selbst vorgenommen. Hervorzuheben ist, dass in den fünf wichtigsten Störungsbildern (Dyslalie, Schetismus, Sigmatismus interdentalis, Dysgrammatismus und verzögerte Sprachentwicklung) der Ausprägungsgrad der Sprachauffälligkeiten bei dem überwiegenden Teil der Kinder auf die Ausprägungsstufen 0 und 1 – teilweise deutlich – gesenkt werden konnte. Bei einem Teil der behandelten Kinder hätte noch weiterer Therapiebedarf bestanden. Aufgrund der Vorgabe im Vertrag mit den Krankenkassen, dass im Rahmen der Ambulanten Sprachheilhilfe nur Kinder im Primarbereich behandelt werden können, durfte die Therapie nicht mehr fortgesetzt werden. Anlage/n 1 Jahresbericht 2019 Ambulante Sprachheilhilfe mit Anhang (öffentlich)Seite 2 von 14 Seite | 1 Jahresbericht 2019 der Ambulanten Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn 1. Beschreibung der Ambulanten Sprachheilhilfe Die Ambulante Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn umfasst 12 Sprachheilambulanzen zur Förderung von Kindern, die bereits eine Sprachbehinderung, Sprachstörung oder Sprachauffälligkeit ausgebildet haben oder hiervon bedroht sind. Um sprachauffällige Kinder möglichst früh zu erkennen, werden die Therapien in städtischen Bonner Kindertagesstätten durchgeführt und nur noch für Kinder im Primarbereich angeboten. So kann den Sprachstörungen bereits vor der Einschulung entgegengewirkt werden. Durch rechtzeitig einsetzende Therapien werden soziale Folgeschäden verhindert oder auf ein Minimum reduziert. Die Ambulante Sprachheilhilfe ist ein niederschwelliges Angebot der Bundesstadt Bonn. Sie richtet sich insbesondere an Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Besuch einer logopädischen Praxis zur Behandlung der Sprachauffälligkeit aufgrund ihrer familiären, persönlichen oder beruflichen Situation nicht ermöglichen können. Die Ambulante Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn besteht somit zusätzlich zu den logopädischen Praxen und steht nicht in Konkurrenz zu diesen. Die Behandlung der Kinder erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Erledigte Heilmittelverordnungen werden zeitnah mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet. Die hierdurch erzielten Einnahmen decken den überwiegenden Teil der Kosten der Ambulanten Sprachheilhilfe. Die nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten werden als freiwilliges Angebot aus Mitteln der Bundesstadt Bonn finanziert. In 2019 wurden 133 Kinder von der Ambulanten Sprachheilhilfe behandelt. Die Anzahl ist im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend. 2. Ambulante Sprachheilhilfe im Rheinland Im Rheinland existiert seit langem eine positive Vernetzung der Sprachheilbeauftragten im Arbeitskreis kommunaler Sprachheilbeauftragter. Dieser trifft sich zwei bis drei Mal im Jahr an zentraler Stelle im Logopädischen Dienst in Düsseldorf zum Erfahrungsaustausch und zwecks gemeinsamer Bearbeitung allgemein auftretender Fragestellungen, wie beispielsweise in der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Die Ambulanten Sprachheilhilfen sind je nach örtlicher Gegebenheit sehr unterschiedlich organisiert: Einige bieten ihre Dienste ausschließlich mobil an, andere wiederum beschränken sich auf Beratung und Diagnostik und bieten keine Therapie an.Seite 3 von 14 Seite | 2 3. Struktur der Ambulanten Sprachheilhilfe Die insgesamt 12 Sprachheilambulanzen in Bonner Kindertagesstätten, die dem Therapiebedarf entsprechend ausgewählt wurden, verteilen sich folgendermaßen auf das Stadtgebiet Bonn: Ortsteil Anzahl der Ambulanzen Tannenbusch 3 Auerberg 3 Hardtberg 2 Muffendorf 1 Godesberg 1 Vilich 1 Holzlar 1 Personal Die Sprachheilambulanzen wurden im Jahr 2019 von sechs Honorarkräften geleitet. Die Ambulanten Sprachheilhilfen im gesamten Rheinland leiden unter dauerhaften Personalproblemen. Einem massiv angestiegenen Therapiebedarf steht eine viel zu geringe Anzahl an Therapeutinnen und Therapeuten gegenüber. Neues Personal zu finden gestaltet sich für die Ambulante Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn zudem schwierig aufgrund der Vorgabe der gesetzlichen Krankenkassen, an Stelle von Diplom-Pädagogen nur noch Logopäden neu einzustellen. Zweimal jährlich erstellen die Therapeutinnen Honorarabrechnungen für die geleisteten Therapiestunden. Bei Prüfung der Abrechnungen werden die fachliche Richtigkeit von der Sprachheilbeauftragten und die rechnerische Richtigkeit von der Verwaltung festgestellt. Die Verwaltung prüft außerdem, ob die für die Behandlungen erforderlichen Einverständniserklärungen und Heilmittelverordnungen vorliegen.Seite 4 von 14 Seite | 3 Beratungsangebot Neben den Sprachheilbehandlungen in den Kindertagesstätten bietet die Ambulante Sprachheilhilfe auch Beratungen für interessierte Eltern von Kindern an, bei denen eine Sprachauffälligkeit vermutet wird oder bereits diagnostiziert wurde. Die Sprachheilbeauftragte der Bundesstadt Bonn testet während eines 30-minütigen Termins mittels eines Sprachtests spielerisch das Sprachvermögen des Kindes und berät anschließend die Erziehungsberechtigten über eine mögliche Sprachheil-behandlung. Bei Interesse der Erziehungsberechtigten sucht sie eine für das Kind passende Sprachheilambulanz und vermittelt den Kontakt zur entsprechenden Ambulanzleiterin. Alternativ können die Eltern die notwendige Therapie auch in einer logopädischen Praxis durchführen lassen. Die Beratungen finden in städtischen Bonner Kindertagesstätten ohne Sprachheilambulanz sowie in der Beratungsstelle in Bonn-Bad Godesberg, Zeppelinstraße 7a statt. Die Termine erfolgen nach Absprache mit den Leitungen der Einrichtungen. Öffentlichkeitsarbeit Die Ambulante Sprachheilhilfe der Stadt Bonn ist auf www.bonn.de, im Intranet und bei Google mittels der Suchfunktion einfach und schnell zu finden. Dort wird jeweils ein guter Überblick über das Leistungsangebot vermittelt. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Information der Eltern durch die Erzieher/innen und Ambulanzleiterinnen in den Kindertagesstätten.Seite 5 von 14 Seite | 4 4. Evaluation 2019 Mit Beginn des Jahres 2015 wurde eine Evaluation zur rückblickenden Wirkungskontrolle aufgebaut. Seither wird jedes Kind, das im Rahmen der Ambulanten Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn therapiert wird, zu Beginn und nach Abschluss der Therapie begutachtet. Hierbei werden Art und Ausprägungsgrad von sieben ausgewählten Störungsbildern beurteilt und anonym in einer vorgegebenen Tabelle festgehalten. Diese Tabelle enthält ferner Angaben zu weiteren für den Therapieerfolg notwendigen Faktoren (z.B. Mehrsprachigkeit, Mitarbeit der Eltern). Die vorliegende Evaluation enthält Angaben zu 57 Patientinnen und Patienten, deren Therapie ab Januar 2015 begonnen und in 2019 beendet wurde. Die Bewertung der Sprachstörungen jeweils zu Beginn und zum Ende der Therapie erfolgte in Stufen von 0 - 4 (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) und wurde von den Therapeutinnen selbst vorgenommen. Die Auswertung der Datenlage ist nachfolgend dargestellt. Zur Veranschaulichung des Therapieerfolgs in den fünf wichtigsten Störungsbildern (Dyslalie, Schetismus, Sigmatismus interdentalis, Dysgrammatismus und verzögerte Sprachentwicklung) sind zur besseren Visualisierung ergänzend Diagramme beigefügt. Hier wird deutlich, dass durch die Arbeit der Ambulanten Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn der Ausprägungsgrad der Sprachauffälligkeiten bei dem bei weitem überwiegenden Teil der Kinder im Verlauf der Therapie auf 0 bis 1 gesenkt werden konnte. Störungsbild: Dyslalie Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 21 35 1 7 9 2 7 11 3 17 2 4 5 0 Anmerkung (für alle Diagramme): 1. Ziffer = Ausprägungsgrad 2. Ziffer = Häufigkeit 0; 21 1; 7 2; 7 3; 17 4; 5 vor Beginn der Sprachtherapie 0; 35 1; 9 2; 11 3; 2 4; 0 nach Beendigung der SprachtherapieSeite 6 von 14 Seite | 5 Störungsbild: Schetismus Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 18 30 1 6 16 2 15 9 3 13 2 4 5 0 Störungsbild: Sigmatismus interdentalis Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 33 46 1 3 7 2 9 2 3 8 2 4 4 0 0; 18 1; 6 2; 15 3; 13 4; 5 vor Beginn der Sprachtherapie 0; 30 1; 16 2; 9 3; 2 4; 0 nach Beendigung der Sprachtherapie 0; 33 1; 3 2; 9 3; 8 4; 4 vor Beginn der Sprachtherapie 0; 46 1; 7 2; 2 3; 2 4; 0 nach Beendigung der SprachtherapieSeite 7 von 14 Seite | 6 Störungsbild: Dysgrammatismus Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 13 21 1 3 18 2 10 12 3 25 6 4 6 0 Störungsbild: verzögerte Sprachentwicklung Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 16 25 1 0 14 2 11 13 3 24 5 4 6 0 0; 13 1; 3 2; 10 3; 25 4; 6 vor Beginn der Sprachtherapie 0; 211; 18 2; 12 3; 6 4; 0 nach Beendigung der Sprachtherapie 0; 16 1; 0 2; 11 3; 24 4; 6 vor Beginn der Sprachtherapie 0; 251; 14 2; 13 3; 54; 0 nach Beendigung der SprachtherapieSeite 8 von 14 Seite | 7 Störungsbild: Sigmatismus laterialis Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 56 56 1 0 1 2 1 0 3 0 0 4 0 0 Störungsbild: Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 42 48 1 2 5 2 6 2 3 6 2 4 1 0 Störungsbild: sonstige Störungsbilder Ausprägungsgrad (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig) Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie Häufigkeit nach Beendigung der Sprachtherapie 0 47 54 1 4 1 2 4 2 3 2 0 4 0 0 Mehrsprachigkeit ja Mehrsprachigkeit nein Mitarbeit der Erziehungsbe- rechtigten ja Mitarbeit der Erziehungsbe- rechtigten nein 42 15 20 37 42 der 57 Kinder, die die Therapie beendet haben, wuchsen mehrsprachig auf, eine Mitarbeit der Eltern erfolgte in 20 von 57 Fällen.Seite 9 von 14 Seite | 8 Voraussichtlich weiterer Therapiebedarf ja Voraussichtlich weiterer Therapiebedarf nein 30 27 Bei 30 der 57 beendeten Therapien bestand noch weiterer Therapiebedarf. Aufgrund der Vorgabe im Vertrag mit den Krankenkassen, dass im Rahmen der Ambulanten Sprachheilhilfe nur Kinder im Primarbereich behandelt werden können, muss die weitere Therapie dann schulbegleitend in logopädischen Praxen erfolgen. Im Anhang befindet sich eine weitere Datentabelle, in welcher Evaluationsdaten aus 2019 Evaluationsdaten aus Vorjahren gegenübergestellt werden. 5. Vertrag mit den Krankenkassen Seit dem 01.07.2014 gilt ein neuer Vertrag (Individualvertrag) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Bundesstadt Bonn. Gegenstand des Vertrages sind die „Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln nach § 32 SGB V i. V. m. den Heilmittelrichtlinien, die Preise, deren Abrechnung sowie die Verpflichtung der Therapeutinnen zur Fortbildung“. Die im Vertrag festgelegte Fortbildungsverpflichtung richtet sich an die Therapeutinnen und bestimmt anhand eines Punktesystems, dass 60 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren zu erreichen sind. Der Besuch einer 45-minütigen Unterrichtseinheit im Rahmen einer anerkannten Fortbildung ergibt einen Fortbildungspunkt. Die Fortbildungsverpflichtung und die vertraglich definierten Qualitätsmerkmale für die Fortbildungsinhalte sichern die fachlich hohen Qualitätsstandards der Ambulanten Sprachheilhilfe. 6. Zusammenfassung Die in der Evaluation erhobenen Daten belegen die positiven Auswirkungen der Arbeit der Ambulanten Sprachheilhilfe. Hierin zeigt sich deutlich die Notwendigkeit der Therapie in den Einrichtungen für die unter Punkt 1 beschriebene Klientel.Seite 10 von 14 Seite | 9 Glossar Dyslalie: Das Kind kann einen oder mehrere Laute nicht bilden, lässt sie weg oder ersetzt sie durch andere. Schetismus: Das Kind bildet den „sch“-Laut nicht, lässt ihn weg oder ersetzt ihn durch „s“. Sigmatismus interdentalis: Das Kind bildet die „s“-Laute nicht korrekt, meist wird die Zunge zwischen die Zähne geschoben. Dysgrammatismus: Das Kind beherrscht noch keine korrekten grammatikalischen Strukturen. Verzögerte Sprachentwicklung: Das Kind ist in mehreren sprachlichen Bereichen noch nicht altersgemäß entwickelt. Sigmatismus lateralis: Die Luft entweicht bei der Bildung der „s“-Laute im seitlichen Zahnbereich. auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen: Das Kind ist nicht in der Lage, gehörte Informationen korrekt wahrzunehmen, abzuspeichern und angemessen zu reagieren.Seite 11 von 14 Anhang zum Jahresbericht 2019 der Ambulanten Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn Störungsbild Ausprägungs- grad (0 = unauffällig, 4= sehr stark auffällig) vor nach vor nach vor nach vor nach Dyslalie 0 25 50 20 39 18 29 21 35 Dyslalie 1 11 22 10 16 6 9 7 9 Dyslalie 2 29 8 18 5 11 4 7 11 Dyslalie 3 15 3 11 3 7 2 17 2 Dyslalie 4 5 2 7 3 3 1 5 0 Schetismus 0 32 50 34 50 14 32 18 30 Schetismus 1 6 16 4 7 8 8 6 16 Schetismus 2 16 5 14 6 11 2 15 9 Schetismus 3 23 11 12 3 7 2 13 2 Schetismus 4 8 3 2 0 5 1 5 0 Sigmatismus lateralis 0 81 82 63 63 42 42 56 56 Sigmatismus lateralis 1 0 3 0 2 0 3 0 1 Sigmatismus lateralis 2 0 0 1 0 1 0 1 0 Sigmatismus lateralis 3 2 0 1 0 1 0 0 0 Sigmatismus lateralis 4 2 0 1 1 1 0 0 0 Häufigkeit der Störungsbilder vor und nach der Sprachtherapie 2015/2016 2017 2018 2019Seite 12 von 14 Störungsbild Ausprägungs- grad (0 = unauffällig, 4= sehr stark auffällig) vor nach vor nach vor nach vor nach Sigmatismus interdentalis 0 57 69 42 50 26 35 33 46 Sigmatismus interdentalis 1 2 11 2 9 1 6 3 7 Sigmatismus interdentalis 2 13 2 11 4 8 4 9 2 Sigmatismus interdentalis 3 9 3 8 2 8 0 8 2 Sigmatismus interdentalis 4 4 0 3 1 2 0 4 0 Dysgrammatismus 0 24 32 20 29 16 19 13 21 Dysgrammatismus 1 9 30 7 19 3 13 3 18 Dysgrammatismus 2 23 12 12 8 5 8 10 12 Dysgrammatismus 3 20 6 16 5 14 3 25 6 Dysgrammatismus 4 9 5 11 5 7 2 6 0 verz. Sprachentwicklung 0 17 37 20 34 12 22 16 25 verz. Sprachentwicklung 1 14 30 3 16 5 10 0 14 verz. Sprachentwicklung 2 27 9 17 8 8 6 11 13 verz. Sprachentwicklung 3 16 5 17 3 14 5 24 5 verz. Sprachentwicklung 4 11 4 9 5 6 2 6 0 Häufigkeit der Störungsbilder vor und nach der Sprachtherapie 2015/2016 2017 2018 2019Seite 13 von 14 2015/ 2016 2017 2018 2019 ja 61 47 33 42 nein 24 19 12 15 ja 41 35 20 20 nein 44 31 25 37 ja 38 28 19 30 nein 47 38 26 27 Mehrsprachigkeit Mitarbeit der Erziehungsberechtigten voraussichtlich weiterer TherapiebedarfSeite 14 von 14
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