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201979 · Mitteilungsvorlage

Ambulante Sprachheilhilfe

Nummer
201979
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201979
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Ambulante Sprachheilhilfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Ambulante Sprachheilhilfe ist ein logopädisches Angebot der Bundesstadt
Bonn zur Förderung von Kindern mit einer Sprachauffälligkeit. Zielsetzung des
Angebots ist es, eine drohende oder vorhandene Sprachauffälligkeit bei
Kindern im Primarbereich zu verhüten, zu beseitigen oder zu mildern.
Das Angebot
• besteht zusätzlich zu den bestehenden logopädischen Praxen,
• ist niedrigschwellig und
• richtet sich vor allem an Kinder, denen voraussichtlich keine
logopädische Behandlung in den Praxen niedergelassener
Logopädinnen und Logopäden zuteilwürde, da die
Erziehungsberechtigten dieser Kinder die Therapie in einer
logopädischen Praxis aufgrund familiärer, persönlicher oder sozialer
Situation nicht ermöglichen.
Über das Stadtgebiet verteilt unterhält die Bundesstadt Bonn insgesamt 12
Sprachheilambulanzen, die an städtische Kindertageseinrichtungen gekoppelt
sind. Die Einrichtung der Sprachheilambulanzen erfolgt in Abstimmung mit dem
Amt für Kinder, Jugend und Familie. Objektive Kriterien für die örtliche
Ansiedlung bestehen hierbei nicht. Maßgeblich sind vor allem die
pädagogischen Beobachtungen und Einschätzungen bezüglich der Häufung
von Sprachauffälligkeiten in den einzelnen Kindertageseinrichtungen. Darüber
hinaus können Sprachheilambulanzen nur eingerichtet werden, sofern es die
räumlichen Gegebenheiten ermöglichen, d. h. die Therapien müssen ohne
Störung durch äußere Einflüsse durchgeführt werden können.
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot der Bundesstadt Bonn. Die
Kostenträgerschaft ist jedoch aufgeteilt. Die nachfolgende Übersicht
verdeutlicht dieses:
Aufgabe Kostenträger
Vorhalten einer Sprachheilbeauftragten zur
fachlichen Steuerung der Ambulanten
Sprachheilhilfe
Bundesstadt Bonn
Beratung von Eltern, die bei ihren Kindern eine
Sprachauffälligkeit vermuten inklusive eines
Bundesstadt BonnSeite 1 von 14

Seite 2
Sprach-screenings
(nach Absprache in städtischen
Kindertageseinrichtungen sowie der
Beratungsstelle Zeppelinstraße 7 a)
Therapien von Kindern aufgrund ärztlicher
Verordnungen in den 12 Sprachheilambulanzen
in Kindertageseinrichtungen
Krankenkassen (§ 32 SGB
V i. V. m. der Heilmittel-
richtlinie)
Das Angebot gemäß Vertrag vom 07.12.2014 stellt eine bedeutsame
Ergänzung zu Angeboten bzw. Therapien dar, die z. B. in
Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden. Es wird für wichtig erachtet, da
ansonsten zu befürchten ist, dass die Kinder des o. g. Zielpersonenkreises
aufgrund der familiären Situationen keine bzw. unzureichende logopädische(n)
Therapien erhalten. Die Auswahl der Kinder, die in den Sprachheilambulanzen
eine Therapie erhalten, erfolgt in den überwiegenden Fällen aufgrund von
Hinweisen pädagogischer Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen. Nur in
Einzelfällen wenden sich Eltern unmittelbar an die Ambulante Sprachheilhilfe.
Auch wenn hierzu keine validen Daten vorliegen, ist davon auszugehen, dass
der Bedarf von Kindern an einer Sprachförderung trotz des ergänzenden
Angebots der Ambulanten Sprachheilhilfe nicht gedeckt ist.
Mit Beginn des Jahres 2015 wurde eine Evaluation zur rückblickenden
Wirkungskontrolle aufgebaut.
Der Jahresbericht 2019 enthält eine Auswertung der Evaluationsdaten von 57
Patientinnen und Patienten, deren Therapie in 2019 beendet wurde, und eine
Gegenüberstellung mit den Evaluationsdaten aus Vorjahren.
Die Bewertung der Sprachstörungen jeweils zu Beginn und zum Ende der
Therapie erfolgte in Stufen von 0 bis 4 (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig)
und wurde von den Therapeutinnen selbst vorgenommen. Hervorzuheben ist,
dass in den fünf wichtigsten Störungsbildern (Dyslalie, Schetismus,
Sigmatismus interdentalis, Dysgrammatismus und verzögerte
Sprachentwicklung) der Ausprägungsgrad der Sprachauffälligkeiten bei dem
überwiegenden Teil der Kinder auf die Ausprägungsstufen 0 und 1 – teilweise
deutlich – gesenkt werden konnte. Bei einem Teil der behandelten Kinder hätte
noch weiterer Therapiebedarf bestanden. Aufgrund der Vorgabe im Vertrag mit
den Krankenkassen, dass im Rahmen der Ambulanten Sprachheilhilfe nur
Kinder im Primarbereich behandelt werden können, durfte die Therapie nicht
mehr fortgesetzt werden.
Anlage/n
1 Jahresbericht 2019 Ambulante Sprachheilhilfe mit Anhang (öffentlich)Seite 2 von 14

Seite | 1
Jahresbericht 2019 der Ambulanten
Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn
1. Beschreibung der Ambulanten Sprachheilhilfe
Die Ambulante Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn umfasst 12 Sprachheilambulanzen zur Förderung
von Kindern, die bereits eine Sprachbehinderung, Sprachstörung oder Sprachauffälligkeit ausgebildet
haben oder hiervon bedroht sind.
Um sprachauffällige Kinder möglichst früh zu erkennen, werden die Therapien in städtischen Bonner
Kindertagesstätten durchgeführt und nur noch für Kinder im Primarbereich angeboten. So kann den
Sprachstörungen bereits vor der Einschulung entgegengewirkt werden. Durch rechtzeitig einsetzende
Therapien werden soziale Folgeschäden verhindert oder auf ein Minimum reduziert.
Die Ambulante Sprachheilhilfe ist ein niederschwelliges Angebot der Bundesstadt Bonn.
Sie richtet sich insbesondere an Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Besuch einer logopädischen
Praxis zur Behandlung der Sprachauffälligkeit aufgrund ihrer familiären, persönlichen oder beruflichen
Situation nicht ermöglichen können. Die Ambulante Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn besteht
somit zusätzlich zu den logopädischen Praxen und steht nicht in Konkurrenz zu diesen.
Die Behandlung der Kinder erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Erledigte
Heilmittelverordnungen werden zeitnah mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet. Die hierdurch
erzielten Einnahmen decken den überwiegenden Teil der Kosten der Ambulanten Sprachheilhilfe. Die
nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten werden als freiwilliges Angebot aus Mitteln der Bundesstadt
Bonn finanziert.
In 2019 wurden 133 Kinder von der Ambulanten Sprachheilhilfe behandelt. Die Anzahl ist im Vergleich
zum Vorjahr gleichbleibend.
2. Ambulante Sprachheilhilfe im Rheinland
Im Rheinland existiert seit langem eine positive Vernetzung der Sprachheilbeauftragten im Arbeitskreis
kommunaler Sprachheilbeauftragter. Dieser trifft sich zwei bis drei Mal im Jahr an zentraler Stelle im
Logopädischen Dienst in Düsseldorf zum Erfahrungsaustausch und zwecks gemeinsamer Bearbeitung
allgemein auftretender Fragestellungen, wie beispielsweise in der Zusammenarbeit mit den
Krankenkassen.
Die Ambulanten Sprachheilhilfen sind je nach örtlicher Gegebenheit sehr unterschiedlich organisiert:
Einige bieten ihre Dienste ausschließlich mobil an, andere wiederum beschränken sich auf Beratung
und Diagnostik und bieten keine Therapie an.Seite 3 von 14

Seite | 2
3. Struktur der Ambulanten Sprachheilhilfe
Die insgesamt 12 Sprachheilambulanzen in Bonner Kindertagesstätten, die dem Therapiebedarf
entsprechend ausgewählt wurden, verteilen sich folgendermaßen auf das Stadtgebiet Bonn:
Ortsteil Anzahl der Ambulanzen
Tannenbusch 3
Auerberg 3
Hardtberg 2
Muffendorf 1
Godesberg 1
Vilich 1
Holzlar 1
Personal
Die Sprachheilambulanzen wurden im Jahr 2019 von sechs Honorarkräften geleitet.
Die Ambulanten Sprachheilhilfen im gesamten Rheinland leiden unter dauerhaften
Personalproblemen. Einem massiv angestiegenen Therapiebedarf steht eine viel zu geringe Anzahl an
Therapeutinnen und Therapeuten gegenüber. Neues Personal zu finden gestaltet sich für die
Ambulante Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn zudem schwierig aufgrund der Vorgabe der
gesetzlichen Krankenkassen, an Stelle von Diplom-Pädagogen nur noch Logopäden neu einzustellen.
Zweimal jährlich erstellen die Therapeutinnen Honorarabrechnungen für die geleisteten
Therapiestunden. Bei Prüfung der Abrechnungen werden die fachliche Richtigkeit von der
Sprachheilbeauftragten und die rechnerische Richtigkeit von der Verwaltung festgestellt. Die
Verwaltung prüft außerdem, ob die für die Behandlungen erforderlichen Einverständniserklärungen
und Heilmittelverordnungen vorliegen.Seite 4 von 14

Seite | 3
Beratungsangebot
Neben den Sprachheilbehandlungen in den Kindertagesstätten bietet die Ambulante Sprachheilhilfe
auch Beratungen für interessierte Eltern von Kindern an, bei denen eine Sprachauffälligkeit vermutet
wird oder bereits diagnostiziert wurde. Die Sprachheilbeauftragte der Bundesstadt Bonn testet
während eines 30-minütigen Termins mittels eines Sprachtests spielerisch das Sprachvermögen des
Kindes und berät anschließend die Erziehungsberechtigten über eine mögliche Sprachheil-behandlung.
Bei Interesse der Erziehungsberechtigten sucht sie eine für das Kind passende Sprachheilambulanz und
vermittelt den Kontakt zur entsprechenden Ambulanzleiterin. Alternativ können die Eltern die
notwendige Therapie auch in einer logopädischen Praxis durchführen lassen.
Die Beratungen finden in städtischen Bonner Kindertagesstätten ohne Sprachheilambulanz sowie in
der Beratungsstelle in Bonn-Bad Godesberg, Zeppelinstraße 7a statt. Die Termine erfolgen nach
Absprache mit den Leitungen der Einrichtungen.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Ambulante Sprachheilhilfe der Stadt Bonn ist auf www.bonn.de, im Intranet und bei Google mittels
der Suchfunktion einfach und schnell zu finden. Dort wird jeweils ein guter Überblick über das
Leistungsangebot vermittelt. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die
Information der Eltern durch die Erzieher/innen und Ambulanzleiterinnen in den Kindertagesstätten.Seite 5 von 14

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4. Evaluation 2019
Mit Beginn des Jahres 2015 wurde eine Evaluation zur rückblickenden Wirkungskontrolle aufgebaut.
Seither wird jedes Kind, das im Rahmen der Ambulanten Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn
therapiert wird, zu Beginn und nach Abschluss der Therapie begutachtet. Hierbei werden Art und
Ausprägungsgrad von sieben ausgewählten Störungsbildern beurteilt und anonym in einer
vorgegebenen Tabelle festgehalten. Diese Tabelle enthält ferner Angaben zu weiteren für den
Therapieerfolg notwendigen Faktoren (z.B. Mehrsprachigkeit, Mitarbeit der Eltern).
Die vorliegende Evaluation enthält Angaben zu 57 Patientinnen und Patienten, deren Therapie ab
Januar 2015 begonnen und in 2019 beendet wurde. Die Bewertung der Sprachstörungen jeweils zu
Beginn und zum Ende der Therapie erfolgte in Stufen von 0 - 4 (0 = unauffällig, 4 = sehr stark auffällig)
und wurde von den Therapeutinnen selbst vorgenommen.
Die Auswertung der Datenlage ist nachfolgend dargestellt. Zur Veranschaulichung des Therapieerfolgs
in den fünf wichtigsten Störungsbildern (Dyslalie, Schetismus, Sigmatismus interdentalis,
Dysgrammatismus und verzögerte Sprachentwicklung) sind zur besseren Visualisierung ergänzend
Diagramme beigefügt. Hier wird deutlich, dass durch die Arbeit der Ambulanten Sprachheilhilfe der
Bundesstadt Bonn der Ausprägungsgrad der Sprachauffälligkeiten bei dem bei weitem überwiegenden
Teil der Kinder im Verlauf der Therapie auf 0 bis 1 gesenkt werden konnte.
Störungsbild: Dyslalie
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 21 35
1 7 9
2 7 11
3 17 2
4 5 0
Anmerkung (für alle Diagramme): 1. Ziffer = Ausprägungsgrad 2. Ziffer = Häufigkeit
0; 21
1; 7
2; 7
3; 17
4; 5
vor Beginn der
Sprachtherapie
0; 35
1; 9
2; 11 3; 2 4; 0
nach Beendigung der
SprachtherapieSeite 6 von 14

Seite | 5
Störungsbild: Schetismus
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 18 30
1 6 16
2 15 9
3 13 2
4 5 0
Störungsbild: Sigmatismus interdentalis
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 33 46
1 3 7
2 9 2
3 8 2
4 4 0
0; 18
1; 6
2; 15
3; 13
4; 5
vor Beginn der
Sprachtherapie
0; 30
1; 16
2; 9 3; 2 4; 0
nach Beendigung der
Sprachtherapie
0; 33
1; 3
2; 9
3; 8
4; 4
vor Beginn der
Sprachtherapie
0; 46
1; 7 2; 2 3; 2
4; 0
nach Beendigung der
SprachtherapieSeite 7 von 14

Seite | 6
Störungsbild: Dysgrammatismus
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 13 21
1 3 18
2 10 12
3 25 6
4 6 0
Störungsbild: verzögerte Sprachentwicklung
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 16 25
1 0 14
2 11 13
3 24 5
4 6 0
0; 13
1; 3
2; 10
3; 25
4; 6
vor Beginn der
Sprachtherapie
0; 211; 18
2; 12 3; 6
4; 0
nach Beendigung der
Sprachtherapie
0; 16
1; 0
2; 11
3; 24
4; 6
vor Beginn der
Sprachtherapie
0; 251; 14
2; 13 3; 54; 0
nach Beendigung der
SprachtherapieSeite 8 von 14

Seite | 7
Störungsbild: Sigmatismus laterialis
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 56 56
1 0 1
2 1 0
3 0 0
4 0 0
Störungsbild: Auditive Wahrnehmungs- und
Verarbeitungsstörungen
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 42 48
1 2 5
2 6 2
3 6 2
4 1 0
Störungsbild: sonstige Störungsbilder
Ausprägungsgrad
(0 = unauffällig,
4 = sehr stark auffällig)
Häufigkeit vor Beginn der Sprachtherapie
Häufigkeit
nach
Beendigung
der
Sprachtherapie
0 47 54
1 4 1
2 4 2
3 2 0
4 0 0
Mehrsprachigkeit
ja
Mehrsprachigkeit
nein
Mitarbeit der
Erziehungsbe-
rechtigten ja
Mitarbeit der
Erziehungsbe-
rechtigten nein
42 15 20 37
42 der 57 Kinder, die die Therapie beendet haben, wuchsen mehrsprachig auf, eine Mitarbeit der
Eltern erfolgte in 20 von 57 Fällen.Seite 9 von 14

Seite | 8
Voraussichtlich weiterer
Therapiebedarf ja
Voraussichtlich weiterer
Therapiebedarf nein
30 27
Bei 30 der 57 beendeten Therapien bestand noch weiterer Therapiebedarf. Aufgrund der Vorgabe im
Vertrag mit den Krankenkassen, dass im Rahmen der Ambulanten Sprachheilhilfe nur Kinder im
Primarbereich behandelt werden können, muss die weitere Therapie dann schulbegleitend in
logopädischen Praxen erfolgen.
Im Anhang befindet sich eine weitere Datentabelle, in welcher Evaluationsdaten aus 2019
Evaluationsdaten aus Vorjahren gegenübergestellt werden.
5. Vertrag mit den Krankenkassen
Seit dem 01.07.2014 gilt ein neuer Vertrag (Individualvertrag) zwischen den gesetzlichen
Krankenkassen und der Bundesstadt Bonn. Gegenstand des Vertrages sind die „Einzelheiten der
Versorgung mit Heilmitteln nach § 32 SGB V i. V. m. den Heilmittelrichtlinien, die Preise, deren
Abrechnung sowie die Verpflichtung der Therapeutinnen zur Fortbildung“.
Die im Vertrag festgelegte Fortbildungsverpflichtung richtet sich an die Therapeutinnen und bestimmt
anhand eines Punktesystems, dass 60 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren
zu erreichen sind. Der Besuch einer 45-minütigen Unterrichtseinheit im Rahmen einer anerkannten
Fortbildung ergibt einen Fortbildungspunkt.
Die Fortbildungsverpflichtung und die vertraglich definierten Qualitätsmerkmale für die
Fortbildungsinhalte sichern die fachlich hohen Qualitätsstandards der Ambulanten Sprachheilhilfe.
6. Zusammenfassung
Die in der Evaluation erhobenen Daten belegen die positiven Auswirkungen der Arbeit der Ambulanten
Sprachheilhilfe.
Hierin zeigt sich deutlich die Notwendigkeit der Therapie in den Einrichtungen für die unter Punkt 1
beschriebene Klientel.Seite 10 von 14

Seite | 9
Glossar
Dyslalie: Das Kind kann einen oder mehrere Laute nicht bilden, lässt
sie weg oder ersetzt sie durch andere.
Schetismus: Das Kind bildet den „sch“-Laut nicht, lässt ihn weg oder
ersetzt ihn durch „s“.
Sigmatismus interdentalis: Das Kind bildet die „s“-Laute nicht korrekt, meist wird die
Zunge zwischen die Zähne geschoben.
Dysgrammatismus: Das Kind beherrscht noch keine korrekten grammatikalischen
Strukturen.
Verzögerte Sprachentwicklung: Das Kind ist in mehreren sprachlichen Bereichen noch nicht
altersgemäß entwickelt.
Sigmatismus lateralis: Die Luft entweicht bei der Bildung der „s“-Laute im seitlichen
Zahnbereich.
auditive Wahrnehmungs-
und Verarbeitungsstörungen: Das Kind ist nicht in der Lage, gehörte Informationen korrekt
wahrzunehmen, abzuspeichern und angemessen zu
reagieren.Seite 11 von 14

Anhang zum Jahresbericht 2019 der Ambulanten Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn
Störungsbild
Ausprägungs-
grad
(0 = unauffällig,
4= sehr stark
auffällig)
vor nach vor nach vor nach vor nach
Dyslalie 0 25 50 20 39 18 29 21 35
Dyslalie 1 11 22 10 16 6 9 7 9
Dyslalie 2 29 8 18 5 11 4 7 11
Dyslalie 3 15 3 11 3 7 2 17 2
Dyslalie 4 5 2 7 3 3 1 5 0
Schetismus 0 32 50 34 50 14 32 18 30
Schetismus 1 6 16 4 7 8 8 6 16
Schetismus 2 16 5 14 6 11 2 15 9
Schetismus 3 23 11 12 3 7 2 13 2
Schetismus 4 8 3 2 0 5 1 5 0
Sigmatismus lateralis 0 81 82 63 63 42 42 56 56
Sigmatismus lateralis 1 0 3 0 2 0 3 0 1
Sigmatismus lateralis 2 0 0 1 0 1 0 1 0
Sigmatismus lateralis 3 2 0 1 0 1 0 0 0
Sigmatismus lateralis 4 2 0 1 1 1 0 0 0
Häufigkeit der Störungsbilder vor und nach der Sprachtherapie
2015/2016 2017 2018 2019Seite 12 von 14

Störungsbild
Ausprägungs-
grad
(0 = unauffällig,
4= sehr stark
auffällig)
vor nach vor nach vor nach vor nach
Sigmatismus interdentalis 0 57 69 42 50 26 35 33 46
Sigmatismus interdentalis 1 2 11 2 9 1 6 3 7
Sigmatismus interdentalis 2 13 2 11 4 8 4 9 2
Sigmatismus interdentalis 3 9 3 8 2 8 0 8 2
Sigmatismus interdentalis 4 4 0 3 1 2 0 4 0
Dysgrammatismus 0 24 32 20 29 16 19 13 21
Dysgrammatismus 1 9 30 7 19 3 13 3 18
Dysgrammatismus 2 23 12 12 8 5 8 10 12
Dysgrammatismus 3 20 6 16 5 14 3 25 6
Dysgrammatismus 4 9 5 11 5 7 2 6 0
verz. Sprachentwicklung 0 17 37 20 34 12 22 16 25
verz. Sprachentwicklung 1 14 30 3 16 5 10 0 14
verz. Sprachentwicklung 2 27 9 17 8 8 6 11 13
verz. Sprachentwicklung 3 16 5 17 3 14 5 24 5
verz. Sprachentwicklung 4 11 4 9 5 6 2 6 0
Häufigkeit der Störungsbilder vor und nach der Sprachtherapie
2015/2016 2017 2018 2019Seite 13 von 14

2015/
2016 2017 2018 2019
ja 61 47 33 42
nein 24 19 12 15
ja 41 35 20 20
nein 44 31 25 37
ja 38 28 19 30
nein 47 38 26 27
Mehrsprachigkeit
Mitarbeit der
Erziehungsberechtigten
voraussichtlich weiterer
TherapiebedarfSeite 14 von 14

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de