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201976 · Antrag

Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße

Nummer
201976
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201976-01 ST Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße

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Antrag
öffentlich
201976
Antragsteller/in:
Achim Schröder
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion
16.11.2020 gez. Jansen
Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Anwohnern des Quartiers aus
Sankt Augustinus-Straße, Weißenburgstraße zwischen Bonner und Friesdorfer
Straße sowie Wörthstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße und Friesdorfer
Straße eine Einbahnstraßenregelung, wonach der Abschnitt der
Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße- und Friesdorfer Straße
nur noch in Richtung Friesdorfer Straße befahren werden darf und wonach der
Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus- und Bonner
Straße nur noch in Richtung Bonner Straße befahren werden darf. Der
Prüfauftrag soll offen sein für alternative, sofern wirksame,
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Begründung
Im gesamten, im Antragstext definierten Wohngebiet findet erheblicher
Umgehungsverkehr der Ampeln Ecke Friesdorfer Straße und
Weißenburgstraße, Ecke Friesdorfer Straße und Elsässer Straße sowie letztlich
auch der Ampel an der Ecke Elsässer Straße und Bonner Straße statt. Gerade
in der Weißenburgstraße mit ihren zwei Kindergärten ist immer wieder zu
beobachten, wie Autofahrer auch nur den kleinsten freien Straßenabschnitt
nutzen, um zu beschleunigen und zwischen den geparkten Autos oder dem
Gegenverkehr „hindurchzuwedeln“. Angesichts der beiden Kindergärten und
der ungeschützten Querung der Sankt-Augustinus-Straße im Verlauf der Wege
zu den Kindergärten ergibt sich so eine unhaltbare verkehrliche Situation, die
unbedingt beruhigt gehört. Hinweis: In der benachbarten Lauffenbergstraße
wurden bereits verkehrsberuhigende Maßnahmen realisiert.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de