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201971-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrszeichen Nr. 136-10 - Spielende Kinder - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
201971-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201971 Verkehrszeichen Nr. 136-10 - Spielende Kinder

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201971-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrszeichen Nr. 136-10 - Spielende Kinder -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Örtlichkeit besichtigt, die Polizei angehört und lehnt in
der Folge eine Anordnung der Verkehrszeichen 136-10 ab.
Im Rahmen des Zieles des Abbaus des „Schilderwaldes“ sind gemäß § 39
VwV-StVO so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. § 45 Abs. 9
StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf
Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, weil auch
aufmerksame Verkehrsteilnehmende die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig
erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen. Solche besonderen
Umstände sind hier nicht ersichtlich. Der thematisierte „Kreuzungsbereich“
befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone in einer Sackgasse, in der kein
ortsfremder Durchgangsverkehr stattfindet. In einer Tempo 30 – Zone ist die
Anordnung von VZ 136-10 in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmen bilden in
der Regel schützenswerte Einrichtungen mit Kindern, beispielsweise Schulen
und Kindergärten. Die Straße ist gepflastert, der Bürgersteig hebt sich mittels
einer Bordsteinkante und einer anders gerichteten Pflasterung, bzw. teilweise
auch einer anderen Pflasterung von der Straße deutlich ab. Der zum
Europaring parallel verlaufende Gehweg ist ca. 5 Meter von der Fahrbahn
entfernt, dazwischen liegen die durch Bordsteinerhöhung abgegrenzten
Parkbuchten. Aufgrund des Umfelds ist mit Kindern zu rechnen. Kinder sollten
mit Verkehr auf der Fahrbahn rechnen und wissen, dass Spielen auf der
Fahrbahn nicht erlaubt ist und die Abgrenzung Gehweg zur Fahrbahn
erkennen.
Die Polizei teilt die Auffassung der Verwaltung. Darüber hinaus ist das
Unfalllagebild dieser Örtlichkeit unauffällig.
Anlage/n
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