201971-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrszeichen Nr. 136-10 - Spielende Kinder - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 201971-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201971-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrszeichen Nr. 136-10 - Spielende Kinder - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Örtlichkeit besichtigt, die Polizei angehört und lehnt in der Folge eine Anordnung der Verkehrszeichen 136-10 ab. Im Rahmen des Zieles des Abbaus des „Schilderwaldes“ sind gemäß § 39 VwV-StVO so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. § 45 Abs. 9 StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, weil auch aufmerksame Verkehrsteilnehmende die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen. Solche besonderen Umstände sind hier nicht ersichtlich. Der thematisierte „Kreuzungsbereich“ befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone in einer Sackgasse, in der kein ortsfremder Durchgangsverkehr stattfindet. In einer Tempo 30 – Zone ist die Anordnung von VZ 136-10 in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmen bilden in der Regel schützenswerte Einrichtungen mit Kindern, beispielsweise Schulen und Kindergärten. Die Straße ist gepflastert, der Bürgersteig hebt sich mittels einer Bordsteinkante und einer anders gerichteten Pflasterung, bzw. teilweise auch einer anderen Pflasterung von der Straße deutlich ab. Der zum Europaring parallel verlaufende Gehweg ist ca. 5 Meter von der Fahrbahn entfernt, dazwischen liegen die durch Bordsteinerhöhung abgegrenzten Parkbuchten. Aufgrund des Umfelds ist mit Kindern zu rechnen. Kinder sollten mit Verkehr auf der Fahrbahn rechnen und wissen, dass Spielen auf der Fahrbahn nicht erlaubt ist und die Abgrenzung Gehweg zur Fahrbahn erkennen. Die Polizei teilt die Auffassung der Verwaltung. Darüber hinaus ist das Unfalllagebild dieser Örtlichkeit unauffällig. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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