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201967-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung der Kosten für das Bonner Parkleitsystem

Nummer
201967-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201967 Bürgerantrag: Thematisierung der Kosten für das Bonner Parkleitsystem

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201967-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Thematisierung der Kosten für das
Bonner Parkleitsystem
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf die Drucksachennummer 190964-1.
Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die
Bundesregierung die Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid(NO2)-
Belastungen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität. Ziel
ist es, dass spätestens in 2020 die festgelegten NO2-Grenzwerte überall in
Deutschland nachweisbar und dauerhaft eingehalten werden.
Mit Schreiben des BMVI vom 24. Juli 2018 wurden die
Oberbürgermeister*innen der betroffenen Kommunen noch einmal aufgefordert,
im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“
entsprechende Fördermittel für geeignete Projekte abzurufen, welche dazu
dienen, effiziente und nachhaltige Verkehrssysteme zu generieren, um so die
Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte zu ermöglichen.
Die Stadt Bonn plante daher die Erneuerung und Erweiterung des bestehenden
Parkleitsystems (PLS) derart, dass neben der anstehenden Modernisierung
einerseits das Einzugsgebiet erweitert wurde. Andererseits ist es Ziel, den
Parksuchverkehr zu minimieren und somit den Schadstoffausstoß und die
Lärmbelastungen infolge der Kfz-Fahrten in der Innenstadt von Bonn selbst
sowie auch auf den Haupterschließungsachsen deutlich zu reduzieren.
Aufgrund des hohen Alters der vorhandenen Anlage und des damit
verbundenen schlechten Zustandes insbesondere der Anzeigesysteme bestand
ein dringender Sanierungsbedarf, insbesondere auch hinsichtlich der
Ansteuerung der Außenanlagen, da diese nicht mehr ausreichend
betriebssicher sind.Seite 1 von 3

Seite 2
Wesentliche Ziele der Erneuerung und Erweiterung des PLS Bonn sind:
 verbesserte Abwicklung des Parksuchverkehrs
o Vermeidung bzw. zumindest Reduzierung unnötiger
Parksuchverkehre,
o Reduzierung von Schadstoff- und Lärmemissionen ausgehend
vom Kfz-Verkehr durch die bessere Ausnutzung der
vorhandenen Verkehrs- und Parkräume
 Implementierung zusätzlicher Steuermöglichkeiten bereits im weiteren
Vorfeld der Innenstadt
o Bereits vorhandene Verkehrs- und Parkräume unter
Berücksichtigung aktueller Auslastungsinformationen optimal zu
nutzen;
o Weit im Vorfeld der Innenstadt auf alternative ÖV-Angebote
hinzuweisen
o Schadstoff- und Lärmemissionen auch bereits im großräumigen
Kontext zu reduzieren.
Diese gezielte Lenkung von Verkehren im erweiterten Innenstadtbereich und
schon im Zulauf auf Bonn geht mit dem Ziel der Reduzierung des MIV-
Aufkommens im städtischen Kernbereich Hand in Hand.
An folgenden Stellen werden in den Zufahrtbereichen am Rand der Innenstadt
entsprechende zusätzliche LED-Tafeln neu errichtet, um hier zu einer
Minimierung des Parksuchverkehrs und damit der Schadstoff- sowie
Lärmemissionen über gezielte Versorgung unterschiedlicher Parkzonen zu
gelangen:
 Ecke B 9 / Weberstraße im südlichen Zufahrtbereich;
 Ecke B 56 / Kaiser-Karl-Ring im westlichen Zufahrtbereich;
 Ecke Römerstraße / Rosental im nördlichen Zufahrtbereich sowie
 Ecke B 56 / Niederkasseler Straße im östlichen Zufahrtbereich.
Generell werden vollflächig frei programmierbare Systeme (drei- bzw. vierzeilig
mit Option zur Symbolanzeige) eingesetzt, um entsprechende Optimierungen
hinsichtlich der Wege und angezeigten Parkoptionen zu erreichen und darüber
hinaus Informationen zu geben.
Hinzu kommt die räumliche Erweiterung des PLS um die im Bereich
Brückenforum und Rathausplatz in Beuel vorhandenen Parkflächen. Auch hier
wurde die vorhandene kleinräumige Wegeführung zu den Parkflächen optimiert
und es wird zusätzlich die Option angeboten, an dieser Stelle auf das
vorhandene ÖV-Angebot umzusteigen. Dies soll dazu dienen, Fahrten in die
Innenstadt zu vermeiden, wenn dort kein ausreichender Parkraum mehr zur
Verfügung steht.Seite 2 von 3

Seite 3
Zur Lenkung von Verkehrsströmen bereits weiter im Vorfeld bzw. auch zur
Anzeige von strategischen Informationen im Rahmen des
Umweltmanagements (zusätzliche Vermeidung von staubedingten Emissionen)
sind in folgenden Bereichen weitere Standorte für frei programmierbare LED-
Tafeln vorgesehen:
 Bereich Duisdorf
 Bereich Gronau sowie
 Bereich B 56 / S 13 / Gartenstraße
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung und der zu Grunde liegenden Beschlussfassung und erklärt den
Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt, es erfolgt keine Verweisung in einen Fachausschuss.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de