201964-03 · Beschlussvorlage
Entschärfung Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße zur Schulwegsicherung im Bereich des Aloisiuskollegs
Kerndaten
- Nummer
- 201964-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201964-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entschärfung Verkehrssituation Friedrich-Ebert- Straße zur Schulwegsicherung im Bereich des Aloisiuskollegs Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die in der Mitteilungsvorlage 201964-02 in Aussicht gestellte Querungshilfe wird beschlossen. 2. Der beigefügten Planung wird zugestimmt. Begründung Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 07.09.2022 die Mitteilungsvorlage 201964-02 (TOP 12.18) zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben. Die Mitteilungsvorlage hatte folgenden Wortlaut: Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie und des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt. Inzwischen wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung kann dazu Folgendes mitteilen: Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu maßgebenden Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssten 50 querende Fußgänger*innen erreicht werden. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastung von ca. 100–150 Fußgänger*innen sowie ca. 450–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße im Kreuzungsbereich zur Elisabethstraße wurden die Mindestbelastungszahlen für die querenden Fußgänger*innen nicht erreicht. Die Zählungen wurden zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr durchgeführt. Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Zebrastreifens sind daher nicht gegeben.Seite 1 von 3 Seite 2 Eine Querungshilfe ist aus technischer Sicht möglich. Der Querungsbereich müsste barrierefrei gestaltet werden. Dazu müssen die Borde abgesenkt und mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Des Weiteren müssen evtl. Findlinge verschoben, Baumbeete ausgekeilt, Schilder versetzt und die Markierung angepasst werden. Hier wäre eine verhältnismäßig große Verkehrsinsel mit ausreichendem Sicherheitsraum für Fußgänger*innen möglich. Die Dimensionierung und Ausgestaltung der Verkehrsinsel müsste im Hinblick auf die Schleppkurven zur Stichstraße und Einfahrten aus der Elisabethstraße genauer geprüft werden. Aufgrund der Erhebung zum ordentlichen Beschlusspunkt hat die Verwaltung eine Planung erarbeitet. Mit Beschlussfassung über die beigefügte Planung kann eine Querungshilfe zeitnah umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Verkehrsflächen und - anlagen 1.12.01.01 Gemeindestraßen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 20.000€ 56600120101 00 785200 2022 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Querungshilfe Plan (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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