← Vorlagen

201964-03 · Beschlussvorlage

Entschärfung Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße zur Schulwegsicherung im Bereich des Aloisiuskollegs

Nummer
201964-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201964 Bürgerantrag: Entschärfung Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße zur Schulwegsicherung im Bereich des Aloisiuskollegs

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.119 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201964-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entschärfung Verkehrssituation Friedrich-Ebert-
Straße zur Schulwegsicherung im Bereich des
Aloisiuskollegs
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die in der Mitteilungsvorlage 201964-02 in Aussicht gestellte Querungshilfe
wird beschlossen.
2. Der beigefügten Planung wird zugestimmt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 07.09.2022 die
Mitteilungsvorlage 201964-02 (TOP 12.18) zum ordentlichen Beschlusspunkt
erhoben.
Die Mitteilungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:
Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie und
des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt. Inzwischen
wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung kann dazu
Folgendes mitteilen:
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu maßgebenden
Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw.
Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens
200 Fahrzeugen müssten 50 querende Fußgänger*innen erreicht werden.
Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastung von ca.
100–150 Fußgänger*innen sowie ca. 450–600 Fahrzeugen in der
Spitzenstunde.
Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße im Kreuzungsbereich zur Elisabethstraße
wurden die Mindestbelastungszahlen für die querenden Fußgänger*innen nicht
erreicht. Die Zählungen wurden zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr
durchgeführt. Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines
Zebrastreifens sind daher nicht gegeben.Seite 1 von 3
Seite 2
Eine Querungshilfe ist aus technischer Sicht möglich. Der Querungsbereich
müsste barrierefrei gestaltet werden.
Dazu müssen die Borde abgesenkt und mit taktilen Elementen ausgestattet
werden. Des Weiteren müssen evtl. Findlinge verschoben, Baumbeete
ausgekeilt, Schilder versetzt und die Markierung angepasst werden.
Hier wäre eine verhältnismäßig große Verkehrsinsel mit ausreichendem
Sicherheitsraum für Fußgänger*innen möglich. Die Dimensionierung und
Ausgestaltung der Verkehrsinsel müsste im Hinblick auf die Schleppkurven zur
Stichstraße und Einfahrten aus der Elisabethstraße genauer geprüft werden.
Aufgrund der Erhebung zum ordentlichen Beschlusspunkt hat die Verwaltung
eine Planung erarbeitet.
Mit Beschlussfassung über die beigefügte Planung kann eine Querungshilfe
zeitnah umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Verkehrsflächen und -
anlagen
1.12.01.01 Gemeindestraßen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 20.000€ 56600120101
00
785200
2022
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Querungshilfe Plan (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de