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201961 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im konsumtiven Haushalt - Finanzstelle 120100129

Nummer
201961
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 118,6 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201961
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im
konsumtiven Haushalt - Finanzstelle 120100129
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der Kommunalwahl findet die erste ordentliche Sitzung des Rates erst
am 10.12.2020 statt. Die Mittelbereitstellung ist jedoch kurzfristig erforderlich,
um den laufenden Betrieb aufrecht erhalten zu können.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden
Betriebes des Städtischen Gebäudemanagements in Höhe von 9.032.647,-
Euro wird zugestimmt.
Finanzstelle: 120100129
Bezeichnung: Gebäudemanagement
Finanzpostion: 73.1000
Deckung aus:
Finanzstelle: 120001605
Bezeichnung: Allgemeine Zuweisungen/Umlagen/Abgaben
Finanzposition: 61.1000
Begründung
Der Mittelbedarf im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Städtischen
Gebäudemanagements wird über den städtischen Haushalt bereitgestellt. Im
Rahmen des Abschlusses für das 3. Quartal wurde durch das Städtische
Gebäudemanagement ein erhöhter Mittelbedarf festgestellt, so dass zur
Aufrechterhaltung des Betriebes eine zusätzliche Mittelbereitstellung imSeite 1 von 4

Seite 2
Haushalt erforderlich ist. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan 2020 (DS
190670) beinhaltete im Falle sich ergebener Mehrbedarfe eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung mit Deckung über den Gesamthaushalt.
Der zusätzliche Mittelbedarf stellt sich wie folgt dar:
1. Differenz zur Veranschlagung Wirtschaftsplan 2020 SGB und Haushalt
2019/2020 (bedingt durch die Planung in unterschiedlichen Jahren zum
Doppelhaushalt und Wirtschaftsplan) in Höhe von 5.245.647 EUR.
2. Mehrbedarf bei Personal/Bauunterhaltung/Anmietungen 3.787.000 EUR
davon ca. 1 Mio. Covid-19 bedingte Aufwendungen (siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.29 Gebäudemanagement (SGB) 1.20.10.01.29.01 Gebäudemanagement (SGB)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
9.032.647,00 120100129/
731000
2020 9.032.647,00 120001605/
61.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
9.032.647,00
18.11.2020/25.11.2020 gez. Dörner gez. Wittneven-Welter
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/rSeite 2 von 4

Seite 3
Anlage/n
1 Erläuterung Mehrbedarf SGB (öffentlich)Seite 3 von 4

Betrag Betrag Davon
WiPl Prognose Ist 2020 Abweichung coronabedingte
bis 31.12.2020 Mehraufwendungen
Personal 23.720.000 € 24.800.000 € 1.080.000 €
In den letzten 12 Monaten
wurden überplanmäßig 31
Einstellungen vorgenommen.
Davon waren ca. 20 in den
Planwerten berücksichtigt.
Bauunterhaltung /
ungeplante Instandhaltung 21.000.000 € 22.700.000 € 1.700.000 €
Aufgrund steigender Baukosten
sowie dem altersbedingten
Sanierungsbedarf der
städtischen Gebäude
wird der Planansatz
(coronabereinigt) um ca.
1.433.000 € überschritten.
267.000 €
Beschaffung Desinfektionsmittel/Spender ca. 84.000 €
Herrichtung Gotenstraße – Diagnostikzentrum ca. 170.000 €
Einbau von Schutzwänden (DLZ, Theater, usw.) ca. 13.000 €
Anmietungen 11.500.000 € 11.800.000 € 300.000 €
Die Planansätze wurden auf
Basis der vorhandenen Verträge
des Vorjahres unter
Berücksichtigung der
Neuanmietungen gebildet. Der
Gesamtansatz für 2020 wird
leicht überschritten, dies liegt
insbesondere an den
notwendigen zusätzlichen
Anmietungen für
Verwaltungseinheiten.
24.000 € Unterbringung einer Reisegruppe, da aufgrund von Quarantäne-
Bestimmungen keine Ausreise aus Deutschland möglich war.
Gebäudereinigung 8.593.000 € 9.300.000 € 707.000 € 707.000 € Erhöhung der Reinigungsintervalle (pro Monat) ca. 86.000 €
Durchführung von Sonderreinigungen ca. 30.000 €
Summe 64.813.000 € 68.600.000 € 3.787.000 € 998.000 €
Sparte Begründung der Abweichung BegründungSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de