201961 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im konsumtiven Haushalt - Finanzstelle 120100129
Kerndaten
- Nummer
- 201961
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201961 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im konsumtiven Haushalt - Finanzstelle 120100129 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Kommunalwahl findet die erste ordentliche Sitzung des Rates erst am 10.12.2020 statt. Die Mittelbereitstellung ist jedoch kurzfristig erforderlich, um den laufenden Betrieb aufrecht erhalten zu können. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes des Städtischen Gebäudemanagements in Höhe von 9.032.647,- Euro wird zugestimmt. Finanzstelle: 120100129 Bezeichnung: Gebäudemanagement Finanzpostion: 73.1000 Deckung aus: Finanzstelle: 120001605 Bezeichnung: Allgemeine Zuweisungen/Umlagen/Abgaben Finanzposition: 61.1000 Begründung Der Mittelbedarf im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Städtischen Gebäudemanagements wird über den städtischen Haushalt bereitgestellt. Im Rahmen des Abschlusses für das 3. Quartal wurde durch das Städtische Gebäudemanagement ein erhöhter Mittelbedarf festgestellt, so dass zur Aufrechterhaltung des Betriebes eine zusätzliche Mittelbereitstellung imSeite 1 von 4 Seite 2 Haushalt erforderlich ist. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan 2020 (DS 190670) beinhaltete im Falle sich ergebener Mehrbedarfe eine überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckung über den Gesamthaushalt. Der zusätzliche Mittelbedarf stellt sich wie folgt dar: 1. Differenz zur Veranschlagung Wirtschaftsplan 2020 SGB und Haushalt 2019/2020 (bedingt durch die Planung in unterschiedlichen Jahren zum Doppelhaushalt und Wirtschaftsplan) in Höhe von 5.245.647 EUR. 2. Mehrbedarf bei Personal/Bauunterhaltung/Anmietungen 3.787.000 EUR davon ca. 1 Mio. Covid-19 bedingte Aufwendungen (siehe Anlage). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.29 Gebäudemanagement (SGB) 1.20.10.01.29.01 Gebäudemanagement (SGB) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 9.032.647,00 120100129/ 731000 2020 9.032.647,00 120001605/ 61.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 9.032.647,00 18.11.2020/25.11.2020 gez. Dörner gez. Wittneven-Welter Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/rSeite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 Erläuterung Mehrbedarf SGB (öffentlich)Seite 3 von 4 Betrag Betrag Davon WiPl Prognose Ist 2020 Abweichung coronabedingte bis 31.12.2020 Mehraufwendungen Personal 23.720.000 € 24.800.000 € 1.080.000 € In den letzten 12 Monaten wurden überplanmäßig 31 Einstellungen vorgenommen. Davon waren ca. 20 in den Planwerten berücksichtigt. Bauunterhaltung / ungeplante Instandhaltung 21.000.000 € 22.700.000 € 1.700.000 € Aufgrund steigender Baukosten sowie dem altersbedingten Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude wird der Planansatz (coronabereinigt) um ca. 1.433.000 € überschritten. 267.000 € Beschaffung Desinfektionsmittel/Spender ca. 84.000 € Herrichtung Gotenstraße – Diagnostikzentrum ca. 170.000 € Einbau von Schutzwänden (DLZ, Theater, usw.) ca. 13.000 € Anmietungen 11.500.000 € 11.800.000 € 300.000 € Die Planansätze wurden auf Basis der vorhandenen Verträge des Vorjahres unter Berücksichtigung der Neuanmietungen gebildet. Der Gesamtansatz für 2020 wird leicht überschritten, dies liegt insbesondere an den notwendigen zusätzlichen Anmietungen für Verwaltungseinheiten. 24.000 € Unterbringung einer Reisegruppe, da aufgrund von Quarantäne- Bestimmungen keine Ausreise aus Deutschland möglich war. Gebäudereinigung 8.593.000 € 9.300.000 € 707.000 € 707.000 € Erhöhung der Reinigungsintervalle (pro Monat) ca. 86.000 € Durchführung von Sonderreinigungen ca. 30.000 € Summe 64.813.000 € 68.600.000 € 3.787.000 € 998.000 € Sparte Begründung der Abweichung BegründungSeite 4 von 4
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