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201958 · Beschlussvorlage

Mitgliedschaft der Stadt Bonn bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)

Nummer
201958
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201958
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitgliedschaft der Stadt Bonn bei der
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. (FLL)
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bundesstadt Bonn wird Mitglied der FLL (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.).
Begründung
Die FLL mit Sitz in Bonn ist mit etwa 500 Mitgliedern und 33 Berufs- und
Fachverbänden der Regelwerksgeber für die Grüne Branche. Die FLL stellt in
etwa 60 interdisziplinär besetzten Arbeitsgremien produktneutrale Regelwerke
auf und schreibt diese fort. Bei der Erstellung dieser Regelwerke arbeiten
Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Behörden, Planungsbüros,
Ausführungsbetriebe, Herstellerfirmen und Sachverständige zusammen.
Es werden regelmäßig Fachtagungen (z.B. Verkehrssicherheitstage)
veranstaltet um die Inhalte der Regelwerke der Praxis vorzustellen und näher
zu erläutern.
Insbesondere die Standardwerke (z.B. Baumkontrollrichtlinien) und die darauf
aufbauenden Zertifizierungen (FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Qualifizierter
Spielplatzprüfer) sind inzwischen gerichtlich anerkannte Qualitätswerke.
Die GALK (Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag) ist seit
Gründung der FLL (1975) mit 2 Personen im Präsidium vertreten.
Aktuell ist Dieter Fuchs (Amt für Umwelt und Stadtgrün) als 2. Vizepräsident
und Schatzmeister ins Präsidium der FLL bis 2023 gewählt.
Der Jahresbeitrag kann für Körperschaften, Gemeinden und andere
Organisationen frei verhandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den
Mindestbetrag für Berufsverbände auf Landesebene in Höhe von 511,- € zu
zahlen. Durch die aufgrund einer Mitgliedschaft gewährten Vorteile bei demSeite 1 von 2

Seite 2
Erwerb von Publikationen und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
amortisiert sich der Mitgliedsbeitrag in kurzer Zeit.
Mittel zur Entrichtung der Mitgliedschaftsbeiträge stehen im laufenden Etat,
vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Vorraussetzung, des Amtes für Umwelt
und Stadtgrün zur Verfügung.
Der sonst vorberatende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wird
nach dessen Neubildung informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.01 Öffentliches Grün 1.13.01.01 Grün und Parkanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
511,- € 168001301/
74.100
2021
Einzahlungen /
Erträge
0,- €
Haushaltsbelastung
jährlich
511,-€
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de