201958 · Beschlussvorlage
Mitgliedschaft der Stadt Bonn bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Kerndaten
- Nummer
- 201958
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.815 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201958 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitgliedschaft der Stadt Bonn bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bundesstadt Bonn wird Mitglied der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Begründung Die FLL mit Sitz in Bonn ist mit etwa 500 Mitgliedern und 33 Berufs- und Fachverbänden der Regelwerksgeber für die Grüne Branche. Die FLL stellt in etwa 60 interdisziplinär besetzten Arbeitsgremien produktneutrale Regelwerke auf und schreibt diese fort. Bei der Erstellung dieser Regelwerke arbeiten Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Behörden, Planungsbüros, Ausführungsbetriebe, Herstellerfirmen und Sachverständige zusammen. Es werden regelmäßig Fachtagungen (z.B. Verkehrssicherheitstage) veranstaltet um die Inhalte der Regelwerke der Praxis vorzustellen und näher zu erläutern. Insbesondere die Standardwerke (z.B. Baumkontrollrichtlinien) und die darauf aufbauenden Zertifizierungen (FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Qualifizierter Spielplatzprüfer) sind inzwischen gerichtlich anerkannte Qualitätswerke. Die GALK (Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag) ist seit Gründung der FLL (1975) mit 2 Personen im Präsidium vertreten. Aktuell ist Dieter Fuchs (Amt für Umwelt und Stadtgrün) als 2. Vizepräsident und Schatzmeister ins Präsidium der FLL bis 2023 gewählt. Der Jahresbeitrag kann für Körperschaften, Gemeinden und andere Organisationen frei verhandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Mindestbetrag für Berufsverbände auf Landesebene in Höhe von 511,- € zu zahlen. Durch die aufgrund einer Mitgliedschaft gewährten Vorteile bei demSeite 1 von 2 Seite 2 Erwerb von Publikationen und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen amortisiert sich der Mitgliedsbeitrag in kurzer Zeit. Mittel zur Entrichtung der Mitgliedschaftsbeiträge stehen im laufenden Etat, vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Vorraussetzung, des Amtes für Umwelt und Stadtgrün zur Verfügung. Der sonst vorberatende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wird nach dessen Neubildung informiert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13.01 Öffentliches Grün 1.13.01.01 Grün und Parkanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 511,- € 168001301/ 74.100 2021 Einzahlungen / Erträge 0,- € Haushaltsbelastung jährlich 511,-€ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de