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201952 · Beschlussvorlage

Prüfung des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2018

Nummer
201952
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.04.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201952
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Prüfung des Gesamtabschlusses der Bundesstadt
Bonn zum 31.12.2018
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss ermächtigt gem. § 102 Abs. 2 i. V.
m. Abs. 11 GO NRW das Rechnungsprüfungsamt, sich zur Prüfung des
Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn zum Stichtag 31.12.2018
Dritter als Prüfer zu bedienen.
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel wurden bis zu einem Betrag
von max. 75.000 EUR im Haushaltsplan für das Jahr 2021 angemeldet.
Begründung
Die Bundesstadt Bonn hat ihre Haushaltswirtschaft zum 01.01.2008 auf das
Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) und damit von der Kameralistik
auf das System der doppelten Buchführung umgestellt. Hiernach waren die
Kommunen u. a. verpflichtet, spätestens zum 31.12.2010 den ersten
Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. § 116 GO
NRW i. V. m. § 49 ff. GemHVO NRW unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK)
aufzustellen.
Mit erheblicher Verspätung wurde am 02.10.2017 der 1. Gesamtabschluss der
Bundesstadt Bonn zum Stichtag 31.12.2010 in den Rat eingebracht und zur
Beratung und Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (vgl.
DS-Nr. 1712733). Grund für die späte Einbringung war die vorrangige
Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse für dieSeite 1 von 4
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Kernverwaltung, denen aus haushalts- und finanzpolitischer Sicht Priorität
einzuräumen war. Dieser zeitliche Vorrang galt auch für die Rechnungsprüfung,
die zwar zahlreiche Fragen im Vorfeld gestellt hatte, aber anders als bei der
Eröffnungsbilanz nicht aufstellungsbegleitend beteiligt wurde und sich
deswegen erst nach Erledigung der internen Abschlussarbeiten zur Prüfung
des Jahresabschlusses 2016 (inkl. des Stiftungsvermögens) ab April 2018 mit
dem eingebrachten Gesamtabschluss 2010 beschäftigen konnte.
Nach der Vereinfachungsregel des Gesetzes zur Beschleunigung der
Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 mussten die
Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 nicht geprüft werden, wenn sie
bis zum 30.06.2019 zusammen mit dem Gesamtabschluss für das Jahr 2015
der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Um von dieser zeitlich begrenzten
Regelung Gebrauch machen zu können, wurde die Prüfung des ersten – für
das Verfahren grundlegenden – Gesamtabschlusses 2010 extern durchgeführt.
Im März 2019 stellte der Rat den Gesamtabschluss 2010 nach Prüfung durch
einen Wirtschaftsprüfer fest (vgl. DS-Nr. 1910790).
Die Kämmerei holt seitdem die Aufstellung der noch offenen
Gesamtabschlüsse sukzessive auf.
Nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler
Gesamtabschlüsse in der Änderungsfassung vom 18.12.2018 wurde die
Vereinfachungsregelung erweitert. Danach sind nunmehr der Anzeige des
Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 die Gesamtabschlüsse der
Haushaltsjahre 2011 bis 2017 beizufügen, soweit diese der Aufsichtsbehörde
noch nicht angezeigt worden sind. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017
können in der bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden. Diese
Vereinfachungsregel tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.
Das bedeutet, dass bis zum 31.12.2021 der Gesamtabschluss 2018 der Stadt
Bonn geprüft, durch den Rat bestätigt und der Aufsichtsbehörde zusammen mit
den Abschlüssen 2011 bis 2017 in der Entwurfsfassung angezeigt sein muss.
Sollte das nicht gelingen, müssen alle Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bisSeite 2 von 4
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2017 mit entsprechendem Aufwand einzeln geprüft werden.
Nach dem aktualisierten Zeitplan beabsichtigt die Kämmerei nunmehr, den
Gesamtabschluss 2018 in die Maisitzung 2021 des Rates einzubringen statt
wie ursprünglich geplant und mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt bis
zum 31.12.2020. Danach verblieben bis zum 31.12.2021 unter
Berücksichtigung der Zeitspanne, die noch für die Beschlussfassungen im
Rechnungsprüfungsausschuss und Rat zu beachten und abzuziehen ist, für die
erstmalige Prüfung eines Gesamtabschlusses nur wenige Monate. In diesem
Zeitraum steht für die beiden für diese Aufgaben besonders ausgebildeten
Finanzprüferinnen des Rechnungsprüfungsamtes zudem zeitgleich die Prüfung
des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Bonn sowie die erstmalige Prüfung des
Jahresabschlusses des Rheinischen Studieninstituts an.
Diese Parameter machen es unumgänglich, die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2018 - unter Einbeziehung der Abschlüsse 2011 bis 2017 -
durch einen Externen durchführen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.07
Produktgruppenbezeichnung
Rechnungsprüfung
Produkt
1.14.00.01.07.01
Produktbezeichnung
Rechnungsprüfung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit zu
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit zu
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
maximal
75.000 EUR
114000107/
721000
Hpl.-
Entwurf 2021/2
022Seite 3 von 4
Seite 4
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
einmalig
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de