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201947 · Beschlussvorlage

42. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
201947
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201947
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
42. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die verwaltungsinterne Abstimmung hat längere Zeit in Anspruch
genommen. Bei Nichtbeschließen der Satzung in der Sitzung vom 10.12.2020
hätte die Stadt Bonn zum 01.01.2021 keine wirksame Gebührenordnung über
die Abfallentsorgungsgebühren, mit der Folge, dass ab dem 01.01.2021 keine
entsprechenden Gebühren erhoben werden könnten. Bei einer späteren
Beschlussfassung könnten die Gebühren auch nicht rückwirkend ab dem
01.01.2021 nachgefordert werden.
Beschlussvorschlag
Die 42. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung
beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand
der Beratung.
Begründung
Nachdem die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 01.01.2018 um
rund 11,5 % gesenkt und auf diesem Niveau auch für das Gebührenjahr 2019
stabil gehalten werden konnten, müssen diese zum 01.01.2021 nun zum
zweiten Mal in Folge wegen den Entsorgungskosten des Zweckverbandes
REK steigen; und zwar dieses Mal um 9,76 % (gegenüber einer Steigerung um
5,88 % im Vorjahr).
In der Kostenaufstellung (Anlage 1a) spiegelt sich für 2019 die erfolgte
Spitzabrechnung der Gebührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt
Bonn wider. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem
Wirtschaftsplan der bonnorange AöR und dem des Zweckverbandes REK. Die
Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen.Seite 1 von 20

Seite 2
Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der
bonnorange AöR und des Zweckverbandes REK auch die gebührenrelevanten
Kosten/Erträge auf Seiten der Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich
durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite.
Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2021 steigt gegenüber der
Kalkulation des Jahres 2020 um 1.452.664,24 EUR.
Die Einsparungen der bonnorange AöR können die Entwicklungen des Marktes
und die gestiegene Vermüllung des öffentlichen Raumes nicht kompensieren.
Zum einen haben sich die Verwertungskonditionen sowohl im ZV REK als auch
bei der bonnorange AöR verschlechtert. Erhebliche Mehraufwände ergeben
sich durch die Mediterranisierung, die sich mit der Corona-Pandemie noch
beschleunigt hat. Öffentliche Flächen werden höher frequentiert und Mahlzeiten
häufiger außer Haus verzehrt. Dadurch entsteht ein höherer Aufwand für die
Beseitgung wilden Mülls, die u.a. von der Stadtreinigung erbracht wird. Allein
diese wurden im Vergleich zum Vorjahr 1.650 TEUR höher kalkuliert.
Allerdings steht ausschließlich aus dem Jahr 2019 eine Überdeckung in Höhe
von 1.763.233,43 EUR zur Verfügung, nachdem noch in 2020 Überdeckungen
aus den Jahren 2017 und 2018 in Gesamthöhe von 3.314.344,76 EUR zur
Senkung des Gesamtgebührenbedarfes eingesetzt werden konnten.
Die Verwaltung schlägt vor, die derzeit vorhandene Überdeckung in voller Höhe
in die Gebührenkalkulation 2021 einzustellen. Für Folgejahre verbleibenden
dann, wie schon im vergangenen Jahr, keine Überdeckungen mehr.
Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 L Restmüll Tonne, 14-tägliche
Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 178,62 EUR auf 196,06 EUR.
Dies entspricht einem Anstieg um 9,76 %.
Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2 zu entnehmen.
In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den
Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die
Abfallentsorgungsgebühren 2021 stellt sich dies wie folgt dar:
Kosten
Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten:
6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern.
Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2
Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich
folgende personelle Einsparungen ergeben:
2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeiter
Personalreserve 23,2 % = 2,78 MitarbeiterSeite 2 von 20

Seite 3
zusammen = 14,78 Mitarbeiter
Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 63.662,53 EUR
Einsparung Personalkosten gesamt: = 940.932,19 EUR
Gebührenbedarf mit Vollservice = 34.547.092,08 EUR
Gebührenbedarf ohne Vollservice = 33.606.159,89 EUR
Senkung Gebührenbedarf = 2,72 %
(Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen,
sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu
berücksichtigen.)
Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die
Restmülltonne:
60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 95,36 EUR gegenüber 98,03 EUR
= Ersparnis von 2,67 EUR/Jahr/Haushalt
120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 190,73 EUR gegenüber 196,06 EUR
= Ersparnis von 5,33 EUR/Jahr/Haushalt
Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung
im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden,
beabsichtigt den Vollservice beizubehalten.
Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten
Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur
Gebührenordnung ersichtlich.
Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom
22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein
Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster
beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt.
Anlage/n
1 Abfall 2021 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich)
2 Abfall 2021 Anlage 1a Kosten (öffentlich)
3 Abfall 2021 Anlage 1b Fußnoten_ (öffentlich)
4 Abfall 2021 Anlage 2 Gebührensätze (öffentlich)
5 Abfall 2021 Anlage 3 Satzung mit ganzem Tarif_ (öffentlich)
6 Abfall 2021 Anlage 4 Synopse (öffentlich)Seite 3 von 20

Seite 4
7 Abfall 2021 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 4 von 20

Anlage 1
Seite 1 von 2
Gebührenbedarfsberechnung
Abfallentsorgung 2021
1. Rechtsgrundlagen
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung
der öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die
Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zur Zeit auf der Grundlage der
Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September
1987 (Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 17. Dezember 2019
(Amtsblatt S. 1108).
2. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlagen sind
 die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und
 die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren.
3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße
Die letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der Bundesstadt
Bonn am 12. Dezember 2019 mit Wirkung zum 1. Januar 2020.
Die Gebühr beträgt demnach derzeit
bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 1100 l jährlich 3.274,70 EUR
 Eigenkompostierer 1100 l jährlich 2.947,23 EUR
 660 l jährlich 1.964,82 EUR
 Eigenkompostierer 660 l jährlich 1.768,34 EUR
bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 240 l jährlich 357,24 EUR
 Eigenkompostierer 240 l jährlich 321,50 EUR
 120 l jährlich 178,62 EUR
 Eigenkompostierer 120 l jährlich 160,75 EUR
 110 l jährlich 163,74 EUR
 Eigenkompostierer 110 l jährlich 147,36 EUR
 100 l jährlich 148,85 EUR
 Eigenkompostierer 100 l jährlich 133,97 EUR
 90 l jährlich 133,97 EUR
 Eigenkompostierer 90 l jährlich 120,57 EUR
 80 l jährlich 119,07 EUR
 Eigenkompostierer 80 l jährlich 107,17 EUR
 70 l jährlich 104,20 EUR
 Eigenkompostierer 70 l jährlich 93,78 EUR
 60 l jährlich 89,31 EUR
 Eigenkompostierer 60 l jährlich 80,38 EUR
 40 l jährlich 59,54 EUR
 Eigenkompostierer 40 l jährlich 53,59 EURSeite 5 von 20

Anlage 1
Seite 2 von 2
bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von
 5 m³ jährlich 3.721,25 EUR
 Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 3.349,13 EUR
 4 m³ jährlich 2.977,00 EUR
 Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 2.679,30 EUR
 3 m³ jährlich 2.232,75 EUR
 Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 2.009,48 EUR
 2 m³ jährlich 1.488,50 EUR
 Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 1.339,65 EUR
4. Kosten
Der Gebührenbedarf für 2021 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich
34.547.092,08 EUR betragen.
5. Auswirkungen
Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 9,76 %
erhöht werden.
Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2021:
196,06 EUR (2020: 178,62 EUR).Seite 6 von 20

Gebührenbedarf
Abfall 2021
Anlage 1a
Kostenart / Bezeichnung
2019
Kalkulation
EUR
2019 1)
BAB
EUR
2020 2)
Kalkulation
EUR
2021 3)
Kalkulation
EUR
Personalaufwand 12.369.244,92 12.240.180,13 12.849.897,80 12.877.151,96 4)
Materialaufwand 943.976,00 983.876,17 1.151.833,16 889.426,24 5)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.162.166,80 2.355.478,06 3.072.086,52 2.522.051,72 6)
Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 4.220.148,96 4.430.126,05 3.301.224,84 4.951.690,12 7)
Kalkulatorische Abschreibungen 2.885.248,84 2.484.718,21 2.770.819,96 2.360.302,04 8)
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 900.882,08 768.083,64 981.549,28 760.373,88
24.481.667,60 23.262.462,26 24.127.411,56 24.360.995,96
Erträge aus Mieten und Pachten 219.135,64 219.483,98 276.731,32
Erträge aus Verkauf 360.000,00 342.351,71 291.000,00
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 55,20 2,10
Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 435.900,00 486.009,63 453.150,00 468.500,00
Erstattungen von privaten Unternehmen 9.465,31
Erstattungen von übrigen Bereichen -10.636,68
Andere sonstige ordentliche Erträge 18.140,24 17.983,52
1.015.090,84 1.064.816,29 1.020.881,32 799.096,44
23.466.576,76 22.197.645,97 23.106.530,24 23.561.899,52
REK Geschäftsbesorgung 99.700,00 52.633,29 135.000,00 114.700,00
REK Aufwand 14.346.091,00 14.272.874,29 14.847.800,00 15.253.500,00
verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 109.691,86 105.320,34 94.123,08 96.326,30 10)
Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 209.822,16 210.273,28 217.905,23 220.164,83 11)
14.765.305,02 14.641.101,20 15.294.828,31 15.684.691,13
Sonderleistungen (Sonderleerungen, Veranstaltungen etc.) 0,00 250.765,05 34.715,80 173.103,22
Direktanlieferung MVA mit Kd-Nr., Barzahler MVA,
gefährliche Abfälle, Transportzuschlag Altpapier 869.646,70 1.081.141,44 915.791,88
Kofferraumladungen 898.455,00 839.340,00 927.070,00
Abgrenzung 2018 -8.034,86
Benutzungsgebühren 1.976.355,76 2.010.831,89 1.955.197,24 2.015.965,10
Verrechnung Sachaufwand 367,71
Altpapiererlöse 1.772.596,00 1.517.080,76 1.588.500,00 920.300,00 12)
3.748.951,76 3.528.280,36 3.543.697,24 2.936.265,10
11.016.353,26 11.112.820,84 11.751.131,07 12.748.426,03
34.482.930,02 33.310.466,81 34.857.661,31 36.310.325,55
-1.270.167,29 -1.270.167,29
-3.078.777,61 -3.078.777,61
-1.468.000,00 -1.468.000,00 -1.556.226,61
-1.758.118,15 -0,04
-1.763.233,43
28.665.985,12 27.493.521,91 31.543.316,55 34.547.092,08
28.665.301,01 29.256.755,34 31.544.090,70 34.548.380,86
-684,11 1.763.233,43 774,15 1.288,78
312.612,92
Überdeckung aus 2019
Kosten (Stadt Bonn)
Kosten (bonnorange AöR)
Summe
Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR)
Summe
Gesamtergebnis (bonnorange AöR)
9)
Über-/ Unterdeckung (-)
Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn)
Summe
Gesamtergebnis (Stadt Bonn)
Gebührenbedarf laufendes Jahr
Überdeckung aus 2015
Überdeckung aus 2016
Überdeckung aus 2017
Überdeckung aus 2018
Gesamtgebührenbedarf
Gebührenaufkommen
SummeSeite 7 von 20

Anlage 1b
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Fußnoten zur Anlage 1a
1) Endgültiges Ergebnis auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Gebührenumlage der
bonnorange AöR von Juni 2020 mit der Stadt Bonn und der bei der Stadt gebuchten
Aufwendungen und Erträge laut SAP.
2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2020
3) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2021
4) Der Personalaufwand kann trotz geplanten Tarifsteigerungen und der Veränderungen
im Stellenplan fast stabil gehalten werden (+ 27 TEUR bzw. 0,2%).
5) Der Materialaufwand kann wesentlich reduziert werden (um -262 TEUR bzw. 23%)
Während die Entsorgungs-/Verwertungskosten steigen, konnten die Unterhaltungskos-
ten für Infrastrukturvermögen gesenkt werden.
Künftig werden die hochfrequentierten Flächen im öffentlichen Raum in Eigenleistung
gereinigt, die Fremdvergaben in diesen sensiblen Bereichen werden nicht länger an den
Markt vergeben.
6) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen können wesentlich gesenkt werden (-550
TEUR bzw. 18%). Haupteffekt ergibt sich aus geringerem Bewirtschaftungsaufwand und
Rechtskosten für die Hausmülldeponie Hersel. Darüber hinaus reduzieren sich Mietauf-
wendungen, da angedachte Anmietungen nicht realisiert werden konnten (Verwaltung,
linksrheinischer Wertstoffhof bzw. Grünannahmestelle).
7) Die interne Leistungsverrechnung verbucht wesentliche Leistungssteigerungen (1.650
TEUR bzw. 50%). Die durch den gesellschaftlichen Wandel hin zu einer mediterranisierten
Gesellschaft bedingte Vermüllung des öffentliche Raumes erfordert nicht nur die Steige-
rung der abfallwirtschaftlichen Leistungen sondern auch den höheren Unterstützungsbe-
darf durch die Stadtreinigung. In Grünanlagen, Parks und bei der Bewirtschaftung der öf-
fentlichen Papierkörbe wird die Nachbarsparte Mehrleistungen erbringen. Außerdem wer-
den hier die Eigenleistungen auf den hochfrequentierten Flächen gebucht (s.o.). Auch die
Treibstoffkosten tragen zur Steigerung bei.
8) Der kalkulatorische Aufwand reduziert sich um 632 TEUR bzw. 17%, da wesentliche
Investitionsvorhaben nicht umgesetzt werden konnten (linksrheinische Betriebsstätte
und Wertstoffhof).
Außerdem ist der kalkulatorische Zinssatz nach verwaltungsinterner Überprüfung (ana-
log der Berechnungsweise des OVG Münster) von 6,06% in 2020 auf 5,92% zu senken.
9) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im
Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Ansätze
für 2021 ergeben sich auf Grund aktueller Angaben des REK. Gemäß Beschluss des Auf-
sichtsrates der MVA Bonn GmbH ändert sich der Müllverbrennungspreis für 2021 auf
124,74 EUR/Tonne netto (148,44 EUR/Tonne brutto). Der Anstieg des Verbrennungsprei-
ses ist auf die in die Jahre gekommene MVA zurückzuführen. Dies führt zu steigenden
Kosten in der Unterhaltung der MVA.
10) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch anteilige
Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanz-
buchhaltung.Seite 8 von 20

Anlage 1b
Seite 2 von 2
11) Die Leistungen des Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwaltung der Debito-
renkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebührenhoheit
bei der Stadt Bonn liegt.
12) Aufgrund der Rückerstattung an den REK in 2019 fallen die Altpapiererlöse in 2021 gerin-
ger aus. Dies hängt mit dem Einbruch des Altpapierpreises am Markt zusammen. Die
kommunale Papiermenge für 2021 wurde mit einem Anteil von 66,5 % kalkuliert, da sich
der gewerbliche von 30 % auf 33,5 % erhöhen wird.Seite 9 von 20

Anlage 2
Behälterzahl Stand:
Oktober 2020
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-
gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
2.496 x 52 = 129.792 1.100 142.771.200
6 x 52 = 312 1.100 308.880
711 x 104 = 73.944 1.100 81.338.400
54 x 156 = 8.424 1.100 9.266.400
6 x 208 = 1.248 1.100 1.372.800
2 x 260 = 520 1.100 572.000
2.101 x 52 = 109.252 660 72.106.320
9 x 52 = 468 660 277.992
178 x 104 = 18.512 660 12.217.920
16 x 156 = 2.496 660 1.647.360
1 x 208 = 208 660 137.280
5 x 260 = 1.300 660 858.000
5.585 322.287.680 586.872
Summe:
Behälterzahl Stand:
Oktober 2020
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-
gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
12.410 x 26 = 322.660 240 77.438.400
115 x 26 = 2.990 240 645.840
620 x 52 = 32.240 240 7.737.600
4 x 52 = 208 240 44.928
112 x 104 = 11.648 240 2.795.520
0 x 104 = 0 240 0
19.025 x 26 = 494.650 120 59.358.000
476 x 26 = 12.376 120 1.336.608
699 x 52 = 36.348 120 4.361.760
2 x 52 = 104 120 11.232
147 x 104 = 15.288 120 1.834.560
0 x 104 = 0 120 0
2.736 x 26 = 71.136 110 7.824.960
33 x 26 = 858 110 84.942
578 x 52 = 30.056 110 3.306.160
5 x 52 = 260 110 25.740
95 x 104 = 9.880 110 1.086.800
0 x 104 = 0 110 0
2.125 x 26 = 55.250 100 5.525.000
98 x 26 = 2.548 100 229.320
53 x 52 = 2.756 100 275.600
1 x 52 = 52 100 4.680
13 x 104 = 1.352 100 135.200
0 x 104 = 0 100 0
3.626 x 26 = 94.276 90 8.484.840
179 x 26 = 4.654 90 376.974
54 x 52 = 2.808 90 252.720
0 x 52 = 0 90 0
1 x 104 = 104 90 9.360
0 x 104 = 0 90 0
6.260 x 26 = 162.760 80 13.020.800
427 x 26 = 11.102 80 799.344
56 x 52 = 2.912 80 232.960
0 x 52 = 0 80 0
1 x 104 = 104 80 8.320
0 x 104 = 0 80 0
1.072 x 26 = 27.872 70 1.951.040
75 x 26 = 1.950 70 122.850
28 x 52 = 1.456 70 101.920
0 x 52 = 0 70 0
2 x 104 = 208 70 14.560
0 x 104 = 0 70 0
11.009 x 26 = 286.234 60 17.174.040
742 x 26 = 19.292 60 1.041.768
124 x 52 = 6.448 60 386.880
Ermittlung der Gebührensätze 2021
1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
1. Bemessungsgrundlagen
322.874.552
Seite 1 von 3Seite 10 von 20

Anlage 2
1 x 52 = 52 60 2.808
11 x 104 = 1.144 60 68.640
0 x 104 = 0 60 0
2.237 x 26 = 58.162 40 2.326.480
241 x 26 = 6.266 40 225.576
31 x 52 = 1.612 40 64.480
2 x 52 = 104 40 3.744
0 x 104 = 0 40 0
0 x 104 = 0 40 0
2 x 26 = 52 70 erm. 1.820
0 x 26 = 0 70 erm. 0
20 x 26 = 520 60 erm. 15.600
10 x 26 = 260 60 erm. 7.020
798 x 26 = 20.748 40 erm. 414.960
66 x 26 = 1.716 40 erm. 30.888
2 x 52 = 104 40 erm. 2.080
0 x 52 = 0 40 erm. 0
66.424 216.211.060 4.994.262
72.009 Summe:
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-
gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
2 x 13 = 26 5.000 130.000
0 x 13 = 0 5.000 0
1 x 13 = 13 4.000 52.000
0 x 13 = 0 4.000 0
2 x 13 = 26 3.000 78.000
0 x 13 = 0 3.000 0
0 x 13 = 0 2.000 0
0 x 13 = 0 2.000 0
5 260.000 0
Summe:
549.783.273 Liter
34.547.092,08 EUR
549.783.273 Liter
0,06284 EUR
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
1.100 57.200 x 0,06284 3.594,45
Eigenkompostierer 1.100 57.200 x 0,05656 3.235,00
660 34.320 x 0,06284 2.156,67
Eigenkompostierer 660 34.320 x 0,05656 1.941,00
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
240 6.240 x 0,06284 392,12
Eigenkompostierer 240 6.240 x 0,05656 352,89
120 3.120 x 0,06284 196,06
Eigenkompostierer 120 3.120 x 0,05656 176,44
110 2.860 x 0,06284 179,72
Eigenkompostierer 110 2.860 x 0,05656 161,75
100 2.600 x 0,06284 163,38
Eigenkompostierer 100 2.600 x 0,05656 147,05
90 2.340 x 0,06284 147,05
Eigenkompostierer 90 2.340 x 0,05656 132,34
80 2.080 x 0,06284 130,70
Eigenkompostierer 80 2.080 x 0,05656 117,64
70 1.820 x 0,06284 114,37
Eigenkompostierer 70 1.820 x 0,05656 102,93
544.339.874 Liter
1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage:
221.205.322
Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete
Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von
maßgeblich.
Der Gebührenbedarf beträgt
1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
260.000
2. Gebührensätze
2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
Auf den Bemessungsliter entfällt
Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt
zuzüglich 1 % voraussichtliche Steigerung
Seite 2 von 3Seite 11 von 20

Anlage 2
60 1.560 x 0,06284 98,03
Eigenkompostierer 60 1.560 x 0,05656 88,23
40 1.040 x 0,06284 65,35
Eigenkompostierer 40 1.040 x 0,05656 58,82
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
5.000 65.000 x 0,06284 4.084,60
Eigenkompostierer 5.000 65.000 x 0,05656 3.676,14
4.000 52.000 x 0,06284 3.267,68
Eigenkompostierer 4.000 52.000 x 0,05656 2.940,91
3.000 39.000 x 0,06284 2.450,76
Eigenkompostierer 3.000 39.000 x 0,05656 2.205,68
2.000 26.000 x 0,06284 1.633,84
Eigenkompostierer 2.000 26.000 x 0,05656 1.470,46
549.783.273 Liter x 0,06284 EUR/Liter = 34.548.380,86 EUR
34.548.380,86 EUR
34.547.092,08 EUR
1.288,78 EUR
¹ Eigenkompostierer
² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren
Gebührenaufkommen 2021
Überdeckung
Gebührenbedarf
2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
3. Kontrollrechnung
Seite 3 von 3Seite 12 von 20

Anlage 3
Seite 1 von 4
42. Satzung
zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW. S. 916) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.
NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019
(GV.NRW. S. 1029), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des öffentlichen
Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn
(Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung vom
18. Dezember 2017 (ABl. S. 2084) sowie mit der Satzung für den Zweckverband Rheinische
Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. August 2017
(Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2018 S. 33), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02.
September 1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom
17. Dezember 2019 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1108), wird wie folgt geändert:
„Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt
Bonn erhält folgende Fassung:
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühre/EUR
1 Abfallentsorgung von angeschlossenen
Grundstücken
1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder
mehrmalige Abfuhr
1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei
einem Gefäß mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
ohne Eigen-
kompostierung
3.594,45
2.156,67
mit Eigen-
kompostierung
3.235,00
1.941,00
1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter
Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 13 von 20

Anlage 3
Seite 2 von 4
1.2
1.2.1
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr
der Restmülltonne
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß
mit einem Inhalt von
240 l
120 l
110 l
100 l
90 l
80 l
70 l
60 l
40 l
ohne Eigen-
kompostierung
392,12
196,06
179,72
163,38
147,05
130,70
114,37
98,03
65,35
mit Eigen-
kompostierung
352,89
176,44
161,75
147,05
132,34
117,64
102,93
88,23
58,82
1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der
Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern
(längstens bis zu 9 Monaten)
1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten
Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten
Gebühr
1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend
der Gefäßgröße
bis zu 240 l
über 240 l
3,96
15,08
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 3,50
1.5
1.5.1
1.5.2
1.6
1.6.1
1.6.2
Sonderausstattung
Abschließbare Gefäße
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung
abschließbarer Gefäße
je Gefäß
Zuggeschirr für Großbehälter
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
5 m³ jährlich
4 m³ jährlich
3 m³ jährlich
2 m³ jährlich
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer
werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten
Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
30,00
170,20
ohne Eigen-
kompostierung
4.084,60
3.267,68
2.450,76
1.633,84
mit Eigen-
kompostierung
3.676,14
2.940,91
2.205,68
1.470,46Seite 14 von 20

Anlage 3
Seite 3 von 4
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR
1.7
1.7.1
Sonderleistungen
Vollservice für Altpapiersammelgefäße
(12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
240 l
20,80
20,80
10,39
1.7.2
1.7.3
Vollservice für Biosammelgefäße
(24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
120 l
Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier
(12 zusätzliche Leerungen pro Jahr)
41,60
41,60
20,80
180,96
2 Abfallentsorgungsanlage
2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der
Gebührenordnung abhängig vom Gewicht
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 22,27
2.1.2 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) 148,44
2.2
2.2.1
2.2.2
je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der
Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht
PKW-Kofferraumladung
PKW-Kofferraumladung und Anhänger
15,00
30,00
3 Wert- und Schadstoffsammelstellen für die
Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die
gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,44
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit
Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV
20 01 28)
0,30
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in
Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05
04)
1,43
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
2,38Seite 15 von 20

Anlage 3
Seite 4 von 4
3.11
3.12
3.13
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind (AVV 15 01 10)
Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
1,90
3,09
4,76
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.Seite 16 von 20

Anlage 4
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1 1
1.1 1.1
1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK
1.100l jährlich 3.274,70 2.947,23 1.100l jährlich 3.594,45 3.235,00
660l jährlich 1.964,82 1.768,34 660l jährlich 2.156,67 1.941,00
1.1.2 1.1.2
1.2 1.2
1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK
240 l jährlich 357,24 321,50 240 l jährlich 392,12 352,89
120 l jährlich 178,62 160,75 120 l jährlich 196,06 176,44
110 l jährlich 163,74 147,36 110 l jährlich 179,72 161,75
100 l jährlich 148,85 133,97 100 l jährlich 163,38 147,05
90 l jährlich 133,97 120,57 90 l jährlich 147,05 132,34
80 l jährlich 119,07 107,17 80 l jährlich 130,70 117,64
70 l jährlich 104,20 93,78 70 l jährlich 114,37 102,93
60 l jährlich 89,31 80,38 60 l jährlich 98,03 88,23
40 l jährlich 59,54 53,59 40 l jährlich 65,35 58,82
1.2.2 1.2.2
1.3 1.3
1.3.1 1.3.1
1.3.2 1.3.2
bis zu 240 l 3,96 bis zu 240 l 3,96
über 240 l 15,08 über 240 l 15,08
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 3,50 70 l 3,50
1.5 1.5
1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße
je Gefäß 30,00 je Gefäß 30,00
1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
Sonderausstattung Sonderausstattung
zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße
alte Fassung neue Fassung
in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn
Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
Gebühr/EUR Gebühr/EUR
Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken
Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt
von
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt
von
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Seite 1 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 20

Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1.6 1.6
1.6.1 1.6.1
5 m³ jährlich 3.721,25 3.349,13 5 m³ jährlich 4.084,60 3.676,14
4 m³ jährlich 2.977,00 2.679,30 4 m³ jährlich 3.267,68 2.940,91
3 m³ jährlich 2.232,75 2.009,48 3 m³ jährlich 2.450,76 2.205,68
2 m³ jährlich 1.488,50 1.339,65 2 m³ jährlich 1.633,84 1.470,46
1.6.2 1.6.2
1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen
1.7.1 1.7.1
1.100 l jährlich 20,90 1.100 l jährlich 20,80
660 l jährlich 20,90 660 l jährlich 20,80
240 l jährlich 10,43 240 l jährlich 10,39
1.7.2 1.7.2
1.100 l jährlich 41,70 1.100 l jährlich 41,60
660 l jährlich 41,70 660 l jährlich 41,60
120 l jährlich 20,90 120 l jährlich 20,80
1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier
(12 zusätzliche Leerungen im Jahr)
jährlich 180,96 1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier
(12 zusätzliche Leerungen im Jahr)
jährlich 180,96
2 Abfallentsorgungsanlage 2 Abfallentsorgungsanlage
2.1 2.1
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 21,41
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 22,27
2.1.2
142,75
2.1.2
148,44
2.2 2.2
2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00 2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00
2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00 2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00
3 3
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,30 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,30
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,43 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,43
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
2,38 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
2,38
3.11 1,90 3.11 1,90
Gebühr/EURGebühr/EUR
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die
unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die
unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01
10)
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01
10)
Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig
vom Gewicht
Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig
vom Gewicht
alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt)
alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt)
je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig
vom Gewicht
je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig
vom Gewicht
Seite 2 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 20

Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
3,09 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
3,09
3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
4,76 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
4,76
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.
Seite 3 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 19 von 20

Anlage 5
letzte geplante
01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021
-11,51 0 5,88 9,76
Restmüll Biomüll Grund
-gebühr
Vollservice-
gebühr Summe
Bonn (derzeit) 01.01.2020 178,62 € - € - € - € 178,62 € 3,50 €
Bonn (geplant) 01.01.2021 196,06 € - € - € - € 196,06 € 3,50 €
Vergleichsstädte
Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € - € 385,02 €
Aachen (mit Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € 80,97 € 465,99 €
Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2020 123,84 € 93,12 € - € - € 216,96 € 5,00 €
Münster (mit Vollservice) 01.01.2020 232,80 € 186,00 € 36,00 € - € 454,80 € 6,00 € (90 l)
Stadt
Aachen
Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet
Erläuterungen
Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter
Nach einer grundsätzlichen Systemumstellung zum 01.01.2017 wurde dort der Tarif seitdem nicht
mehr angepasst.
Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich
Gebührenerhebung in Bonn
Abfallwirtschaft
Beistellsack /
Abfallsack
(70 Liter)
120 Liter (14-täglich)
jährlicher Gebührensatz
7,00 €
Gebührenänderungen
am/zum
um (in %)
Stadt
Letzte
Änderung/
Satzung bzw.
gültig ab
Interkommunaler VergleichSeite 20 von 20

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Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de