201947 · Beschlussvorlage
42. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201947
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 201947 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II 42. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsinterne Abstimmung hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei Nichtbeschließen der Satzung in der Sitzung vom 10.12.2020 hätte die Stadt Bonn zum 01.01.2021 keine wirksame Gebührenordnung über die Abfallentsorgungsgebühren, mit der Folge, dass ab dem 01.01.2021 keine entsprechenden Gebühren erhoben werden könnten. Bei einer späteren Beschlussfassung könnten die Gebühren auch nicht rückwirkend ab dem 01.01.2021 nachgefordert werden. Beschlussvorschlag Die 42. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung. Begründung Nachdem die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 01.01.2018 um rund 11,5 % gesenkt und auf diesem Niveau auch für das Gebührenjahr 2019 stabil gehalten werden konnten, müssen diese zum 01.01.2021 nun zum zweiten Mal in Folge wegen den Entsorgungskosten des Zweckverbandes REK steigen; und zwar dieses Mal um 9,76 % (gegenüber einer Steigerung um 5,88 % im Vorjahr). In der Kostenaufstellung (Anlage 1a) spiegelt sich für 2019 die erfolgte Spitzabrechnung der Gebührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn wider. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR und dem des Zweckverbandes REK. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen.Seite 1 von 20 Seite 2 Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der bonnorange AöR und des Zweckverbandes REK auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite. Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2021 steigt gegenüber der Kalkulation des Jahres 2020 um 1.452.664,24 EUR. Die Einsparungen der bonnorange AöR können die Entwicklungen des Marktes und die gestiegene Vermüllung des öffentlichen Raumes nicht kompensieren. Zum einen haben sich die Verwertungskonditionen sowohl im ZV REK als auch bei der bonnorange AöR verschlechtert. Erhebliche Mehraufwände ergeben sich durch die Mediterranisierung, die sich mit der Corona-Pandemie noch beschleunigt hat. Öffentliche Flächen werden höher frequentiert und Mahlzeiten häufiger außer Haus verzehrt. Dadurch entsteht ein höherer Aufwand für die Beseitgung wilden Mülls, die u.a. von der Stadtreinigung erbracht wird. Allein diese wurden im Vergleich zum Vorjahr 1.650 TEUR höher kalkuliert. Allerdings steht ausschließlich aus dem Jahr 2019 eine Überdeckung in Höhe von 1.763.233,43 EUR zur Verfügung, nachdem noch in 2020 Überdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 in Gesamthöhe von 3.314.344,76 EUR zur Senkung des Gesamtgebührenbedarfes eingesetzt werden konnten. Die Verwaltung schlägt vor, die derzeit vorhandene Überdeckung in voller Höhe in die Gebührenkalkulation 2021 einzustellen. Für Folgejahre verbleibenden dann, wie schon im vergangenen Jahr, keine Überdeckungen mehr. Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 L Restmüll Tonne, 14-tägliche Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 178,62 EUR auf 196,06 EUR. Dies entspricht einem Anstieg um 9,76 %. Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2 zu entnehmen. In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die Abfallentsorgungsgebühren 2021 stellt sich dies wie folgt dar: Kosten Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten: 6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern. Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2 Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich folgende personelle Einsparungen ergeben: 2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeiter Personalreserve 23,2 % = 2,78 MitarbeiterSeite 2 von 20 Seite 3 zusammen = 14,78 Mitarbeiter Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 63.662,53 EUR Einsparung Personalkosten gesamt: = 940.932,19 EUR Gebührenbedarf mit Vollservice = 34.547.092,08 EUR Gebührenbedarf ohne Vollservice = 33.606.159,89 EUR Senkung Gebührenbedarf = 2,72 % (Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen, sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.) Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die Restmülltonne: 60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 95,36 EUR gegenüber 98,03 EUR = Ersparnis von 2,67 EUR/Jahr/Haushalt 120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 190,73 EUR gegenüber 196,06 EUR = Ersparnis von 5,33 EUR/Jahr/Haushalt Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden, beabsichtigt den Vollservice beizubehalten. Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur Gebührenordnung ersichtlich. Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom 22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt. Anlage/n 1 Abfall 2021 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich) 2 Abfall 2021 Anlage 1a Kosten (öffentlich) 3 Abfall 2021 Anlage 1b Fußnoten_ (öffentlich) 4 Abfall 2021 Anlage 2 Gebührensätze (öffentlich) 5 Abfall 2021 Anlage 3 Satzung mit ganzem Tarif_ (öffentlich) 6 Abfall 2021 Anlage 4 Synopse (öffentlich)Seite 3 von 20 Seite 4 7 Abfall 2021 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 4 von 20 Anlage 1 Seite 1 von 2 Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2021 1. Rechtsgrundlagen Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zur Zeit auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September 1987 (Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 17. Dezember 2019 (Amtsblatt S. 1108). 2. Berechnung der Gebühren Bemessungsgrundlagen sind die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren. 3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße Die letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 12. Dezember 2019 mit Wirkung zum 1. Januar 2020. Die Gebühr beträgt demnach derzeit bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 1100 l jährlich 3.274,70 EUR Eigenkompostierer 1100 l jährlich 2.947,23 EUR 660 l jährlich 1.964,82 EUR Eigenkompostierer 660 l jährlich 1.768,34 EUR bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l jährlich 357,24 EUR Eigenkompostierer 240 l jährlich 321,50 EUR 120 l jährlich 178,62 EUR Eigenkompostierer 120 l jährlich 160,75 EUR 110 l jährlich 163,74 EUR Eigenkompostierer 110 l jährlich 147,36 EUR 100 l jährlich 148,85 EUR Eigenkompostierer 100 l jährlich 133,97 EUR 90 l jährlich 133,97 EUR Eigenkompostierer 90 l jährlich 120,57 EUR 80 l jährlich 119,07 EUR Eigenkompostierer 80 l jährlich 107,17 EUR 70 l jährlich 104,20 EUR Eigenkompostierer 70 l jährlich 93,78 EUR 60 l jährlich 89,31 EUR Eigenkompostierer 60 l jährlich 80,38 EUR 40 l jährlich 59,54 EUR Eigenkompostierer 40 l jährlich 53,59 EURSeite 5 von 20 Anlage 1 Seite 2 von 2 bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 3.721,25 EUR Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 3.349,13 EUR 4 m³ jährlich 2.977,00 EUR Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 2.679,30 EUR 3 m³ jährlich 2.232,75 EUR Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 2.009,48 EUR 2 m³ jährlich 1.488,50 EUR Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 1.339,65 EUR 4. Kosten Der Gebührenbedarf für 2021 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich 34.547.092,08 EUR betragen. 5. Auswirkungen Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 9,76 % erhöht werden. Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2021: 196,06 EUR (2020: 178,62 EUR).Seite 6 von 20 Gebührenbedarf Abfall 2021 Anlage 1a Kostenart / Bezeichnung 2019 Kalkulation EUR 2019 1) BAB EUR 2020 2) Kalkulation EUR 2021 3) Kalkulation EUR Personalaufwand 12.369.244,92 12.240.180,13 12.849.897,80 12.877.151,96 4) Materialaufwand 943.976,00 983.876,17 1.151.833,16 889.426,24 5) Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.162.166,80 2.355.478,06 3.072.086,52 2.522.051,72 6) Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 4.220.148,96 4.430.126,05 3.301.224,84 4.951.690,12 7) Kalkulatorische Abschreibungen 2.885.248,84 2.484.718,21 2.770.819,96 2.360.302,04 8) Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 900.882,08 768.083,64 981.549,28 760.373,88 24.481.667,60 23.262.462,26 24.127.411,56 24.360.995,96 Erträge aus Mieten und Pachten 219.135,64 219.483,98 276.731,32 Erträge aus Verkauf 360.000,00 342.351,71 291.000,00 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 55,20 2,10 Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 435.900,00 486.009,63 453.150,00 468.500,00 Erstattungen von privaten Unternehmen 9.465,31 Erstattungen von übrigen Bereichen -10.636,68 Andere sonstige ordentliche Erträge 18.140,24 17.983,52 1.015.090,84 1.064.816,29 1.020.881,32 799.096,44 23.466.576,76 22.197.645,97 23.106.530,24 23.561.899,52 REK Geschäftsbesorgung 99.700,00 52.633,29 135.000,00 114.700,00 REK Aufwand 14.346.091,00 14.272.874,29 14.847.800,00 15.253.500,00 verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 109.691,86 105.320,34 94.123,08 96.326,30 10) Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 209.822,16 210.273,28 217.905,23 220.164,83 11) 14.765.305,02 14.641.101,20 15.294.828,31 15.684.691,13 Sonderleistungen (Sonderleerungen, Veranstaltungen etc.) 0,00 250.765,05 34.715,80 173.103,22 Direktanlieferung MVA mit Kd-Nr., Barzahler MVA, gefährliche Abfälle, Transportzuschlag Altpapier 869.646,70 1.081.141,44 915.791,88 Kofferraumladungen 898.455,00 839.340,00 927.070,00 Abgrenzung 2018 -8.034,86 Benutzungsgebühren 1.976.355,76 2.010.831,89 1.955.197,24 2.015.965,10 Verrechnung Sachaufwand 367,71 Altpapiererlöse 1.772.596,00 1.517.080,76 1.588.500,00 920.300,00 12) 3.748.951,76 3.528.280,36 3.543.697,24 2.936.265,10 11.016.353,26 11.112.820,84 11.751.131,07 12.748.426,03 34.482.930,02 33.310.466,81 34.857.661,31 36.310.325,55 -1.270.167,29 -1.270.167,29 -3.078.777,61 -3.078.777,61 -1.468.000,00 -1.468.000,00 -1.556.226,61 -1.758.118,15 -0,04 -1.763.233,43 28.665.985,12 27.493.521,91 31.543.316,55 34.547.092,08 28.665.301,01 29.256.755,34 31.544.090,70 34.548.380,86 -684,11 1.763.233,43 774,15 1.288,78 312.612,92 Überdeckung aus 2019 Kosten (Stadt Bonn) Kosten (bonnorange AöR) Summe Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR) Summe Gesamtergebnis (bonnorange AöR) 9) Über-/ Unterdeckung (-) Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn) Summe Gesamtergebnis (Stadt Bonn) Gebührenbedarf laufendes Jahr Überdeckung aus 2015 Überdeckung aus 2016 Überdeckung aus 2017 Überdeckung aus 2018 Gesamtgebührenbedarf Gebührenaufkommen SummeSeite 7 von 20 Anlage 1b Seite 1 von 2 Fußnoten zur Anlage 1a 1) Endgültiges Ergebnis auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Gebührenumlage der bonnorange AöR von Juni 2020 mit der Stadt Bonn und der bei der Stadt gebuchten Aufwendungen und Erträge laut SAP. 2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2020 3) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2021 4) Der Personalaufwand kann trotz geplanten Tarifsteigerungen und der Veränderungen im Stellenplan fast stabil gehalten werden (+ 27 TEUR bzw. 0,2%). 5) Der Materialaufwand kann wesentlich reduziert werden (um -262 TEUR bzw. 23%) Während die Entsorgungs-/Verwertungskosten steigen, konnten die Unterhaltungskos- ten für Infrastrukturvermögen gesenkt werden. Künftig werden die hochfrequentierten Flächen im öffentlichen Raum in Eigenleistung gereinigt, die Fremdvergaben in diesen sensiblen Bereichen werden nicht länger an den Markt vergeben. 6) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen können wesentlich gesenkt werden (-550 TEUR bzw. 18%). Haupteffekt ergibt sich aus geringerem Bewirtschaftungsaufwand und Rechtskosten für die Hausmülldeponie Hersel. Darüber hinaus reduzieren sich Mietauf- wendungen, da angedachte Anmietungen nicht realisiert werden konnten (Verwaltung, linksrheinischer Wertstoffhof bzw. Grünannahmestelle). 7) Die interne Leistungsverrechnung verbucht wesentliche Leistungssteigerungen (1.650 TEUR bzw. 50%). Die durch den gesellschaftlichen Wandel hin zu einer mediterranisierten Gesellschaft bedingte Vermüllung des öffentliche Raumes erfordert nicht nur die Steige- rung der abfallwirtschaftlichen Leistungen sondern auch den höheren Unterstützungsbe- darf durch die Stadtreinigung. In Grünanlagen, Parks und bei der Bewirtschaftung der öf- fentlichen Papierkörbe wird die Nachbarsparte Mehrleistungen erbringen. Außerdem wer- den hier die Eigenleistungen auf den hochfrequentierten Flächen gebucht (s.o.). Auch die Treibstoffkosten tragen zur Steigerung bei. 8) Der kalkulatorische Aufwand reduziert sich um 632 TEUR bzw. 17%, da wesentliche Investitionsvorhaben nicht umgesetzt werden konnten (linksrheinische Betriebsstätte und Wertstoffhof). Außerdem ist der kalkulatorische Zinssatz nach verwaltungsinterner Überprüfung (ana- log der Berechnungsweise des OVG Münster) von 6,06% in 2020 auf 5,92% zu senken. 9) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Ansätze für 2021 ergeben sich auf Grund aktueller Angaben des REK. Gemäß Beschluss des Auf- sichtsrates der MVA Bonn GmbH ändert sich der Müllverbrennungspreis für 2021 auf 124,74 EUR/Tonne netto (148,44 EUR/Tonne brutto). Der Anstieg des Verbrennungsprei- ses ist auf die in die Jahre gekommene MVA zurückzuführen. Dies führt zu steigenden Kosten in der Unterhaltung der MVA. 10) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch anteilige Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanz- buchhaltung.Seite 8 von 20 Anlage 1b Seite 2 von 2 11) Die Leistungen des Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwaltung der Debito- renkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebührenhoheit bei der Stadt Bonn liegt. 12) Aufgrund der Rückerstattung an den REK in 2019 fallen die Altpapiererlöse in 2021 gerin- ger aus. Dies hängt mit dem Einbruch des Altpapierpreises am Markt zusammen. Die kommunale Papiermenge für 2021 wurde mit einem Anteil von 66,5 % kalkuliert, da sich der gewerbliche von 30 % auf 33,5 % erhöhen wird.Seite 9 von 20 Anlage 2 Behälterzahl Stand: Oktober 2020 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll- gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 2.496 x 52 = 129.792 1.100 142.771.200 6 x 52 = 312 1.100 308.880 711 x 104 = 73.944 1.100 81.338.400 54 x 156 = 8.424 1.100 9.266.400 6 x 208 = 1.248 1.100 1.372.800 2 x 260 = 520 1.100 572.000 2.101 x 52 = 109.252 660 72.106.320 9 x 52 = 468 660 277.992 178 x 104 = 18.512 660 12.217.920 16 x 156 = 2.496 660 1.647.360 1 x 208 = 208 660 137.280 5 x 260 = 1.300 660 858.000 5.585 322.287.680 586.872 Summe: Behälterzahl Stand: Oktober 2020 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll- gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 12.410 x 26 = 322.660 240 77.438.400 115 x 26 = 2.990 240 645.840 620 x 52 = 32.240 240 7.737.600 4 x 52 = 208 240 44.928 112 x 104 = 11.648 240 2.795.520 0 x 104 = 0 240 0 19.025 x 26 = 494.650 120 59.358.000 476 x 26 = 12.376 120 1.336.608 699 x 52 = 36.348 120 4.361.760 2 x 52 = 104 120 11.232 147 x 104 = 15.288 120 1.834.560 0 x 104 = 0 120 0 2.736 x 26 = 71.136 110 7.824.960 33 x 26 = 858 110 84.942 578 x 52 = 30.056 110 3.306.160 5 x 52 = 260 110 25.740 95 x 104 = 9.880 110 1.086.800 0 x 104 = 0 110 0 2.125 x 26 = 55.250 100 5.525.000 98 x 26 = 2.548 100 229.320 53 x 52 = 2.756 100 275.600 1 x 52 = 52 100 4.680 13 x 104 = 1.352 100 135.200 0 x 104 = 0 100 0 3.626 x 26 = 94.276 90 8.484.840 179 x 26 = 4.654 90 376.974 54 x 52 = 2.808 90 252.720 0 x 52 = 0 90 0 1 x 104 = 104 90 9.360 0 x 104 = 0 90 0 6.260 x 26 = 162.760 80 13.020.800 427 x 26 = 11.102 80 799.344 56 x 52 = 2.912 80 232.960 0 x 52 = 0 80 0 1 x 104 = 104 80 8.320 0 x 104 = 0 80 0 1.072 x 26 = 27.872 70 1.951.040 75 x 26 = 1.950 70 122.850 28 x 52 = 1.456 70 101.920 0 x 52 = 0 70 0 2 x 104 = 208 70 14.560 0 x 104 = 0 70 0 11.009 x 26 = 286.234 60 17.174.040 742 x 26 = 19.292 60 1.041.768 124 x 52 = 6.448 60 386.880 Ermittlung der Gebührensätze 2021 1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) 1. Bemessungsgrundlagen 322.874.552 Seite 1 von 3Seite 10 von 20 Anlage 2 1 x 52 = 52 60 2.808 11 x 104 = 1.144 60 68.640 0 x 104 = 0 60 0 2.237 x 26 = 58.162 40 2.326.480 241 x 26 = 6.266 40 225.576 31 x 52 = 1.612 40 64.480 2 x 52 = 104 40 3.744 0 x 104 = 0 40 0 0 x 104 = 0 40 0 2 x 26 = 52 70 erm. 1.820 0 x 26 = 0 70 erm. 0 20 x 26 = 520 60 erm. 15.600 10 x 26 = 260 60 erm. 7.020 798 x 26 = 20.748 40 erm. 414.960 66 x 26 = 1.716 40 erm. 30.888 2 x 52 = 104 40 erm. 2.080 0 x 52 = 0 40 erm. 0 66.424 216.211.060 4.994.262 72.009 Summe: Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll- gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 2 x 13 = 26 5.000 130.000 0 x 13 = 0 5.000 0 1 x 13 = 13 4.000 52.000 0 x 13 = 0 4.000 0 2 x 13 = 26 3.000 78.000 0 x 13 = 0 3.000 0 0 x 13 = 0 2.000 0 0 x 13 = 0 2.000 0 5 260.000 0 Summe: 549.783.273 Liter 34.547.092,08 EUR 549.783.273 Liter 0,06284 EUR Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 1.100 57.200 x 0,06284 3.594,45 Eigenkompostierer 1.100 57.200 x 0,05656 3.235,00 660 34.320 x 0,06284 2.156,67 Eigenkompostierer 660 34.320 x 0,05656 1.941,00 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 240 6.240 x 0,06284 392,12 Eigenkompostierer 240 6.240 x 0,05656 352,89 120 3.120 x 0,06284 196,06 Eigenkompostierer 120 3.120 x 0,05656 176,44 110 2.860 x 0,06284 179,72 Eigenkompostierer 110 2.860 x 0,05656 161,75 100 2.600 x 0,06284 163,38 Eigenkompostierer 100 2.600 x 0,05656 147,05 90 2.340 x 0,06284 147,05 Eigenkompostierer 90 2.340 x 0,05656 132,34 80 2.080 x 0,06284 130,70 Eigenkompostierer 80 2.080 x 0,05656 117,64 70 1.820 x 0,06284 114,37 Eigenkompostierer 70 1.820 x 0,05656 102,93 544.339.874 Liter 1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage: 221.205.322 Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von maßgeblich. Der Gebührenbedarf beträgt 1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 260.000 2. Gebührensätze 2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) Auf den Bemessungsliter entfällt Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt zuzüglich 1 % voraussichtliche Steigerung Seite 2 von 3Seite 11 von 20 Anlage 2 60 1.560 x 0,06284 98,03 Eigenkompostierer 60 1.560 x 0,05656 88,23 40 1.040 x 0,06284 65,35 Eigenkompostierer 40 1.040 x 0,05656 58,82 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 5.000 65.000 x 0,06284 4.084,60 Eigenkompostierer 5.000 65.000 x 0,05656 3.676,14 4.000 52.000 x 0,06284 3.267,68 Eigenkompostierer 4.000 52.000 x 0,05656 2.940,91 3.000 39.000 x 0,06284 2.450,76 Eigenkompostierer 3.000 39.000 x 0,05656 2.205,68 2.000 26.000 x 0,06284 1.633,84 Eigenkompostierer 2.000 26.000 x 0,05656 1.470,46 549.783.273 Liter x 0,06284 EUR/Liter = 34.548.380,86 EUR 34.548.380,86 EUR 34.547.092,08 EUR 1.288,78 EUR ¹ Eigenkompostierer ² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren Gebührenaufkommen 2021 Überdeckung Gebührenbedarf 2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 3. Kontrollrechnung Seite 3 von 3Seite 12 von 20 Anlage 3 Seite 1 von 4 42. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW. S. 916) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S. 1029), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2017 (ABl. S. 2084) sowie mit der Satzung für den Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. August 2017 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2018 S. 33), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02. September 1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom 17. Dezember 2019 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1108), wird wie folgt geändert: „Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung: Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühre/EUR 1 Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken 1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr 1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von 1.100 l 660 l ohne Eigen- kompostierung 3.594,45 2.156,67 mit Eigen- kompostierung 3.235,00 1.941,00 1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 13 von 20 Anlage 3 Seite 2 von 4 1.2 1.2.1 Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l 120 l 110 l 100 l 90 l 80 l 70 l 60 l 40 l ohne Eigen- kompostierung 392,12 196,06 179,72 163,38 147,05 130,70 114,37 98,03 65,35 mit Eigen- kompostierung 352,89 176,44 161,75 147,05 132,34 117,64 102,93 88,23 58,82 1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. 1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) 1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr 1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße bis zu 240 l über 240 l 3,96 15,08 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l 3,50 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.6.1 1.6.2 Sonderausstattung Abschließbare Gefäße Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße je Gefäß Zuggeschirr für Großbehälter Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 4 m³ jährlich 3 m³ jährlich 2 m³ jährlich Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. 30,00 170,20 ohne Eigen- kompostierung 4.084,60 3.267,68 2.450,76 1.633,84 mit Eigen- kompostierung 3.676,14 2.940,91 2.205,68 1.470,46Seite 14 von 20 Anlage 3 Seite 3 von 4 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR 1.7 1.7.1 Sonderleistungen Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l 660 l 240 l 20,80 20,80 10,39 1.7.2 1.7.3 Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l 660 l 120 l Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier (12 zusätzliche Leerungen pro Jahr) 41,60 41,60 20,80 180,96 2 Abfallentsorgungsanlage 2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 22,27 2.1.2 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) 148,44 2.2 2.2.1 2.2.2 je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht PKW-Kofferraumladung PKW-Kofferraumladung und Anhänger 15,00 30,00 3 Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,30 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,43 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 2,38Seite 15 von 20 Anlage 3 Seite 4 von 4 3.11 3.12 3.13 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10) Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 1,90 3,09 4,76 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“ Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.Seite 16 von 20 Anlage 4 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage 1 1 1.1 1.1 1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK 1.100l jährlich 3.274,70 2.947,23 1.100l jährlich 3.594,45 3.235,00 660l jährlich 1.964,82 1.768,34 660l jährlich 2.156,67 1.941,00 1.1.2 1.1.2 1.2 1.2 1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK 240 l jährlich 357,24 321,50 240 l jährlich 392,12 352,89 120 l jährlich 178,62 160,75 120 l jährlich 196,06 176,44 110 l jährlich 163,74 147,36 110 l jährlich 179,72 161,75 100 l jährlich 148,85 133,97 100 l jährlich 163,38 147,05 90 l jährlich 133,97 120,57 90 l jährlich 147,05 132,34 80 l jährlich 119,07 107,17 80 l jährlich 130,70 117,64 70 l jährlich 104,20 93,78 70 l jährlich 114,37 102,93 60 l jährlich 89,31 80,38 60 l jährlich 98,03 88,23 40 l jährlich 59,54 53,59 40 l jährlich 65,35 58,82 1.2.2 1.2.2 1.3 1.3 1.3.1 1.3.1 1.3.2 1.3.2 bis zu 240 l 3,96 bis zu 240 l 3,96 über 240 l 15,08 über 240 l 15,08 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l 3,50 70 l 3,50 1.5 1.5 1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße je Gefäß 30,00 je Gefäß 30,00 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr Sonderausstattung Sonderausstattung zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße alte Fassung neue Fassung in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebühr/EUR Gebühr/EUR Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Seite 1 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 20 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage 1.6 1.6 1.6.1 1.6.1 5 m³ jährlich 3.721,25 3.349,13 5 m³ jährlich 4.084,60 3.676,14 4 m³ jährlich 2.977,00 2.679,30 4 m³ jährlich 3.267,68 2.940,91 3 m³ jährlich 2.232,75 2.009,48 3 m³ jährlich 2.450,76 2.205,68 2 m³ jährlich 1.488,50 1.339,65 2 m³ jährlich 1.633,84 1.470,46 1.6.2 1.6.2 1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen 1.7.1 1.7.1 1.100 l jährlich 20,90 1.100 l jährlich 20,80 660 l jährlich 20,90 660 l jährlich 20,80 240 l jährlich 10,43 240 l jährlich 10,39 1.7.2 1.7.2 1.100 l jährlich 41,70 1.100 l jährlich 41,60 660 l jährlich 41,70 660 l jährlich 41,60 120 l jährlich 20,90 120 l jährlich 20,80 1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier (12 zusätzliche Leerungen im Jahr) jährlich 180,96 1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier (12 zusätzliche Leerungen im Jahr) jährlich 180,96 2 Abfallentsorgungsanlage 2 Abfallentsorgungsanlage 2.1 2.1 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 21,41 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 22,27 2.1.2 142,75 2.1.2 148,44 2.2 2.2 2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00 2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00 2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00 2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00 3 3 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,30 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,30 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,43 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,43 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 2,38 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 2,38 3.11 1,90 3.11 1,90 Gebühr/EURGebühr/EUR Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10) Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10) Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht Seite 2 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 20 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 3,09 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 3,09 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 4,76 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 4,76 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Seite 3 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 19 von 20 Anlage 5 letzte geplante 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021 -11,51 0 5,88 9,76 Restmüll Biomüll Grund -gebühr Vollservice- gebühr Summe Bonn (derzeit) 01.01.2020 178,62 € - € - € - € 178,62 € 3,50 € Bonn (geplant) 01.01.2021 196,06 € - € - € - € 196,06 € 3,50 € Vergleichsstädte Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € - € 385,02 € Aachen (mit Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € 80,97 € 465,99 € Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2020 123,84 € 93,12 € - € - € 216,96 € 5,00 € Münster (mit Vollservice) 01.01.2020 232,80 € 186,00 € 36,00 € - € 454,80 € 6,00 € (90 l) Stadt Aachen Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet Erläuterungen Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter Nach einer grundsätzlichen Systemumstellung zum 01.01.2017 wurde dort der Tarif seitdem nicht mehr angepasst. Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich Gebührenerhebung in Bonn Abfallwirtschaft Beistellsack / Abfallsack (70 Liter) 120 Liter (14-täglich) jährlicher Gebührensatz 7,00 € Gebührenänderungen am/zum um (in %) Stadt Letzte Änderung/ Satzung bzw. gültig ab Interkommunaler VergleichSeite 20 von 20
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de