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201938 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Himalaja-Zeder auf dem Grundstück Elbingstraße 7, 53117 Bonn

Nummer
201938
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201938
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Himalaja-Zeder auf dem
Grundstück
Elbingstraße 7, 53117 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Himalaja-Zeder auf dem Grundstück
Elbingstraße 7, 53117 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Himalaja-Zeder (Cedrus deodara) weist einen Stammumfang von 240 cm,
einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Baum befindet sich im hinteren Garten des Grundstücks in der südlichen
Grundstücksecke etwa 2,5 m von der Garage des Nachbarn Eisenacher Str. 8
entfernt. Der Baum ist verkehrssicher und stellt derzeit keine Gefahr für
Personen oder Sachen dar.
Von den Nachbarn wurde vorgetragen, dass die Wurzeln des Baumes weit in
das Grundstück hineinreichen und mehrere Pflastersteine angehoben haben.
Diese Stolperfalle im Bereich der Mülltonnen hat bereits dazu geführt, dass
eine Person über das Hindernis gestürzt ist. Zudem sollen die Wurzeln unter
die Garage verlaufen. Auch nadelt der Baum sehr stark. So fallen die Nadeln in
den Eingangsbereich, auf die Garage und in die Dachrinne, was hier zu
Verstopfungen führt.
Der Baum hat Kontakt zum Gebäude und dem Dach des Nachbarn. Die Mieter
des Hauses in der 1. Etage haben erhebliche Sichteinbußen, wenn sie aus dem
Fenster schauen.
Zum Nachbargrundstück Rostocker Str. 8 sei die Regenrinne der Gartenlaube
betroffen. Durch Nadeln und Harz des Baumes entstehen Verschmutzungen.
Zudem bestehen große Bedenken und Ängste, beim Aufenthalt im Bereich der
Zeder bei weiteren Stürmen.Seite 1 von 5

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Als Ersatzpflanzung für die Himalaja-Zeder wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch unklar ist, im
Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung informiert.
Anlage/n
1 Fotos Elbingstraße 7 (öffentlich)Seite 2 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de