201938 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Himalaja-Zeder auf dem Grundstück Elbingstraße 7, 53117 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201938
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 201938 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Himalaja-Zeder auf dem Grundstück Elbingstraße 7, 53117 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Himalaja-Zeder auf dem Grundstück Elbingstraße 7, 53117 Bonn wird erteilt. Begründung Die Himalaja-Zeder (Cedrus deodara) weist einen Stammumfang von 240 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum befindet sich im hinteren Garten des Grundstücks in der südlichen Grundstücksecke etwa 2,5 m von der Garage des Nachbarn Eisenacher Str. 8 entfernt. Der Baum ist verkehrssicher und stellt derzeit keine Gefahr für Personen oder Sachen dar. Von den Nachbarn wurde vorgetragen, dass die Wurzeln des Baumes weit in das Grundstück hineinreichen und mehrere Pflastersteine angehoben haben. Diese Stolperfalle im Bereich der Mülltonnen hat bereits dazu geführt, dass eine Person über das Hindernis gestürzt ist. Zudem sollen die Wurzeln unter die Garage verlaufen. Auch nadelt der Baum sehr stark. So fallen die Nadeln in den Eingangsbereich, auf die Garage und in die Dachrinne, was hier zu Verstopfungen führt. Der Baum hat Kontakt zum Gebäude und dem Dach des Nachbarn. Die Mieter des Hauses in der 1. Etage haben erhebliche Sichteinbußen, wenn sie aus dem Fenster schauen. Zum Nachbargrundstück Rostocker Str. 8 sei die Regenrinne der Gartenlaube betroffen. Durch Nadeln und Harz des Baumes entstehen Verschmutzungen. Zudem bestehen große Bedenken und Ängste, beim Aufenthalt im Bereich der Zeder bei weiteren Stürmen.Seite 1 von 5 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Himalaja-Zeder wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch unklar ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung informiert. Anlage/n 1 Fotos Elbingstraße 7 (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de