201937 · Beschlussvorlage
Pilotprojekt für den Kunstrasenplatz Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 201937
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 201937 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Pilotprojekt für den Kunstrasenplatz Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Bonn stimmt der Einzäunung des Kunstrasenplatzes Endenich zu. Begründung 1. Pilotprojekt zur Pflege von Kunstrasenplätzen Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.09.2018 der Durchführung eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen zugestimmt (Drucksachen-Nr. 1812250EB4). Gleichzeitig hat der Sportausschuss die Einzäunung der im Pilotprojekt ausgewählten Kunstrasenplätze befürwortet und die Verwaltung beauftragt, den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Im Rahmen des Pilotprojektes ist es vorgesehen, dass die Sportvereine, die den jeweiligen Kunstrasenplatz als Hauptnutzer belegen, an dessen Pflege beteiligt werden. Die zu übernehmenden Pflegeaufgaben werden mit den Vereinen abgestimmt. Pflegetätigkeiten, die nur mit einem Großgerät ausgeführt werden können, sollen grundsätzlich beim Sportstättenpflegedienst verbleiben. Der Sportstättenpflegedienst wird den Pflegezustand der Plätze regelmäßig überwachen und den Vereinen beratend zur Seite stehen. Die Vereine erhalten für die Übernahme der vereinbarten Pflegetätigkeiten für die Dauer des Projektes einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 15 € je Stunde, die Zahlung erfolgt auf der Grundlage von monatlich vorzulegenden Tätigkeitsnachweisen (DS 190771). Voraussetzung für die Durchführung des Pilotprojektes ist die Einzäunung des jeweiligen Kunstrasenplatzes. Hierdurch sollen die grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten des Freizeitsports zu den in der Benutzungszeitordnung genannten Zeiten nicht eingeschränkt werden. Die Vereine übernehmen daher den täglich anfallenden Schließdienst und öffnenSeite 1 von 3 Seite 2 bzw. schließen die Sportstätten gemäß den in der Benutzungszeitenordnung festgelegten Zeiten (Montags bis Sonntags: 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt sollen in ein Gesamtkonzept zur Unterhaltung der städtischen Sportanlagen einfließen. Vorrangiges Ziel dabei ist es, hochwertige Sportstätten zu erhalten und die Investitionen in die Kunstrasenplätze langfristig zu sichern. Über die Erfahrungen und Ergebnisse wird die Verwaltung zu gegebener Zeit im Sportausschuss berichten. Es ist vorgesehen, dass an dem Pilotprojekt bis zu 5 Sportvereine teilnehmen können. An dem Pilotprojekt nehmen bisher die folgenden vier Vereine teil: • FC Blau-Weiß Friesdorf e.V. • BSV Roleber 1919 e.V. • Oberkasseler FV 1910 e.V. • Sportfreunde Ippendorf e.V. 2. Einbeziehung des FV Endenich e.V. in das Pilotprojekt Auf Grund vermehrt aufkommender Anwohnerbeschwerden aus der Nachbarschaft des Sportplatzes Endenich, die sowohl nächtliche Ruhestörungen wie auch Nutzungen des Platzes außerhalb der Nutzungszeiten zum Inhalt haben, und zunehmender Schäden durch Vandalismus wird eine Einzäunung des Platzes angestrebt. Insbesondere nach Beendigung des Trainings- oder Wettkampfbetriebes durch den Verein ist es unter den bisherigen Bedingungen nicht möglich, den Zutritt zur Sportstätte zu kontrollieren bzw. Fremdnutzer von der Nutzung des Platzes abzuhalten. Durch eine Einzäunung soll den Anwohnern des Sportplatzes entgegengekommen und eine langfristige Lösung der nächtlichen Ruhestörungen und Vandalismus- Problematik gefunden werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kunstrasenplatz in Endenich als fünften Platz in das Pilotprojekt aufzunehmen. Der Verein FV Endenich hat sich gegenüber der Sportverwaltung bereit erklärt, an dem Pilotprojekt mitzuwirken. Am Kunstrasenplatz in Endenich müssen insgesamt 250 Meter Zaunfläche erneuert bzw. neu erstellt und 4 Eingangstore montiert werden. Dabei belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. aller notwendigen Arbeitsschritte auf ca. 54.000,00 € (zzgl. Planungskosten i.H.v. rd. 15.000 €). Die Haushaltsmittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 69.000 EUR 5520008019000 2020 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de