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201937 · Beschlussvorlage

Pilotprojekt für den Kunstrasenplatz Endenich

Nummer
201937
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201937
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Pilotprojekt für den Kunstrasenplatz Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bonn stimmt der Einzäunung des Kunstrasenplatzes
Endenich zu.
Begründung
1. Pilotprojekt zur Pflege von Kunstrasenplätzen
Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.09.2018 der Durchführung
eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von
Kunstrasenplätzen zugestimmt (Drucksachen-Nr. 1812250EB4). Gleichzeitig
hat der Sportausschuss die Einzäunung der im Pilotprojekt ausgewählten
Kunstrasenplätze befürwortet und die Verwaltung beauftragt, den jeweils
zuständigen Bezirksvertretungen Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Im Rahmen des Pilotprojektes ist es vorgesehen, dass die Sportvereine, die
den jeweiligen Kunstrasenplatz als Hauptnutzer belegen, an dessen Pflege
beteiligt werden. Die zu übernehmenden Pflegeaufgaben werden mit den
Vereinen abgestimmt. Pflegetätigkeiten, die nur mit einem Großgerät
ausgeführt werden können, sollen grundsätzlich beim Sportstättenpflegedienst
verbleiben.
Der Sportstättenpflegedienst wird den Pflegezustand der Plätze regelmäßig
überwachen und den Vereinen beratend zur Seite stehen. Die Vereine erhalten
für die Übernahme der vereinbarten Pflegetätigkeiten für die Dauer des
Projektes einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 15 € je Stunde, die
Zahlung erfolgt auf der Grundlage von monatlich vorzulegenden
Tätigkeitsnachweisen (DS 190771).
Voraussetzung für die Durchführung des Pilotprojektes ist die Einzäunung des
jeweiligen Kunstrasenplatzes. Hierdurch sollen die grundsätzlichen
Nutzungsmöglichkeiten des Freizeitsports zu den in der
Benutzungszeitordnung genannten Zeiten nicht eingeschränkt werden. Die
Vereine übernehmen daher den täglich anfallenden Schließdienst und öffnenSeite 1 von 3

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bzw. schließen die Sportstätten gemäß den in der Benutzungszeitenordnung
festgelegten Zeiten (Montags bis Sonntags: 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr).
Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt sollen in ein Gesamtkonzept zur
Unterhaltung der städtischen Sportanlagen einfließen. Vorrangiges Ziel dabei
ist es, hochwertige Sportstätten zu erhalten und die Investitionen in die
Kunstrasenplätze langfristig zu sichern. Über die Erfahrungen und Ergebnisse
wird die Verwaltung zu gegebener Zeit im Sportausschuss berichten.
Es ist vorgesehen, dass an dem Pilotprojekt bis zu 5 Sportvereine teilnehmen
können. An dem Pilotprojekt nehmen bisher die folgenden vier Vereine teil:
• FC Blau-Weiß Friesdorf e.V.
• BSV Roleber 1919 e.V.
• Oberkasseler FV 1910 e.V.
• Sportfreunde Ippendorf e.V.
2. Einbeziehung des FV Endenich e.V. in das Pilotprojekt
Auf Grund vermehrt aufkommender Anwohnerbeschwerden aus der
Nachbarschaft des Sportplatzes Endenich, die sowohl nächtliche
Ruhestörungen wie auch Nutzungen des Platzes außerhalb der Nutzungszeiten
zum Inhalt haben, und zunehmender Schäden durch Vandalismus wird eine
Einzäunung des Platzes angestrebt. Insbesondere nach Beendigung des
Trainings- oder Wettkampfbetriebes durch den Verein ist es unter den
bisherigen Bedingungen nicht möglich, den Zutritt zur Sportstätte zu
kontrollieren bzw. Fremdnutzer von der Nutzung des Platzes abzuhalten. Durch
eine Einzäunung soll den Anwohnern des Sportplatzes entgegengekommen
und eine langfristige Lösung der nächtlichen Ruhestörungen und Vandalismus-
Problematik gefunden werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kunstrasenplatz in Endenich als
fünften Platz in das Pilotprojekt aufzunehmen.
Der Verein FV Endenich hat sich gegenüber der Sportverwaltung bereit erklärt,
an dem Pilotprojekt mitzuwirken.
Am Kunstrasenplatz in Endenich müssen insgesamt 250 Meter Zaunfläche
erneuert bzw. neu erstellt und 4 Eingangstore montiert werden. Dabei belaufen
sich die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. aller notwendigen Arbeitsschritte
auf ca. 54.000,00 € (zzgl. Planungskosten i.H.v. rd. 15.000 €).
Die Haushaltsmittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung.Seite 2 von 3

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Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 69.000 EUR 5520008019000 2020
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de