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201928-97 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-97 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-97 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Achtermeyer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Veränderungsliste "Liste B" für den
Doppelhaushalt 2021-2022 wird bei der Veranschlagung der Mittel für den
Schulsupport und der Lizenzgebühren wie folgt verändert:
Beim Profit-Center 140000300, Kontengruppe K11-130, bleibt es bei den für die
Jahre 2021 und 2022 vorgeschlagenen Ansätzen. Für die Haushaltsjahre 2023,
2024 und 2025 bleibt es beim alten Ansatz; die neuen Ansätze entfallen.
Begründung
Die zusätzlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beim
Schulsupport (WLAN-Ausstattung, Anschaffung von iPads,
Neuausschreibungen von MS Office Paketen etc.) in den Haushaltsjahren
2023, 2024 und 2025 entfallen, da erst eine Auswertung des Pilotprojektes über
die Umsetzung der Digitalisierungsoffensive erfolgen muss. Seriöse Aussagen
über die Entwicklung von Kosten von PCs, iPads und Support sind derzeit nicht
möglich.
Des weiteren sind auch von Seiten des Bundes und des Landes weitere
Zuweisungen für die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen zu erwarten,
deren Summe und Umfang noch nicht bekannt ist.
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Datenstand: 03.11.2026, 01:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de