201928-91 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-91 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-91 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Tim Achtermeyer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 17.06.2021 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Für die Bereitstellung von Trinkwasserspendern in allen Stadtbezirken werden ab dem Haushaltsjahr 2022 in der PG 1.15.10 60.000 Euro eingestellt. 2. Die Ansätze für Reisekosten in den Konten 541120 und 541130 werden PG-übergreifend in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils insgesamt 300.000 Euro herabgesetzt. 3. Der Beschluss des Finanzausschusses zum Änderungsantrag 201928- 79 wird in den Punkten 5. und 10. insofern klargestellt bzw. abgeändert. Begründung zu 1. Die Stadtwerke haben erklärt, Installation und Betrieb der Trinkwasserspender im Auftrag der Stadt übernehmen zu können. Entsprechend fallen die Kosten von 450.000 Euro nicht investiv an, sondern müssen anteilig mit Afa etc. und Betriebskosten veranschlagt werden. zu 2. Die Einsparung von 300.000 Euro wurde im ÄA 201928-79 irrtümlich auf eine PG beschränkt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de