201928-81 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-81 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-81 AA Antragsteller/in: MdL Guido Déus Rainer Haid Prof. Dr. Norbert Jacobs CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, für alle durch das Grüne-Linksbündnis (Grüne, SPD, Linke und Volt) neu beschlossenen Stellen eine organisatorische und bewertungsrechtliche Stellungnahme bzw. Einschätzung zu geben. Begründung Das Grüne-Linksbündnis hat mit ihrer Mehrheit in den vorberatenden Fachausschüssen schon jetzt deutlich über 50 von den in ihrer Pressekonferenz angekündigten 84 Stellen beschlossen. Um eine sachgerechte inhaltliche sowie politische Beratung vornehmen zu können, ist eine Einschätzung, welche Aufgabeninhalte die Stellen überhaupt haben sollen und welchem Stellenwert sie zuzuordnen sind, eine entscheidende Grundvoraussetzung. Seitens der Verwaltung ist auch darzustellen, ob die möglichen Aufgabenausweitungen nicht durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden können.Seite 1 von 2 Seite 2 Es ist nicht nachvollziehbar wie politische Mandatsträger*innen die Aufgabeninhalte und die Bewertung auf „gut Glück“ vornehmen können. Organisatorische Maßnahmen gehören nach der Gemeindeordnung NRW zum Kerngeschäft der Verwaltung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de