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201928-76 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Nummer
201928-76 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201928-76 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr hat in seiner Sitzung am 02.06.2021
unter TOP 6.1.12 (DS-Nr. 201928-66 AA) folgenden Beschluss gefasst:
„2. Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer
Feld wird grundsätzlich verzichtet.“
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei der Maßnahme Am
Bleichgraben um den Abschluss der erstmaligen Herstellung dieser
Erschließungsanlage handelt. Diese Maßnahme ist notwendig, um der
gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die Kosten der erstmaligen
Herstellung der Straße Am Bleichgraben durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Diese in § 127 BauGB formulierte
Pflicht zur Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen durch
Erschließungsbeiträge beinhaltet auch die Pflicht auf Seiten der Kommunen,
die Voraussetzungen zu schaffen, diese Beiträge erheben zu können. Ein
grundsätzlicher Verzicht auf den Restausbau der Straße Am Bleichgraben
würden gegen dieses Gebot verstoßen und kann deshalb nicht befürwortet
werden. Gegen eine Verschiebung der Maßnahme in Folgejahre bestehen
jedoch keine Bedenken.
Anlage/n
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