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201928-74 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-74 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201928-74 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen der Evaluation der Bürgerbeteiligung wäre in Abstimmung mit dem
Fachbereich eine Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD für die
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, neu Stabsstelle Bürgerbeteiligung, im
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekt, zukünftig
Geschäftsbereich Strategische Programmsteuerung, im Rahmen der
Fortschreibung 2021/2022 für das Jahr 2021 einzurichten.
Darüber hinaus müsste eine halbe Stelle Kinder- und Jugendbeteiligung in dem
v. g. Fachbereich in der Wertigkeit S 17 TVöD eingerichtet werden. Die
Personalkosten in Höhe von 30.587,19 EUR für das Haushaltsjahr 2021
(Oktober bis Dezember 2021) und 124.000,48 EUR für das Haushaltsjahr 2022
müssten im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt werden.
Grundlage ist der Beschluss des Hauptausschusses vom 29.04.2021 (DS
201680), der in einer Stellungnahme zur Stellenplanfortschreibung 2021/2022
(DS 202180) mit den obigen Festlegungen aufgegriffen werden soll.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de