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201928-71 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-71 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-71 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin legt vor einer Beschlussfassung dar,
- wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) in welchen Verwaltungseinheiten
bislang durch Digitalisierungsmaßnahmen eingespart wurden.
- inwiefern in das Digitalisierungskonzept der Oberbürgermeisterin
Erfahrungen welcher anderen Städte eingeflossen sind, um die
Digitalisierung in Bonn wirtschaftlich zu betreiben und welche Städte sich
hierbei und bei welchen Projekten besonders hervortaten.
- welche Kern- und Stützprozesse innerhalb welcher
Verwaltungseinheiten bislang auf ihren möglichen Digitalisierungsgrad
und ihre Digitalisierungsrendite mit welchem Ergebnis untersucht
wurden.
2. Die Oberbürgermeisterin digitalisiert nur die Arbeitsvorgänge, die
aufgrund ihres bereits untersuchten, möglichen Digitalisierungsgrades
eine Digitalisierungsrendite aufweisen.
3. Die Zahl der bisher für Organisation, Automation und Digitalisierung
eingesetzten Mitarbeitenden wird nicht ohne gleichwertige Einsparungen
durch Digitalisierung an anderer Stelle erhöht.
4. Der jährliche Sachkostenbedarf wird von 4.257.000 € durch
Streichung des „Paket L“ auf 3.300.000 € begrenzt.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de