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201928-69 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-69 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 08.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-69 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Silke Uckermann
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jürgen Repschläger
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Corinna Heumann
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Kulturausschuss 08.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. In der Produktgruppe 1.04.05 Musikschule werden ab dem Haushaltsjahr 2022,
Mittel in Höhe von 400.000 € zusätzlich zu den vorhandenen Honoraren
eingestellt.
2. Die Mittel werden verwendet, um im Umfang von 10 Vollzeitäquivalenten
(VZÄ), Honorarkräften der Beethoven-Musikschule zum 01.01.2022 ein
Angebot auf eine Festanstellung zu machen.
Begründung
Bei der Musikschule sind von den 187 Lehrkräften 81 Kolleg*innen auf Honorarbasis
beschäftigt. Diese sind zum Teil schon über viele Jahre im Dienst der Musikschule, so
dass von einem dauerhaften Bedarf dieser Fachkräfte ausgegangen werden muss. Es
handelt sich hier um ausgebildete Fachkräfte, die im Vergleich zu ihren fest
angestellten Kolleg*innen deutlich schlechter bezahlt werden, obwohl sie die gleiche
Tätigkeit ausfüllen.
Mit den dann zur Verfügung stehenden Mitteln von insgesamt 700.000 €, kann den
Honorarkräften in einem ersten Schritt, im Umfang von 10 sogenannten VZÄ, ein
Angebot für eine Festanstellung gemacht werden. Das entspricht insgesamt 390
Wochenstunden, in denen auch die Unterrichtsvor- und Nachbereitung erfasst wird.Seite 1 von 2
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Wegen der hohen Teilzeitquote bei den Honorarkräften, erhalten weitaus mehr als nur
10 Kräfte ein Festanstellungsangebot.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de