201928-69 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-69 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-69 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Silke Uckermann SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jürgen Repschläger Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Corinna Heumann Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Kulturausschuss 08.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. In der Produktgruppe 1.04.05 Musikschule werden ab dem Haushaltsjahr 2022, Mittel in Höhe von 400.000 € zusätzlich zu den vorhandenen Honoraren eingestellt. 2. Die Mittel werden verwendet, um im Umfang von 10 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), Honorarkräften der Beethoven-Musikschule zum 01.01.2022 ein Angebot auf eine Festanstellung zu machen. Begründung Bei der Musikschule sind von den 187 Lehrkräften 81 Kolleg*innen auf Honorarbasis beschäftigt. Diese sind zum Teil schon über viele Jahre im Dienst der Musikschule, so dass von einem dauerhaften Bedarf dieser Fachkräfte ausgegangen werden muss. Es handelt sich hier um ausgebildete Fachkräfte, die im Vergleich zu ihren fest angestellten Kolleg*innen deutlich schlechter bezahlt werden, obwohl sie die gleiche Tätigkeit ausfüllen. Mit den dann zur Verfügung stehenden Mitteln von insgesamt 700.000 €, kann den Honorarkräften in einem ersten Schritt, im Umfang von 10 sogenannten VZÄ, ein Angebot für eine Festanstellung gemacht werden. Das entspricht insgesamt 390 Wochenstunden, in denen auch die Unterrichtsvor- und Nachbereitung erfasst wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Wegen der hohen Teilzeitquote bei den Honorarkräften, erhalten weitaus mehr als nur 10 Kräfte ein Festanstellungsangebot. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de