201928-67 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-67 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201928-67 AA Antragsteller/in: Petra Nöhring Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 02.06.2021 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Im Doppelhaushalt 2021/22 wird die Projektförderung für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe des für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Ansatzes (127.638,70 EUR) festgesetzt. Begründung Im Zuge der Haushaltssicherung hat der Jugendhilfeausschuss am 20.09.2017 (Drs. 1712595) beschlossen, die Förderung der drei Familienbildungsstätten von ursprünglich fast 300.000 EUR schrittweise bis 2024 auf Null zu reduzieren. Im Haushaltsjahr 2021 beträgt die Förderung noch 127.638,70 EUR, sie soll nach dem Beschluss in 2022 auf 59.507,53 EUR absinken. Die Projektförderung dient vor allem der Finanzierung des Kursangebots der Einrichtungen. Durch die bereits erfolgte Reduzierung haben die Familienbildungsstätten inzwischen große Probleme, ihre Arbeit zu finanzieren, zumal ein erheblicher Teil der Familien nicht in der Lage ist, Teilnehmerbeiträge zu zahlen. Die Angebote der Familienbildungsstätten dienen vor allem der Begleitung und Unterstützung von Familien. Sie bieten einen niedrigschwelligen Zugang für Familien aller Milieus und unterstützen diese, um den Erziehungs- und Familienalltag besser bewältigen zu können. Durch die unmittelbare Arbeit mit den Eltern wird ein wichtiger Grundstein für Wohlergehen und Chancengerechtigkeit, für Gemeinschaftsbildung, Teilhabe und gesellschaftliche Stabilität auch für die Zukunft gelegt.Seite 1 von 2 Seite 2 Durch die Pandemie sind viele Familien zusätzlichen Belastungen ausgesetzt, so dass es geboten ist, die ursprünglich im Rahmen der Haushaltssicherung vorgesehene vollständige Rückführung der städtischen Förderung nicht weiterzuverfolgen. Die Antragsteller werden im nächsterreichbaren Jugendhilfeausschuss einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 20.09.2017 und ein „Einfrieren“ der Projektförderung auf dem Niveau des Jahres 2021 stellen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag sollen die entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2022 bereits in den Haushalt eingestellt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de