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201928-61 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-61 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 08.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-61 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dörthe Ewald
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
01.06.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Zur Umsetzung des Programmes "Kinderfreundliche Kommune" wird im Kinder-
und Jugendamt ab dem 01.10.2021
1. eine zusätzliche Stelle (E10), befristet für die Dauer der Maßnahme von
4 Jahren, eingerichtet.
2. Die Verwaltung berichtet jährlich dem Jugendhilfeausschuss und dem
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit
und Entwicklungen bei der Umsetzung der UN Kinderrechte in Bonn.
Begründung
In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung DS 202308 werden Inhalte und
Schwerpunkte der Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ dargelegt. Das
Programm ist eine gemeinsame Initiative des Vereins „Kinderfreundliche
Kommunen e.V.“, der aus dem Deutschen Komitee für UNICEF und dem
Deutschen Kinderhilfswerk besteht.
Ziel ist, die in der UN- Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder
und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern lokal
umzusetzen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de