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201928-58 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag CDU: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 - hier Ausbau Grüngleise / Rasengleise

Nummer
201928-58 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-58 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Christian Gold
01.06.2021
Änderungsantrag CDU:
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928 - hier Ausbau
Grüngleise / Rasengleise
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Ausbau der Begrünung von Straßenbahngleisen soll in einem Umfang von
mindestens 500 Meter/Jahr erfolgen.
Die Verwaltung möge ggf. in Zusammenarbeit mit der SWB bis zum Abschluss
der Haushaltsberatungen den hierfür erforderlichen Haushaltsansatz ermitteln
und den entsprechenden Betrag im Haushalt vorsehen.
Begründung
Die Antragsteller sehen folgende Vorteile der Begrünung von Bahntrassen, ohne
dass diese Auflistung den Ausspruch auf Vollständigkeit genießt:
Wasserrückhaltung im Gleis von 50 bis 70 Prozent der Niederschlagsmenge je
m² begrünter Fläche im Gleisbereich Zeitversetze und verringerte Abgabe desSeite 1 von 2
Seite 2
überschüssigen Wassers kann zu einer Entlastung des Kanalnetzes führen
Bindung von Feinstaub und Schadstoffen auf der Vegetation Verringerte
Wiederaufwirbelung von Feinstaub und Schadstoffen Schutz des Gleises vor
direkter Sonneneinstrahlung Kühlung des Umfeldes durch Verdunstung
Verringerung der Verschmutzung des Gleisbereiches Verringerung der
Schallemission Positive stadtgestalterische Effekte durch optische Aufwertung
der Gleisanlagen
Bereits am 31.10.2019 wurde durch den Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn
auf Mitinitiative der CDU-Ratsfraktion folgender Inhalt beschossen
(Drucksachen-Nr.: 190 238)
„Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken zu
prüfen, welche Gleisbetten von Straßenbahnschienen in Bonn begrünt werden
können.
Es sind verschiedenen Varianten der Bepflanzung zu prüfen, insbesondere auch
die Begrünung mit Pflanzen, die mit Trockenheit und nährstoffarmen Böden gut
auskommen können.
Es ist darzustellen welche Kosten, aufgeteilt nach Herstellung und Pflege,
entstehen.
Weiter ist der Kosten/Nutzen-Faktor der Maßnahme in Bezug auf den
Klimaschutz darzustellen.“
Eine weitere Prüfung für ein Rasengleis zwischen Limperich und Oberkassel auf
Initiative der CDU-Bezirksfraktion Beuel befindet sich im aktuellen
Sitzungslauf der Bezirksvertretung Beuel.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de