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201928-55 AA · Änderungsantrag

Bonn steigt auf! - Haushaltsmittel Radentscheid

Nummer
201928-55 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-55 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
01.06.2021
Bonn steigt auf! - Haushaltsmittel Radentscheid
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Für die Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Bonn wird die
Verwaltung beauftragt, im Doppelhaushalt 2021/2022 insgesamt ein investives
Volumen von 17,5 Millionen Euro einzustellen; drei Millionen im Jahr 2021 und
14,5 Millionen im Jahr 2022. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,
pro Jahr investive Mittel in Höhe von 14,5 Millionen Euro in die Mittelfristige
Finanzplanung aufzunehmen, um das Bürgerbegehren
umzusetzen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für die Umsetzung
des Radentscheids Fördermittel bei Drittmittelgebern [auf Landes-, Bundes-
und EU-Ebene] zu beantragen.
Weiter werden konsumptive Mittel veranschlagt. Im Doppelhaushalt sind
insgesamt eine Million und 90 Tsd. Euro an konsumptiven Mitteln
aufzunehmen; im Jahr 2021 175 Tsd. Euro, im Jahr 2022 915 Tsd. Euro.
Darüber hinaus sind in die Mittelfristige Finanzplanung folgende konsumptive
Mittel einzustellen: im Jahr 2023 eine Millionen und 350 Tsd. [1.350.000] Euro,
im Jahr 2024 eine Million und 600 Tsd. [1.600.000] Euro, im Jahr 2025 eine
Million und 900 Tsd [1.900.000] Euro. Auch hier wird die Verwaltung beauftragt
Fördergelder zu akquirieren.
Unter Verwendung dieser finanziellen Mittel sollen acht neuen Stellen
geschaffen werde, die ausschließlich an der Umsetzung des Radentscheid
arbeiten. Dabei handelt es sich um zwei Stellen mit dem Stellenwert E12 für
das Amt 61, vier Stellen mit dem Stellenwert E12 im Amt 66 und zwei Stellen
vom Stellenwert E6 im Amt 33. Aufgrund dieser Zugehörigkeit zu einem ProjektSeite 1 von 2
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sind die anfallenden Personalkosten für diese Stellen zu aktivieren.
Die Umsetzung des Radentscheids soll unmittelbar nach Verabschiedung des
Haushalts starten – unabhängig vom Stand der Fördermittelakquise.
Basis für die Ausgabe der Mittel ist die klare Benennung von sachlichen und
monetären Bedarfen. Die verwendeten Mittel sollen für folgende Zwecke
eingesetzt werden:
 Planung eines durchgängigen Radwegenetzes entsprechend den
Anforderungen des Radentscheids Bonn
 Ausbau von Rad- und Gehwegen sowie Fahrradstraßen und
Umweltspuren gemäß den im Radentscheid Bonn definierten
Umsetzungsstandards
 Sichere Gestaltung von Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten
gemäß den Anforderungen des Radentscheid
 Ausbau von jährlich 3.000 Fahrradabstellanlagen darunter 600
Fahrradboxen oder Parkhausstellplätze
 bauliche Instandhaltung bestehender Radinfrastruktur
Begründung
Die Stadt Bonn ist 2021 dem Radentscheid beigetreten, welcher sieben Ziele
für ein lebenswertes, kinderfreundliches und klimagerechtes Bonn definiert.
Dafür muss die Stadt Bonn die Infrastruktur für Radfahrer*innen und
Fußgänger*innen entscheidend verbessern. Die vom Radentscheid definierten
Maßnahmen werden nicht nur die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen massiv verbessern, sondern klimafreundliche
Mobilitätsangebote in Bonn steigern. Dies muss mit entsprechenden
Haushaltsmitteln hinterlegt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de