← Vorlagen

201928-38 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-38 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.857 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
201928-38 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
28.05.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Für die Umsetzung des Aktionsprogramms Biodiversität werden in den Doppelhaushalt
2021/22 120.000 € konsumtiv bereitgestellt. Der Aktionsplan Biodiversität wird aktualisiert und
umgesetzt. Es wird ein stadtweites Biodiversitätsmanagement implementiert. Dazu wird die
Biodiversitätsstelle sowie weitere vorhandene Ressourcen und Strukturen in der Verwaltung für
diese Aufgabe genutzt.
2. Für die Erstellung eines Freiraumplans und die Umsetzung bzw. die Gestaltung
der Freiräume werden im Doppelhaushalt 2021/22 einmalig 200.000 €
konsumtiv bereitgestellt. Die Freiraumplanung und die Umsetzung der
Freiraumplanung integrieren die inhaltliche Ausrichtung der Anträge zum
Aktionsprogramm Biodiversität und den Antrag zur wassersensitiven Stadt. Das
Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES werden umfangreich
berücksichtigt und im Ergebnis u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung)
festgelegt.
3. Der Verwaltung stehen im Doppelhaushalt 2021/22 insgesamt 3.000.000 €
konsumtiv als Eigenmittelanteile für den Zugriff auf Förderprogramme zur
Verfügung. Diese Mittel sind ausschließlich zu den Zwecken derSeite 1 von 2
Seite 2
Klimaneutralität und Klimaanpassung zu verwenden.
4. Für die Erstellung des Programms „Bäume in die Stadt“ werden in den
Doppelhaushalt 2021/22 200.000 € konsumtiv bereitgestellt. Für
Baumpflanzungen werden weitere 500.000€/a investiv über den bereits
veranschlagten Posten hinaus bereitgestellt. Neben der Baumpflanzung geht es
hierbei auch um die Erhebung von Daten und Möglichkeiten, neue
Pflanzstandorte zu eruieren.
5. Zur Entwicklung eines gesamtstädtischen Konzeptes für Bonn als eine
wassersensitive Stadt stehen 200.000 € im Doppelhaushalt 2021/22 zur
Verfügung. U.a. werden dabei eine dezentrale Regenwasserhaltung und -
versickerung und nachhaltige Bewässerungssysteme für Bäume und
Grünflächen aufgenommen.
6. Für die Beauftragung einer Grundlagenstudie zur Erreichung des 100%
Erneuerbare Energie-Ziels werden im Haushalt 2021/22 einmalig 40.000€
bereitgestellt.
7. Für die Aktivitäten der Biostadt sind 5000 € konsumtiv als Gegenfinanzierung
zur Beantragung weiterer Bundesmittel bereit zu stellen.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de