201928-38 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-38 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201928-38 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 28.05.2021 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Für die Umsetzung des Aktionsprogramms Biodiversität werden in den Doppelhaushalt 2021/22 120.000 € konsumtiv bereitgestellt. Der Aktionsplan Biodiversität wird aktualisiert und umgesetzt. Es wird ein stadtweites Biodiversitätsmanagement implementiert. Dazu wird die Biodiversitätsstelle sowie weitere vorhandene Ressourcen und Strukturen in der Verwaltung für diese Aufgabe genutzt. 2. Für die Erstellung eines Freiraumplans und die Umsetzung bzw. die Gestaltung der Freiräume werden im Doppelhaushalt 2021/22 einmalig 200.000 € konsumtiv bereitgestellt. Die Freiraumplanung und die Umsetzung der Freiraumplanung integrieren die inhaltliche Ausrichtung der Anträge zum Aktionsprogramm Biodiversität und den Antrag zur wassersensitiven Stadt. Das Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES werden umfangreich berücksichtigt und im Ergebnis u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festgelegt. 3. Der Verwaltung stehen im Doppelhaushalt 2021/22 insgesamt 3.000.000 € konsumtiv als Eigenmittelanteile für den Zugriff auf Förderprogramme zur Verfügung. Diese Mittel sind ausschließlich zu den Zwecken derSeite 1 von 2 Seite 2 Klimaneutralität und Klimaanpassung zu verwenden. 4. Für die Erstellung des Programms „Bäume in die Stadt“ werden in den Doppelhaushalt 2021/22 200.000 € konsumtiv bereitgestellt. Für Baumpflanzungen werden weitere 500.000€/a investiv über den bereits veranschlagten Posten hinaus bereitgestellt. Neben der Baumpflanzung geht es hierbei auch um die Erhebung von Daten und Möglichkeiten, neue Pflanzstandorte zu eruieren. 5. Zur Entwicklung eines gesamtstädtischen Konzeptes für Bonn als eine wassersensitive Stadt stehen 200.000 € im Doppelhaushalt 2021/22 zur Verfügung. U.a. werden dabei eine dezentrale Regenwasserhaltung und - versickerung und nachhaltige Bewässerungssysteme für Bäume und Grünflächen aufgenommen. 6. Für die Beauftragung einer Grundlagenstudie zur Erreichung des 100% Erneuerbare Energie-Ziels werden im Haushalt 2021/22 einmalig 40.000€ bereitgestellt. 7. Für die Aktivitäten der Biostadt sind 5000 € konsumtiv als Gegenfinanzierung zur Beantragung weiterer Bundesmittel bereit zu stellen. Begründung Begründung erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de