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201928-32 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-32 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-32 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Helmuth Göbel
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Maxine von Mäßenhausen
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
In der PG 1.05.06 Förderung Wohlfahrt Frauen (5006062) werden ab 2022
zusätzlich 250.000 EUR p.a. eingestellt, um die Kapazität der Bonner
Frauenhäuser bedarfsgerechter auszuweiten.
Begründung
Die bisherigen Möglichkeiten, Frauen (mit Kindern), die auf eine neue,
geschütztere Umgebung und Ruhe dringend angewiesen sind, in Bonn einen
solchen Platz auch anzubieten, sind deutlich zu gering. Es kommt zu langen
Wartezeiten, Abweisungen und Aufnahmen in weiter Entfernung. Der Schutz
von Frauen vor Gewalt muss dringend verbessert werden, dazu haben wir uns
in der sog. Istanbul-Konvention verpflichtet. Frauen (und ihre Kinder) mit
Behinderungen finden derzeit keine barrierefreien Plätze in den Bonner
Frauenhäusern. Geeignete Schutzwohnungen müssen angemietet werden. Der
hier bereitgestellte Ansatz trägt dazu bei, dem Anspruch von Frauen auf Schutz
vor Gewalt und begleitender Beratung nicht nur theoretisch, sondern auch
konkret entsprechen zu können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de