201928-29 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-29 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-29 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Corinna Dahmen Ramy Azrak SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Sportausschuss 26.05.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Aus den investiven Mitteln der Pauschale zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung soll entsprechend den Empfehlungen des Gutachtens die Bewegungsraumsituation in den Ortsteilen mit einem hohen Anteil an Menschen mit sozialen Belastungen verbessert werden. Die Verwaltung schlägt dazu zunächst drei Bolzplätze aus den statistischen Bezirken mit sehr niedrigem Statusindex (vgl. SEP S. 174) zur Sanierung und Aufwertung vor. Begründung Die Sportentwicklungsplanung sieht in den Handlungsempfehlungen unter 6.2.4. (Sport als Mittel für sozialen Zusammenhalt) entsprechende Maßnahmen vor. Auch der Runde Tisch gegen Kinderarmut schlägt in seinem aktuellen Forderungspapier Verbesserung und Ausbau u.a. von Sport- und Bolzplätzen vor. Die Sanierung der Flächen kann dabei z.B. Erneuerung der Bodenbeläge, klimaoffene Überdachung, Erneuerung von Toren und Streetballkörben, Schaffung von Sitzgelegenheiten und Beleuchtung, Nutzung von ggf. vorhandenen Nebenflächen zur Schaffung von zusätzlichen Sportgelegenheiten umfassen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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