← Vorlagen

201928-26 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-26 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.761 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
201928-26 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Kosten zum Betrieb einer
Gewaltschutzambulanz in Angliederung an ein Krankenhaus in den Haushalt
einzustellen.
Begründung
Bonn hat keine eigenständige Gewaltschutzambulanz. Im Gewaltfall sucht die
Polizei oder der betroffene Mensch in seiner Notsituation eine Notfallambulanz,
die ihm medizinisch helfen kann und gleichzeitig die Abläufe rechtssicher
durchführen kann.
Das ist für die Betroffenen eine unhaltbare Situation.
Sinnvoll erscheint daher die Konzentration von medizinischem Wissen und
Rechtssicherheit des Verfahrens in einer Gewaltschutzambulanz, die an einer
Gesundheitseinrichtung mit Rechtsmedizinischem Institut angegliedert ist und
in die Abläufe einer bestehenden Notfallambulanz integriert ist. Den
Betroffenen wird damit die zusätzliche Sorge um Versorgung in ihrer
Notsituation genommen und eine Rechtssicherheit kann hergestellt werden. Die
Auswirkungen von Corona in dem Gewaltbereich sind noch nicht absehbar,
Bonn sollte jedoch darauf vorbereitet sein. Die entsprechenden flankierenden
Beratungseinrichtungen arbeiten bereits seit langen Jahren erfolgreich in Bonn,
so dass die Einrichtung der Gewaltschutzambulanz ein folgerichtiger Schritt zur
Hilfe aller Betroffenen darstellt.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de