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201928-17 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-17 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-17 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
MdL Guido Déus
Nicole Bonnie
Werner Koch
Jens Röskens
18.05.2021 gez. Trützler
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes
2021/2022 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025
sicherzustellen dass,
1. Maßnahmen der Ortsteilplanung und die Umsetzung der dafür
getroffenen Beschlüsse,
2. die Planung und Umsetzung von integrierten Entwicklungskonzepten für
alle Ortsteile in Bonn,
3. der Erwerb von Bauland zur Förderung der Stadtentwicklung und des
Wohnungsbaus und
4. der Aufbau einer Stadtentwicklungsgesellschaft insbesondere zur
interkommunalen Planung in Abstimmung mit den anliegenden
Kommunen des Rhein-Sieg Kreises
durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind.
BegründungSeite 1 von 2
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Die Raumplanung und Stadtentwicklung in Bonn wird angesichts des
prognostizierten Bevölkerungswachstums in den nächsten Jahren vor großen
Herausforderungen stehen. Dazu müssen die beteiligten Ämter der
Stadtverwaltung mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln ausgestattet
sein. Dabei darf nicht nur der Bonner Innenstadtbereich im Fokus liegen,
sondern alle Stadtbezirke und ihre Ortsteile. Bei der Aufstellungen und
Änderung von Bebauungsplänen, die teilweise nicht mehr den aktuellen
planerischen Anforderungen genügen, entsteht erheblicher Aufwand in den
betroffenen Ämtern und durch die Beauftragung von Gutachtern. Die
Planungsverwaltung hat zwar in den vergangenen Jahren neue Stellen
erhalten, was aber nicht ausreichend ist, sodass weitere zehn Stellen im
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt und Tiefbauamt mit entsprechender
Stellenwertigkeit für qualifiziertes Personal erforderlich sein dürften.
Die Aufstellung aktueller integrierter Entwicklungskonzepte für die Stadtbezirke
und ihre Ortsteile ist die Grundlage für eine vorausschauende Stadtentwicklung
und Raumplanung. Aus den Entwicklungskonzepten können Anträge für
Fördermittel entwickelt und abgeleitet werden. Die Stadt Köln beispielsweise
hat mit ihrem Projekt “ Köln und seine Viertel " eine sehr gute Grundlage für die
Beantragung von Fördermitteln geschaffen, was Bonn bislang fehlt. Der Stand
der Entwicklungskonzepte flächendeckend für das gesamte Bonner Stadtgebiet
ist defizitär und bedarf in der Ratsperiode und im Finanzplanzeitraum einer
deutlichen Verbesserung. Hochgerechnet dürfte der zu veranschlagende
Finanzbedarf unter Einbeziehung der Gutachterkosten dafür ca. 5 Millionen €
betragen.
Planung und Steuerung der Stadtentwicklung sowie der Förderung des
Wohnungsbaus erfordern auch den Erwerb von Bauland durch die Stadt Bonn.
Eine Bodenvorratspolitik ist nur mit ausreichend veranschlagten
Haushaltsmitteln möglich. Dies gilt nicht nur für den Erwerb unbebauten
Baulandes, sondern auch für den Erwerb von bereits bebauten Immobilien.
Dazu zählt insbesondere das Landesbehördenhaus, das sowohl für
wohnbauliche Nutzungen als auch die Unterbringung städtischer und
staatlicher Dienstleistungseinrichtungen von der Stadt Bonn erworben werden
soll. Die entsprechenden Mittel sind zu veranschlagen.
Der Aufbau einer Stadtentwicklungsgesellschaft mit einer interkommunalen
Ausrichtung möglichst unter Beteiligung der anliegenden Gemeinden entspricht
dem politischen Willen der CDU-Fraktion. Dieser Prozess soll in der laufenden
Ratsperiode und damit im Finanzplanzeitraum umgesetzt werden. Die dafür
erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de