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201928-16 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-16 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-16 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Elisabeth Struwe
21.04.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Im Haushalt 2021/2022 werden entsprechend der Stellungnahme der
Verwaltung (DS 190716-1) für eine Teilbegrünung des Parkhauses des WCCB
Mittel in auskömmlicher Höhe eingestellt.
Begründung
Die Fassade des Parkhauses ist nach Ablehnung der ursprünglich geplanten
aufwändigen "Mikadofassade" weiter ohne Gestaltung. Die Verwaltung hat in
Ausführung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2019 umfassende Recherchen
angestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Teilbegrünung der Fassade
des Parkhauses am WorldCCBonn als Alternative möglich ist.
Durch eine Teilbegrünung der Fassade des Parkhauses kann nach dem
Ergebnis der Recherchen zum einen eine optische Optimierung des Gebäudes
erreicht, aber auch ökologischen Aspekten Rechnung getragen werden. Die
Kosten hierfür belaufen sich nach einer Kostenschätzung der Verwaltung für
die Beton-Fassadenflächen auf rund 275.000 € netto. Hierin enthalten sind die
Planungskosten, Statische Berechnungen, die Schaffung befestigter
Fahrflächen zur Pflege und die Begrünung der Beton-Außenfassaden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de