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201926 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag:Beantragung einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn zum Ausbau der A 565

Nummer
201926
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
09.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.11.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 129 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201926-1 ST Bürgerantrag:Beantragung einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn zum Ausbau der A 565

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Text anzeigen (2.482 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201926
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
04.11.2020
Bürgerantrag:Beantragung einer Sondersitzung der
Bezirksvertretung Bonn zum Ausbau der A 565
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„hiermit beantrage ich eine unverzüglich anzuberaumende Sondersitzung der
BV Bonn zum Ausbau der A 565.“
Der Antrag ist einen Tag nach Ablauf der Antragsfrist für die Sitzung der BV
Bonn am 24.11.2020 eingegangen, wegen des Sachzusammenhangs mit
anstehenden Beratungen zum Gesamtthema noch in 2020, wird nach
verwaltungsinterner Abstimmung eine Beratung in der Novembersitzung
vorgesehen.
Einzelheiten zur Begründung des Anliegens ergeben sich aus beigefügtem
Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag mit Kontaktdaten (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
04.11.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Beantragung einer Sondersitzung zum Ausbau der A565
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine unverzüglich anzuberaumende Sondersitzung der BV Bonn zum Ausbau der A565.
Ich bitte die Gremien der Stadt Bonn, sich umgehend mit den Ausbauplanungen/dem Planfeststellungsverfahren
zu befassen. Der Ausbau der A565 wird die grundgesetzlich geschützten Belange aller Bonner Bürger während
der langjährigen Ausbauphase und darüber hinaus maßgeblich beeinflussen.
Sofortiges Handeln ist dringend geboten. Die Frist für die wichtige Stellungnahme der Stadt Bonn endet bereits
am 31.12.2020.
Die derzeitige Konstellation beeinträchtigt die Rechte der Bürger schwerwiegend. Die Offenlage zum Ausbau der
A565 fand ausgerechnet während der Kommunalwahl statt. Ein einzigartiger Vorgang! In diesem
kommunalpolitischen Vakuum arbeiten die Gremien nicht und auch die Rechte der Bürger werden nicht
vertreten.
Immer noch fehlen wichtige Gutachten zum Klima und zum Stadtverkehr.
Ich hoffe, dass die Kommunalpolitiker die Eilbedürftigkeit erkennen und umgehend handeln.
Bitte ersparen Sie den Bürgern der Stadt Bonn einen Planfeststellungsbeschluss ohne Stellungnahme der Stadt
Bonn und ohne städtische Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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0044..1111..2200 1155::1111Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de