201926 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag:Beantragung einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn zum Ausbau der A 565
Kerndaten
- Nummer
- 201926
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 09.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201926 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 04.11.2020 Bürgerantrag:Beantragung einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn zum Ausbau der A 565 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: „hiermit beantrage ich eine unverzüglich anzuberaumende Sondersitzung der BV Bonn zum Ausbau der A 565.“ Der Antrag ist einen Tag nach Ablauf der Antragsfrist für die Sitzung der BV Bonn am 24.11.2020 eingegangen, wegen des Sachzusammenhangs mit anstehenden Beratungen zum Gesamtthema noch in 2020, wird nach verwaltungsinterner Abstimmung eine Beratung in der Novembersitzung vorgesehen. Einzelheiten zur Begründung des Anliegens ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag mit Kontaktdaten (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 04.11.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Beantragung einer Sondersitzung zum Ausbau der A565 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich eine unverzüglich anzuberaumende Sondersitzung der BV Bonn zum Ausbau der A565. Ich bitte die Gremien der Stadt Bonn, sich umgehend mit den Ausbauplanungen/dem Planfeststellungsverfahren zu befassen. Der Ausbau der A565 wird die grundgesetzlich geschützten Belange aller Bonner Bürger während der langjährigen Ausbauphase und darüber hinaus maßgeblich beeinflussen. Sofortiges Handeln ist dringend geboten. Die Frist für die wichtige Stellungnahme der Stadt Bonn endet bereits am 31.12.2020. Die derzeitige Konstellation beeinträchtigt die Rechte der Bürger schwerwiegend. Die Offenlage zum Ausbau der A565 fand ausgerechnet während der Kommunalwahl statt. Ein einzigartiger Vorgang! In diesem kommunalpolitischen Vakuum arbeiten die Gremien nicht und auch die Rechte der Bürger werden nicht vertreten. Immer noch fehlen wichtige Gutachten zum Klima und zum Stadtverkehr. Ich hoffe, dass die Kommunalpolitiker die Eilbedürftigkeit erkennen und umgehend handeln. Bitte ersparen Sie den Bürgern der Stadt Bonn einen Planfeststellungsbeschluss ohne Stellungnahme der Stadt Bonn und ohne städtische Gutachten. Mit freundlichen Grüßen Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 ckJy44bGS 0044..1111..2200 1155::1111Seite 2 von 2
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