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201923-03 AA · Änderungsantrag

Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201923

Nummer
201923-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201923 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens

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Änderungsantrag
öffentlich
201923-03 AA
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A
565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich
und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn
einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und
Lärmschutzwänden sowie
Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der
Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201923
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Rat bestätigt entsprechend seinem Votum zur vorgelegten Vorplanung
Ende 2017 seine grundsätzliche Zustimmung zu einem sechsstreifigen Ausbau
des Tausendfüßlers (DS 1713165EB8). Die Oberbürgermeisterin wird daher
beauftragt, den Entwurf ihrer Stellungnahme zur Anhörung im laufenden
Planfeststellungsverfahren mit der Maßgabe zu ändern, dass die Stadt Bonn
den sechsspurigen Ausbau der A 565 zwischen den Anschlussstellen Endenich
und dem AK Bonn-Nord begrüßt.
2. Der Rat der Stadt Bonn spricht sich im laufenden bzw. im Fall eines neuen
Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung eines Radschnellweges für die
Sanierung und den Ausbau der A 565 im Abschnitt „Tausendfüßler“ aus
städtebaulichen wie aus Gründen des Umweltschutzes in der Variante T1
Troglage mit maximal möglicher Abdeckelung aus.
Begründung
Die Antragsteller bekennen sich entsprechend dem Beschluss des Stadtrats
vom 22.11.2017 zur Notwendigkeit eines sechsspurigen Neubaus der BAB 565
und favorisieren dafür im Bereich zwischen den Anschlussstellen Endenich und
dem AK Bonn-Nord nach wie vor die abgedeckelte Tieflage (Tunnel) der
Autobahn. Gegenüber dem Austausch der heutigen Brückenkonstruktion, imSeite 1 von 2

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Volksmund Tausendfüßler genannt, hätte die sogenannte Troglage mit
Abdeckelung für die Bonner Bevölkerung im Umfeld der stark befahrenen
Fernstraße viele Vorteile. Sofern die Oberbürgermeisterin ohnehin ein neues
Planfeststellungsverfahren zur Realisierung eines Radschnellweges anstrebt,
sollte die Chance, die Teilung des Stadtgebietes zu beenden, nicht erneut
leichtfertig vertan werden. Damit würden auch die in der Höhe optisch
unerträglichen Lärmschutzwände, die die Trennwirkung der Hochstraße noch
verstärken werden, vermieden werden.
Die in der Vergangenheit durch den Autobahnbau bewirkte Teilung des
Stadtgebietes würde zu einer Stadtreparatur im besten Sinne führen und viele
Anwohner von den Emissionen der Autobahn endlich erheblich entlasten.
Darüber hinaus würde die vom BBB favorisierte maximal mögliche
Abdeckelung die Möglichkeit bieten, deren Oberfläche der gewünschten
städtebaulichen Nutzung durch einen Radschnellweg zuzuführen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de