← Vorlagen

201919-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber Feuerwehr

Nummer
201919-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201919 Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber Feuerwehr

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.479 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201919-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren
Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte
Meckenheimer Straße gegenüber Feuerwehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bezüglich der Sperrmüllentsorgung gibt die bonnorange AöR folgenden
Hinweis:
Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr am Gehwegrand so
aufzustellen, dass niemand über das unvermeidbare Maß hinaus belästigt,
behindert oder gefährdet wird.
Wer Sperrmüll so bereitstellt, dass Gefahren, Behinderungen oder
Belästigungen entstehen, handelt ordnungswidrig. Bürger*innen, die ein
solches Verhalten feststellen, können sich an den Stadtordnungsdienst
wenden.
Mit Absperrpfosten lässt sich ein ordnungswidriges Ablegen von Sperrmüll nicht
unterbinden. Abgesehen davon werden solche Pfosten schon seit Jahren nicht
mehr eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand
nicht zu leisten ist. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen
Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de