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201914 · Mitteilungsvorlage

BTHVN 2020 - Verlängerung der Beethoven Jubiläums GmbH

Nummer
201914
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201914
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
BTHVN 2020 - Verlängerung der Beethoven
Jubiläums GmbH
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Aufsichtsrat der Beethoven Jubiläums GmbH hat der
Gesellschafterversammlung mit Beschluss vom 28.08.2020 die Änderung von §
3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags empfohlen. Danach soll die Befristung der
Dauer der Gesellschaft bis zum Dezember 2022 verlängert werden.
Die Gesellschafterversammlung hat dieser Empfehlung zugestimmt und die
Eintragung der Änderung veranlasst.
Mit dem Grundsatzbeschluss zur Verlängerung des Förderzeitraums aufgrund
der Corona-Krise inkl. Handlungsempfehlungen für die Förder- und
Eigenprojekte in der Aufsichtsratssitzung der Beethoven Jubiläums GmbH am
24.04.2020 bestand Einvernehmen, dass die Gesellschaft die
Jubiläumsfeierlichkeiten zeitlich in das Jahr 2021 ausdehnen möchte,
insbesondere um den Förderprojekten die bewilligten Mittel für die Umsetzung
ihrer Arbeit zu garantieren.
Als Folge des o.g. Beschlusses musste der Aufsichtsrat die Befristung der
Gesellschaft neu regeln.
Der kaufmännische Geschäftsführer, sowie die Mitarbeiter*innen aus den
Bereichen Förderprojekte und Finanzen sollen bis zum 30.06.2022 in der
Gesellschaft beschäftigt werden.
Die Dauer der Zuweisung der drei städtische Mitarbeiter*innen verlängert sich
aufgrund der Verlängerung der Geschäftstätigkeit der GmbH bis zum
30.06.2022.
Die darüber hinaus gehende Unterstützung der Beethoven Jubiläums
Gesellschaft durch Beistandsleistungen ohne Kostenerstattung soll im Rahmen
des erforderlichen und von der Gesellschaft nachzuweisenden Bedarfs
ebenfalls bis zum 30.06.2022 fortgesetzt werden.
In den Geschäftshaushalt der GmbH fließen keine Mittel der Bundesstadt Bonn.
Die städtischen Leistungen sind auf die Personalzuweisung und die
Beistandsleistungen begrenzt.Seite 1 von 2

Seite 2
Die anderen Förderer der Beethoven Jubiläums GmbH (Bund, Land NRW,
Rhein-Sieg-Kreis) haben zugesagt, der Gesellschaft die aufgrund der
Verlängerung erforderlichen Mittel für den Geschäftshaushalt unter Beachtung
der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen.
An der Höhe der der GmbH durch Ratsbeschluss vom 30.06.2016 (DS-Nr.
1611612) zugesagten Projektmittel ändert sich nichts. Die für das Jahr 2020
vorgesehenen und nicht verbrauchten Mittel i.H.v. 1.045.082,08 € werden ins
Jahr 2021 übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.14 Beethoven 2020 1.90.00.04.14.01 Beethoven 2020
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
im Entwurf
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.045.082,08 € 190000414/
73.1000
2021/2022 Einsparung aus
dem Jahre 2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
einmalig
1.045.082,08 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de