201913-02 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung Baum Nr. 37
Kerndaten
- Nummer
- 201913-02
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 18.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 201913-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung Baum Nr. 37 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage 201913-01 war für die Sitzung der BV Bonn am 26.01.2021 vorgesehen. Da diese jedoch verschoben wurde, wäre eine Entscheidung frühestens in der nunmehr für den 2.2.2021 anberaumten Sitzung möglich, sofern eine Sitzung aufgrund der weiterhin pandemischen Lage überhaupt möglich ist. Eine Entscheidung ist jedoch unbedingt kurzfristig erforderlich, da inzwischen die Abrissarbeiten begonnen haben. Zur ungehinderten Weiterführung der Arbeiten ist die Aufstellung des Krans dringend erforderlich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Der Teilbeschluss der BV Bonn vom 24.11.2020 gegen die Fällung des Baumes Nr. 37 wird aufgehoben. Der Baum Nr. 37 wird entfernt. Begründung Mit Beschlussvorlage (Drucksachennummer 201913, Sitzung der BV Bonn am 24.11.2020 wurde im Zuge der Vorbereitung des Abbruchs der Aula und des Studiengebäudes am Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium über die Fällung von 5 satzungsgeschützten Bäumen beraten. Bei der Beschlussfassung wurde festgelegt, dass ein nicht satzungsgeschützter Baum (Baum Nr. 37) zu erhalten sei.Seite 1 von 2 Seite 2 Dieser Baum steht im vorgesehenen Aufstellbereich des Krans, der für die Abbrucharbeiten gestellt werden muss. Eine Veränderung des Aufstellbereichs führt neben Behinderungen im Bauablauf zu Mehrkosten. Hinzu kommt, dass dieser Baum spätestens im Zuge der Erstellung des Neubaus gefällt werden muss. Der Baum befindet sich im unmittelbaren Baufeld des Erweiterungsbaus. Eine Fällung des Baumes ist daher zur Realisierung der Maßnahme zwingend erforderlich. Das umfangreiche Raumprogramm, das sowohl den Ersatz der Aula, Erweiterungen im Zuge der Rückkehr zu G9 als auch Inklusionsräume beinhaltet, umfasst auch den Erhalt der bestehenden Mensa. Hierfür wurde von den Architekten ein sehr kompakter Baukörper geplant, der sowohl dem Raumbedarf Rechnung trägt, aber auch die Belange von Denkmalschutz, die Verbindung zum Bestand und die Einbindung der bestehenden Mensa zu berücksichtigen hat. Ein weiterer Zwangspunkt ist die bestehende Feuerwehrzufahrt zum rückwärtigen Bereich der Schule. Der Vorentwurf soll den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2021 vorgestellt werden Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete/r Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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