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201913-01 · Beschlussvorlage

Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung Baum Nr. 37

Nummer
201913-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201913 Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung von 5 städtischen Bäumen

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Beschlussvorlage
öffentlich
201913-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1,
Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte,
Fällung Baum Nr. 37
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Teilbeschluss der BV Bonn vom 24.11.2020 gegen die Fällung des
Baumes Nr. 37 wird aufgehoben.
Der Baum Nr. 37 wird entfernt.
Begründung
Mit Beschlussvorlage (Drucksachennummer 201913) wurde im Zuge der
Vorbereitung des Abbruchs der Aula und des Studiengebäudes am Ernst-
Moritz-Arndt Gymnasium über die Fällung von 5 satzungsgeschützten Bäumen
beraten.
Bei der Beschlussfassung wurde festgelegt, dass ein nicht satzungsgeschützter
Baum (Baum Nr. 37) zu erhalten sei.
Dieser Baum steht im vorgesehenen Aufstellbereich des Krans, der für die
Abbrucharbeiten gestellt werden muss. Eine Veränderung des Aufstellbereichs
führt neben Behinderungen im Bauablauf zu Mehrkosten.
Hinzu kommt, dass dieser Baum spätestens im Zuge der Erstellung des
Neubaus gefällt werden muss. Der Baum befindet sich im unmittelbaren
Baufeld des Erweiterungsbaus. Eine Fällung des Baumes ist daher zur
Realisierung der Maßnahme zwingend erforderlich.
Das umfangreiche Raumprogramm, das sowohl den Ersatz der Aula,
Erweiterungen im Zuge der Rückkehr zu G9 als auch Inklusionsräume
beinhaltet, umfasst auch den Erhalt der bestehenden Mensa.
Hierfür wurde von den Architekten ein sehr kompakter Baukörper geplant, der
sowohl dem Raumbedarf Rechnung trägt, aber auch die Belange von
Denkmalschutz, die Verbindung zum Bestand und die Einbindung derSeite 1 von 2

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bestehenden Mensa zu berücksichtigen hat. Ein weiterer Zwangspunkt ist die
bestehende Feuerwehrzufahrt zum rückwärtigen Bereich der Schule.
Der Vorentwurf soll den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2021
vorgestellt werden.
Wie in DS-Nr. 201913 ausgeführt, erfolgt eine entsprechende Neupflanzung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de