201911 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung Antragstellung „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“
Kerndaten
- Nummer
- 201911
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201911 Die Oberbürgermeisterin Federführung: I-1 Referat Städteförderung Dezernat: Dez. I Mitteilung Antragstellung „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Strukturwandel im Einzelhandel (Fachmarktzentren auf der Grünen Wiese, Niedergang der Warenhäuser, Online-Handel) ist bereits seit vielen Jahren zu beobachten. Durch die COVID-19-Pandemie wurde er erheblich beschleunigt: Bundesweit sind massive Umsatzeinbußen, Filialschließungen und häufig Trading-Down-Effekte die Folge. Auch den Einzelhandel in den Bonner Zentren stellt die dynamische Entwicklung vor besondere Herausforderungen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Sommer 2020 das zeitlich befristete „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“ aufgelegt, um diesem Trend entgegen zu wirken. Für die drei Bonner Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Hardtberg und Beuel hat die Verwaltung für die Jahre 2021 und 2022 Fördermittel in Höhe von jeweils 100.000 EUR beantragt, um die Einrichtung von Zentrenmanagements in den Stadtbezirkszentren implementieren zu können. Daraus ergibt sich eine Fördersumme in Höhe von 300.000 EUR, welche mit 10% Eigeneanteil akquiriert wird. Insgesamt stehen für die Einrichtung der Zentrenmanagements 335.000 EUR zur Verfügung. Da die Bundesstadt Bonn bereits über den Masterplan Innere Stadt Bonn (hier speziell über das Projekt Nr. 12 „Prozessteuerung/Kommunikation/Verfügungsfond“) Fördermittel der Städtebauförderung für 2021 bis 2025 zur Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit und einer Lotsenfunktion für die Innenstadt beantragt hat, wurde auf eine entsprechende Antragstellung im Rahmen des Sofortprogrammes bewusst verzichtet, um so die Chancen einer Bewilligung für die Anträge zugunsten der oben genannten Stadtbezirkstentren zu erhöhen. Die Zentrenmanagements sollen eng mit den jeweiligen Gewerbegemeinschaften und City-/Stadtmarketing-Vereinen zusammenarbeiten und das City-Management im Amt für Wirtschaftsförderung unterstützen. Die Ziele sind u.a.:Seite 1 von 3 Seite 2 Vermeidung von strukturellen Ladenleerständen Förderung des (inhabergeführten) Handels und der Gastronomie Identifikation von Handlungsbedarfen Koordination von Kommunikationsprozessen Mögliche Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften Laut Übersicht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wurden alle drei Anträge bewilligt (Fundstelle: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Anlage_Sofortpro gramm_Innenstadt_in_Nordrhein-Westfalen2020- Programmbewilligungen_1.pdf). Mit dem offiziellen Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln wird im Dezember 2020 gerechnet. Diese Mitteilung erfolgt unverzüglich, aber im Nachhinein, nachdem die Anträge fristgerecht am 16.10.2020 bei der Bezirksregierung eingereicht worden waren. In den Förderregularien des Sofortprogramms heißt es dazu (Quelle: Punkt 4.4. Antragsverfahren): „Für den Förderantrag bedarf es keines Ratsbeschlusses. Die Entscheidung der Verwaltungsspitze zur Antragstellung ist ausreichend. Der Rat ist über die Antragstellung unverzüglich zu informieren und die damit beabsichtigten Ziele sind darzulegen.“ Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.01 Räumliche Planung 1.09.01.02 Bebauungsplanvorentwürfe, Städtebauliche Planung einschl. Beratung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme für das Jahr 2021 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 108.852 EUR 37.270 EUR 161000901/ 72.1000 74.1000 2021 Einzahlungen / 128.106 EUR 161000901/ 2021Seite 2 von 3 Seite 3 Erträge 61.1000 Haushaltsbelastung jährlich 18.016 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme für das Jahr 2022 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 151.502 EUR 44.260 EUR 161000901/ 72.1000 74.1000 2022 Einzahlungen / Erträge 171.647 EUR 161000901/ 61.1000 2022 Haushaltsbelastung jährlich 24.115 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de