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201911 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung Antragstellung „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“

Nummer
201911
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201911
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
I-1 Referat Städteförderung
Dezernat:
Dez. I
Mitteilung Antragstellung „Sofortprogramm zur
Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Strukturwandel im Einzelhandel (Fachmarktzentren auf der Grünen Wiese,
Niedergang der Warenhäuser, Online-Handel) ist bereits seit vielen Jahren zu
beobachten. Durch die COVID-19-Pandemie wurde er erheblich beschleunigt:
Bundesweit sind massive Umsatzeinbußen, Filialschließungen und häufig
Trading-Down-Effekte die Folge. Auch den Einzelhandel in den Bonner Zentren
stellt die dynamische Entwicklung vor besondere Herausforderungen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Sommer 2020 das zeitlich
befristete „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren
NRW“ aufgelegt, um diesem Trend entgegen zu wirken. Für die drei Bonner
Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Hardtberg und Beuel hat die Verwaltung
für die Jahre 2021 und 2022 Fördermittel in Höhe von jeweils 100.000 EUR
beantragt, um die Einrichtung von Zentrenmanagements in den
Stadtbezirkszentren implementieren zu können. Daraus ergibt sich eine
Fördersumme in Höhe von 300.000 EUR, welche mit 10% Eigeneanteil
akquiriert wird. Insgesamt stehen für die Einrichtung der Zentrenmanagements
335.000 EUR zur Verfügung.
Da die Bundesstadt Bonn bereits über den Masterplan Innere Stadt Bonn (hier
speziell über das Projekt Nr. 12
„Prozessteuerung/Kommunikation/Verfügungsfond“) Fördermittel der
Städtebauförderung für 2021 bis 2025 zur Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit
und einer Lotsenfunktion für die Innenstadt beantragt hat, wurde auf eine
entsprechende Antragstellung im Rahmen des Sofortprogrammes bewusst
verzichtet, um so die Chancen einer Bewilligung für die Anträge zugunsten der
oben genannten Stadtbezirkstentren zu erhöhen.
Die Zentrenmanagements sollen eng mit den jeweiligen
Gewerbegemeinschaften und City-/Stadtmarketing-Vereinen
zusammenarbeiten und das City-Management im Amt für Wirtschaftsförderung
unterstützen.
Die Ziele sind u.a.:Seite 1 von 3

Seite 2
 Vermeidung von strukturellen Ladenleerständen
 Förderung des (inhabergeführten) Handels und der Gastronomie
 Identifikation von Handlungsbedarfen
 Koordination von Kommunikationsprozessen
 Mögliche Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften
Laut Übersicht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wurden alle drei Anträge
bewilligt (Fundstelle:
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Anlage_Sofortpro
gramm_Innenstadt_in_Nordrhein-Westfalen2020-
Programmbewilligungen_1.pdf). Mit dem offiziellen Bewilligungsbescheid der
Bezirksregierung Köln wird im Dezember 2020 gerechnet.
Diese Mitteilung erfolgt unverzüglich, aber im Nachhinein, nachdem die Anträge
fristgerecht am 16.10.2020 bei der Bezirksregierung eingereicht worden waren.
In den Förderregularien des Sofortprogramms heißt es dazu (Quelle: Punkt 4.4.
Antragsverfahren):
„Für den Förderantrag bedarf es keines Ratsbeschlusses. Die Entscheidung der
Verwaltungsspitze zur Antragstellung ist ausreichend. Der Rat ist über die
Antragstellung unverzüglich zu informieren und die damit beabsichtigten Ziele sind
darzulegen.“
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.01 Räumliche Planung 1.09.01.02 Bebauungsplanvorentwürfe,
Städtebauliche Planung einschl.
Beratung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme für das Jahr 2021
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 108.852 EUR
37.270 EUR
161000901/
72.1000
74.1000
2021
Einzahlungen / 128.106 EUR 161000901/ 2021Seite 2 von 3

Seite 3
Erträge 61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
18.016 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme für das Jahr 2022
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 151.502 EUR
44.260 EUR
161000901/
72.1000
74.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
171.647 EUR 161000901/
61.1000
2022
Haushaltsbelastung
jährlich
24.115 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de