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201910 · Beschlussvorlage

Änderung Regionalplan – Umwandung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (frühzeitige Unterrichtung)

Nummer
201910
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201910
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Änderung Regionalplan –
Umwandung eines Bereichs für gewerbliche und
industrielle Nutzung (GIB) in Allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB) – Fahrrad Feld – Stadt St.
Augustin
Stellungnahme der Stadt Bonn (frühzeitige
Unterrichtung)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
Empfehlung
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung zur
Änderung des Regionalplans - Umwandlung eines GIB in ASB - im Bereich der
Stadt Sankt Augustin, Fahrrad Feld, die in der Begründung formulierte
Stellungnahme abzugeben.
Begründung
Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, durch die Änderung der Darstellung
’GIB’ zu ’ASB’ im Regionalplan Erweiterungsmöglichkeiten für den heute
bereits am Standort ansässigen Einzelhandelsbetrieb Fahrrad Feld zu schaffen.
Dieses Ansinnen steht grundsätzlich im Widerspruch zu den Ergebnissen des
der Bezirksregierung vorliegenden „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe-
und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“. In diesem Gutachten wird
ein erheblicher Mangel an GI- und GE-Flächen in der Region festgestellt
(Industrieflächenbedarf 269 ha, GI-Reserve 41 ha; Gewerbeflächenbedarf 415
ha, GE-Reserve 297 ha (vgl. Gemeinsames Fachgutachten S. 17)). Der Mangel
an GI-Flächen trifft u.a. auch für Sankt Augustin zu. Dementsprechend wird die
Umwandlung von dringend benötigten Flächen für Gewerbe und Industrie in
ASB zum Zweck der Einzelhandelsnutzung problematisch gesehen.Seite 1 von 4

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Die Fläche für die Regionalplanänderung erscheint überdies sehr groß. Bisher
liegen keine Entwurfspläne für die Erweiterung von Fahrrad Feld vor, aus
denen hervorgeht, welche Fläche konkret westlich der Friedrich-Gauß-Straße
und nördlich der Siegburger Straße für das Vorhaben in Anspruch genommen
werden soll. Auf der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird,
die dann aber entsprechend der Planungen ebenfalls ASB wäre, könnten sich
weitere Einzelhändler ansiedeln. Dies sollte möglichst vermieden werden.
Die Stadt Bonn hat auch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der
Dimensionierung des Vorhabens, die der Stadt Sankt Augustin in zwei
Stellungnahmen zu den durch die Stadt Sankt Augustin beauftragten Gutachten
zum Vorhaben im August 2019 und Mai 2020 mitgeteilt wurden. Fahrräder sind
in Bonn als zentrenrelevant eingestuft, wodurch u.a. das Ziel der kurzen Wege
nicht nur für den Kauf, sondern auch für die nachfolgenden Dienstleistungen
wie Wartungs- und Reparaturarbeiten, verfolgt wird. Vor diesem Hintergrund
hat die Stadt Bonn Hinweise hinsichtlich des anzunehmenden und im
Gutachten berücksichtigten Einzugsgebiets, der dargestellten
Umsatzumverteilungen im Bonner Stadtgebiet sowie zu den Annahmen der
Flächenproduktivitäten gegeben. Diese wurden auch durch eine erneute
Stellungnahme der Gutachter nicht berücksichtigt.
Zusammenfassend weist die Stadt Bonn damit
einerseits auf die Widersprüche der
Regionalplanänderung zum festgestellten GIB-Bedarf
hin, andererseits ebenfalls auf die Auswirkungen auf
die Zielsetzungen und Strukturen der Bonner
Einzelhandelsstrukturen.
Anlage/n
1 Stellungnahme Regionalplanänderung Fahrrad Feld St. Augustin (öffentlich)Seite 2 von 4

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—
—
—
Bundesstadt Bonn - Amt 61-1 - 53103 Bonn Der Oberbürgermeister
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Per E-Mail: regionalplanung@brk.nrw.de
Stadtplanungsamt,
Stadtentwicklung
Stadthaus
Berliner Platz 2
-
Datum 2.11.2020
Änderung Regionalplan –
Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin
Stellungnahme der Stadt Bonn (frühzeitige Unterrichtung)
Sehr geehrter Herr
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen
die Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans im Bereich Fahrrad Feld in
Sankt Augustin.
Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, durch die Änderung der Darstellung
’GIB’ zu ’ASB’ im Regionalplan Erweiterungsmöglichkeiten für den heute bereits
am Standort ansässigen Einzelhandelsbetrieb Fahrrad Feld zu schaffen. Dieses
Ansinnen steht grundsätzlich im Widerspruch zu den Ergebnissen des der
Bezirksregierung vorliegenden „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“. In diesem Gutachten wird ein
erheblicher Mangel an GI- und GE-Flächen in der Region festgestellt
(Industrieflächenbedarf 269 ha, GI-Reserve 41 ha; Gewerbeflächenbedarf 415
ha, GE-Reserve 297 ha (vgl. Gemeinsames Fachgutachten S. 17)). Der Mangel
an GI-Flächen trifft u.a. auch für Sankt Augustin zu. Dementsprechend wird die
Umwandlung von dringend benötigten Flächen für Gewerbe und Industrie in
ASB zum Zweck der Einzelhandelsnutzung problematisch gesehen.
Die Fläche für die Regionalplanänderung erscheint überdies sehr groß. Bisher
liegen keine Entwurfspläne für die Erweiterung von Fahrrad Feld vor, aus denen
hervorgeht, welche Fläche konkret westlich der Friedrich-Gauß-Straße und
nördlich der Siegburger Straße für das Vorhaben in Anspruch genommen
werden soll. Auf der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird,
die dann aber entsprechend der Planungen ebenfalls ASB wäre, könnten sich
weitere Einzelhändler ansiedeln. Dies sollte möglichst vermieden werden.
Die Stadt Bonn hat auch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der
Dimensionierung des Vorhabens, die der Stadt Sankt Augustin in zwei
Stellungnahmen zu den durch die Stadt Sankt Augustin beauftragten Gutachten
zum Vorhaben im August 2019 und Mai 2020 mitgeteilt wurden. Fahrräder sind
in Bonn als zentrenrelevant eingestuft, wodurch u.a. das Ziel der kurzen Wege
nicht nur für den Kauf, sondern auch für die nachfolgenden Dienstleistungen
wie Wartungs- und Reparaturarbeiten, verfolgt wird. Vor diesem Hintergrund hat
die Stadt Bonn Hinweise hinsichtlich des anzunehmenden und im Gutachten
berücksichtigten Einzugsgebiets, der dargestellten Umsatzumverteilungen imSeite 3 von 4

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Bonner Stadtgebiet sowie zu den Annahmen der Flächenproduktivitäten
gegeben (siehe Anlage). Diese wurden auch durch eine erneute Stellungnahme
der Gutachter nicht berücksichtigt.
Zusammenfassend weist die Stadt Bonn damit einerseits auf die Widersprüche
der Regionalplanänderung zum festgestellten GIB-Bedarf hin, andererseits
ebenfalls auf die Auswirkungen auf die Zielsetzungen und Strukturen der
Bonner Einzelhandelsstrukturen.
Mit freundlichen Grüßen
AnlagenSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de