201910 · Beschlussvorlage
Änderung Regionalplan – Umwandung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (frühzeitige Unterrichtung)
Kerndaten
- Nummer
- 201910
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201910 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Änderung Regionalplan – Umwandung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (frühzeitige Unterrichtung) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung Rat 04.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung zur Änderung des Regionalplans - Umwandlung eines GIB in ASB - im Bereich der Stadt Sankt Augustin, Fahrrad Feld, die in der Begründung formulierte Stellungnahme abzugeben. Begründung Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, durch die Änderung der Darstellung ’GIB’ zu ’ASB’ im Regionalplan Erweiterungsmöglichkeiten für den heute bereits am Standort ansässigen Einzelhandelsbetrieb Fahrrad Feld zu schaffen. Dieses Ansinnen steht grundsätzlich im Widerspruch zu den Ergebnissen des der Bezirksregierung vorliegenden „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“. In diesem Gutachten wird ein erheblicher Mangel an GI- und GE-Flächen in der Region festgestellt (Industrieflächenbedarf 269 ha, GI-Reserve 41 ha; Gewerbeflächenbedarf 415 ha, GE-Reserve 297 ha (vgl. Gemeinsames Fachgutachten S. 17)). Der Mangel an GI-Flächen trifft u.a. auch für Sankt Augustin zu. Dementsprechend wird die Umwandlung von dringend benötigten Flächen für Gewerbe und Industrie in ASB zum Zweck der Einzelhandelsnutzung problematisch gesehen.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Fläche für die Regionalplanänderung erscheint überdies sehr groß. Bisher liegen keine Entwurfspläne für die Erweiterung von Fahrrad Feld vor, aus denen hervorgeht, welche Fläche konkret westlich der Friedrich-Gauß-Straße und nördlich der Siegburger Straße für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll. Auf der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird, die dann aber entsprechend der Planungen ebenfalls ASB wäre, könnten sich weitere Einzelhändler ansiedeln. Dies sollte möglichst vermieden werden. Die Stadt Bonn hat auch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Dimensionierung des Vorhabens, die der Stadt Sankt Augustin in zwei Stellungnahmen zu den durch die Stadt Sankt Augustin beauftragten Gutachten zum Vorhaben im August 2019 und Mai 2020 mitgeteilt wurden. Fahrräder sind in Bonn als zentrenrelevant eingestuft, wodurch u.a. das Ziel der kurzen Wege nicht nur für den Kauf, sondern auch für die nachfolgenden Dienstleistungen wie Wartungs- und Reparaturarbeiten, verfolgt wird. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bonn Hinweise hinsichtlich des anzunehmenden und im Gutachten berücksichtigten Einzugsgebiets, der dargestellten Umsatzumverteilungen im Bonner Stadtgebiet sowie zu den Annahmen der Flächenproduktivitäten gegeben. Diese wurden auch durch eine erneute Stellungnahme der Gutachter nicht berücksichtigt. Zusammenfassend weist die Stadt Bonn damit einerseits auf die Widersprüche der Regionalplanänderung zum festgestellten GIB-Bedarf hin, andererseits ebenfalls auf die Auswirkungen auf die Zielsetzungen und Strukturen der Bonner Einzelhandelsstrukturen. Anlage/n 1 Stellungnahme Regionalplanänderung Fahrrad Feld St. Augustin (öffentlich)Seite 2 von 4 Dieses Schreiben wurde auf 100 % Recyclingpapier gedruckt Bürgertelefon: 0228 - 770 Internet: www.bonn.de Öffnungszeiten Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen: 61, 62, 66, 67 Busse: 602, 604, 605 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12 BIC: COLSDE33 Postbank Köln IBAN: DE04 3701 0050 0011 8905 01 BIC: PBNKDEFF Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10 BIC: GENODED1BRS — — — Bundesstadt Bonn - Amt 61-1 - 53103 Bonn Der Oberbürgermeister Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Per E-Mail: regionalplanung@brk.nrw.de Stadtplanungsamt, Stadtentwicklung Stadthaus Berliner Platz 2 - Datum 2.11.2020 Änderung Regionalplan – Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (frühzeitige Unterrichtung) Sehr geehrter Herr vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen die Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans im Bereich Fahrrad Feld in Sankt Augustin. Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, durch die Änderung der Darstellung ’GIB’ zu ’ASB’ im Regionalplan Erweiterungsmöglichkeiten für den heute bereits am Standort ansässigen Einzelhandelsbetrieb Fahrrad Feld zu schaffen. Dieses Ansinnen steht grundsätzlich im Widerspruch zu den Ergebnissen des der Bezirksregierung vorliegenden „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“. In diesem Gutachten wird ein erheblicher Mangel an GI- und GE-Flächen in der Region festgestellt (Industrieflächenbedarf 269 ha, GI-Reserve 41 ha; Gewerbeflächenbedarf 415 ha, GE-Reserve 297 ha (vgl. Gemeinsames Fachgutachten S. 17)). Der Mangel an GI-Flächen trifft u.a. auch für Sankt Augustin zu. Dementsprechend wird die Umwandlung von dringend benötigten Flächen für Gewerbe und Industrie in ASB zum Zweck der Einzelhandelsnutzung problematisch gesehen. Die Fläche für die Regionalplanänderung erscheint überdies sehr groß. Bisher liegen keine Entwurfspläne für die Erweiterung von Fahrrad Feld vor, aus denen hervorgeht, welche Fläche konkret westlich der Friedrich-Gauß-Straße und nördlich der Siegburger Straße für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll. Auf der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird, die dann aber entsprechend der Planungen ebenfalls ASB wäre, könnten sich weitere Einzelhändler ansiedeln. Dies sollte möglichst vermieden werden. Die Stadt Bonn hat auch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Dimensionierung des Vorhabens, die der Stadt Sankt Augustin in zwei Stellungnahmen zu den durch die Stadt Sankt Augustin beauftragten Gutachten zum Vorhaben im August 2019 und Mai 2020 mitgeteilt wurden. Fahrräder sind in Bonn als zentrenrelevant eingestuft, wodurch u.a. das Ziel der kurzen Wege nicht nur für den Kauf, sondern auch für die nachfolgenden Dienstleistungen wie Wartungs- und Reparaturarbeiten, verfolgt wird. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bonn Hinweise hinsichtlich des anzunehmenden und im Gutachten berücksichtigten Einzugsgebiets, der dargestellten Umsatzumverteilungen imSeite 3 von 4 Seite 2 — — — Bonner Stadtgebiet sowie zu den Annahmen der Flächenproduktivitäten gegeben (siehe Anlage). Diese wurden auch durch eine erneute Stellungnahme der Gutachter nicht berücksichtigt. Zusammenfassend weist die Stadt Bonn damit einerseits auf die Widersprüche der Regionalplanänderung zum festgestellten GIB-Bedarf hin, andererseits ebenfalls auf die Auswirkungen auf die Zielsetzungen und Strukturen der Bonner Einzelhandelsstrukturen. Mit freundlichen Grüßen AnlagenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de