201909 · Mitteilungsvorlage
Innovationsdreieck – Rahmenplanung für den Bereich zwischen Dickobskreuz, Immenburgstraße und der Bahnstrecke Köln/Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201909
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201909 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Innovationsdreieck – Rahmenplanung für den Bereich zwischen Dickobskreuz, Immenburgstraße und der Bahnstrecke Köln/Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 21.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 2. September 2020 hat das Büro UlrichHartung, Bonn im Auftrag der Stadtwerke Bonn GmbH eine Rahmenplanung zu dem Gebiet zwischen Dickobskreuz, Immenburgstraße und der Bahnstrecke Köln/Bonn unter dem Titel „Innovationsdreieck“ übermittelt. Die Verwaltung hat diese unter verschiedenen Aspekten geprüft und teilt den gegenwärtigen Stand der Prüfung hiermit den politischen Gremien mit. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept sieht eine differenzierte Entwicklung vor. Das Umspannwerk bleibt unverändert. Das Gelände der Müllverbrennungsanlage (MVA) wird durch verschiedene Hallen, die der Sortierung und dem Betrieb dienen, ergänzt. Über die Straße Am Dickobskreuz wird der neue Standort des Verrichtungsgeländes sowie das Gelände der Firma Remondis erschlossen. Das Verrichtungsgelände weist eine Anbahnungszone sowie eine Anzahl von Verrichtungsboxen und Nebengebäude auf. Das Gelände der Firma Remondis weist keine Hallen mehr auf und dient voraussichtlich nur noch zu Lager- und Logistikzwecken. Von der Zuwegung zur MVA ist eine größere Halle der RSAG/REK erschlossen. Zwischen diesem Teil und dem südlichen Teil der Entwicklung befindet sich eine Zufahrt zum Gleis, die eine Verbindung der MVA zum Güterbahnhof ohne Querung öffentlicher Straßen herstellen soll. Entlang der Gleise befindet sich das Lager Jungheim. Der südliche Teil wird über die Immenburgstraße und eine neue Straße, die eine Schleife zur Immenburgstraße herstellt, erschlossen. Hier befinden sich nördlich an der Schleife ein Wertstoffhof von bonnorange, ein IV-geschossiges Parkhaus, sowie ein Bauhof des Tiefbauamtes mit Halle und einem Riegelbau.Seite 1 von 7 Seite 2 Umrahmt von der Erschließungsschleife wird eine Entwicklung aus winkelförmigen, V- bis VI geschossigen Büro- und Dienstleistungsgebäuden und einem X-geschossigen Turm, der Halle des Westwerks, einem IV- geschossigen Hotel sowie einer II geschossigen Mobilstation und einem Fahrradparkhaus dargestellt. In der Mitte befindet sich ein kleiner begrünter Platz. Verkehr und Erschließung Die Haupterschließung des sog. Innovationsdreiecks zwischen Immenburgstraße, BAB 565 und Bahntrasse soll aufgrund der günstigen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (B56 und BAB 565) über die Karlstraße erfolgen. Eine Verkehrsuntersuchung, die u.a. eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes unter Berücksichtigung der zusätzlich generierten Verkehre darlegt wird zurzeit erarbeitet. Aufgrund der begrenzten Anfahrtsmöglichkeiten in das Quartier sowie korrelierenden Planungen entlang der Zufahrtsstraßen ist eine funktionsfähige Erschließung nur in Verbindung mit umfassenden und verbindlich umzusetzenden Mobilitätsmaßnahmen realisierbar. Die Aufwertung der Immenburgstraße (Trassenfreihaltung nördlich der bestehenden Straße von 8,00 Metern) sowie eine Fuß- und Radwegverbindung über die Bahntrasse aus dem Masterplan Bonn Innere Stadt als Stärkung der Achse aus der Nordstadt zum Campus Endenich sind in der Rahmenplanung berücksichtigt und eingeplant. Die Platzaufweitung in südlicher Richtung auf dem ehemaligen Knaubergelände ist nicht Gegenstand der vorgesehenen Entwicklung wird aber durch diese nicht in ihrer Umsetzung verhindert. Die entwässerungstechnische Erschließung der Flächen innerhalb des „Innovationsdreiecks“ ist über die öffentliche Mischwasserkanalisation in der Immenburgstraße (südlicher Bereich) und „Am Dickobskreuz“ geplant. Da der Kanal „Am Dickobskreuz“ dem überflutungskritischen Tiefpunkt „Am Propsthof“ zufließt und der Kanal in der Immenburgstraße bei stärkeren Niederschlagsereignissen hydraulisch kritisch ausgelastet ist, sollen die Möglichkeiten der Abflussvermeidung konsequent genutzt werden; auch um Hitzeinseln entgegenzuwirken und im Sinne der Verbesserung des Stadtklimas. Ggf. sind Einleitungsbeschränkungen notwendig. Im weiteren Verfahren wird außerdem der Themenbereich Starkregen nach Vorgaben des Tiefbauamtes untersucht und ggfls. entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen ergriffen. Klimaschutz und Klimaanpassung Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat am 31.10.2019 in Vertretung des Rates den Beschluss gefasst (DS 1912579), dass die Stadt Bonn bis 2035 klimaneutral werden soll. Die Energieversorgung und der Energieeffizienzstandard der Gebäude müssen mit dem Blick auf die Lebensdauer der Gebäude und Infrastruktur, die deutlich über dieses Datum hinausgeht, diesem Anspruch gerecht werden. Zur Erreichung dieser Ziele soll für die Entwicklung des Innovationsdreiecks durch einen möglichen Vorhabenträger ein Energiekonzept erstellt werden. Der Planungsraum weist im derzeitigen Bestand gemäß Planungshinweiskarte eine ungünstige bioklimatische Situation auf, weshalb Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation ergriffen werden sollten. Flache und flach geneigte Dächer sollten daher mindestens extensiv begrünt werden.Seite 2 von 7 Seite 3 Geeignete Dächer werden grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet um den erforderlichen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Bei begrünten Flachdächern ist eine Kombination mit PV-Anlagen vorgesehen. Zudem sollte im weiteren Verfahren geprüft werden, ob sich Fassaden für eine Begrünung eignen. Insbesondere große fensterlose Flächen sollten mit einer wand- oder bodengebundenen Fassadenbegrünung ausgestattet werden. Bei Fassaden, welche nicht begrünt werden können, sollten diese mit einer hellen Farbe (hohe Albedo) ausgeführt werden. Für die Bereiche der geplanten Parkplatzflächen sollte geprüft werden, ob weitere Baumpflanzungen vorgesehen werden können und ob die Planung weitere Möglichkeiten einer Reduktion des vorgesehenen Versiegelungsanteils zulässt (Installation weiterer Grünflächen, z.B. zur Einfriedung der Stellplatzreihen). Planungsrecht: Derzeit richtet sich die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB. Der Bereich weist für das Areal der MVA den Charakter eines Industriegebiets (GI) auf, im Übrigen ist er als Gewerbegebiet (GE) einzustufen. Im Bereich des Wohnheims Am Dickobskreuz 1-9, ist von einer planungsrechtlichen Gemengelage auszugehen. Zwar liegt das Wohnheim in einem festgesetzten Gewerbegebiet des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 7522-86. Da die Verrichtungsboxen jedoch in einem heute nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bereich liegen, ist das Nebeneinander von Wohnen (Wohnheim) und störender gewerblicher Nutzung (Verrichtungsboxen) nach jetzigem Planungsrecht als Gemengelage einzustufen. In einer solchen Gemengelage hat eine Wohnnutzung Abwehransprüche gegen Immissionen, die über solche hinausgehen, die in einem Mischgebiet zulässig wären. Die Immissionsschutzrechliche Zulässigkeit muss noch geprüft werden. Für den Bereich besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 7622-20 aus dem Jahr 2001, der den Ausschluss von Einzelhandel in diesem Bereich sowie die Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzung und die Sicherung eines Gleisanschlusses für die MVA vorsieht. Da die Rahmenplanung keinen Einzelhandel vorsieht, steht sie dem Aufstellungsbeschluss nicht entgegen. Im Übrigen kann dieser Beschluss angesichts des seit seiner Aufstellung vergangenen Zeitraums von 20 Jahren keine Funktion zur Sicherung einer Bauleitplanung mehr erfüllen. Für eine Umsetzung des Rahmenplans ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für den südlichen, von der Erschließungsschleife an der Immenburgstraße erschlossenen Bereich erforderlich. Auf Grund der zu erwartenden hohen Besucherverkehre des Westwerks ist die Erschließung zu sichern und die Erschließungsstraße zu planen. Um die städtebauliche Ordnung hier zu sichern, besteht ein Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Teilbereiche an der Immenburgstraße können vorab nach § 34 BauGB zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Straßen- sowie Kanalanlagen der inneren Erschließung werden über einen Erschließungsvertrag als städtische Anlagen hergestellt. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan durch die SWB GmbH durchgeführt werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Gebiet als gewerbliche Baufläche sowie als „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Da die Flächen für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr benötigt wurden, wurden die Bahnflächen im Bereich zw. Immenburgstraße und Am Dickobskreuz 2001Seite 3 von 7 Seite 4 bereits entwidmet. Für die Aufstellung des Bebauungsplans muss der Flächennutzungsplan gem. der geplanten Nutzung für das gesamte Plangebiet in „gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung soll den gesamten Bereich des Innovationsdreiecks, also auch Flächen über den Geltungsbereich des aktuell geplanten Bebauungsplanes, umfassen. Der FNP stellt die langfristig beabsichtigte Bodennutzung dar und mittel- bis langfristig ist eine Änderung des Bereichs „Innovationsdreieck“ in „gewerbliche Baufläche“ sowie die Herausnahme der nachrichtlich Übernommenen „Flächen für Bahnanlagen“ sinnvoll und für eine weitere Entwicklung zielführend. Der FNP kann gem. § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren geändert werden. Die Beauftragung gemeinsamer Gutachten wie z. B. Umweltbericht, die sowohl für die Aufstellung des Bebauungsplanes als auch die FNP-Änderung nötig sind, muss im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Sollte sich durch Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zeigen, dass der weiter gefasste Geltungsbereich der FNP-Änderung problematisch für das Verfahren des Bebauungsplans sein könnte, wird der Änderungsbereich des FNP ggf. in zwei Bereiche gegliedert und der Bereich des Bebauungsplans als Teil A vorrangig geändert. Das konkrete Vorgehen sowie der Geltungsbereich der FNP Änderung wird zeitnah mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde geklärt. Umweltbelange: In der nördlichen Spitze des Plangebiets befindet sich eine festgesetzte Kompensationsfläche, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden muss. Sollte die Kompensationsfläche überplant werden, ist der Kompensationsbedarf an anderer Stelle zu gewährleisten. Weiterhin sind bei der weiteren Planung artenschutzrechtliche Belange zu beachten. Aufgrund der naturräumlichen Ausprägung des Gebietes können lokalen Zauneidechsen-Populationen nicht ausgeschlossen werden. Der vorhandene Baumbestand soll in die Planung mit eingebzogen und möglichst erhalten werden. Das Gebiet liegt zudem etwa zur Hälfte in einem Hochwasserrisikogebiet, daher soll die Bebauung hochwasserangepasst erfolgen. Stadtgrün: In der Planung werden viele neue Baumstandorte dargestellt. Die Standorte müssen vor der genaueren Festlegung auf vorhandene Leitungen überprüft werden und ausreichend durchwurzelbarer Raum muss den Bäumen zur Verfügung stehen. Die Überlegungen zu Niederschlagsversickerung und die Möglichkeit der Herstellung von Baumrigolen, um Regenwasser über Pflasterrinnen und Straßeneinläufen den Bäumen zur Verfügung (Stichwort: Schwammstadt) zu stellen sollte mit überprüft werden. Bei der konkreten Planung ist daher die Verwaltung intensiv bei der Gestaltung, Neuanlage und Unterhaltung der Grünflächen mit zu beteiligen. Altlasten/Bodenschutz: Das Plangebiet wird in weiten Bereichen von Altstandorten eingenommen. Im weiteren Planungsverlauf werden diesbezüglich vertiefte Untersuchungen notwendig werden. Nach momentanem Kenntnisstand ist aber von keinen Hemmnissen bzgl. der vorgesehenen Planungen auszugehen.Seite 4 von 7 Seite 5 Niederschlagswasser: Nach § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes soll die Niederschlagsentwässerung grundsätzlich ortsnah erfolgen. Sofern beabsichtigt ist, dass Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, sind hierfür Flächen bereitzustellen. Umsetzung: Für die Umsetzung ist eine Neuordnung der Grundstücke sowie der überwiegende Rückbau bestehender Anlagen bis auf die Müllverbrennungsanlage und das Umspannwerk erforderlich. Teil der Umsetzung ist das Erfordernis, das Verrichtungsgelände von dem bisherigen Standort zu verlagern. Ein erster Schritt ist die Neuordnung des Remondis-Geländes, um im nördlichen Bereich Platz für die Verlagerung des Anbahnungs- und Verrichtungsgeländes zu schaffen. Im Anschluss könnte des Südliche Bereich neu geordnet und die Erschließung eingerichtet werden, so dass die Entwicklung des südlichen Bereichs erfolgen kann. Als Vorhabenträger, der Planung und Umsetzung koordiniert, sollen die SWB Bonn GmbH durch Vertrag mit der Stadt Bonn verpflichtet werden. Anlage/n 1 Innovationsdreieck_Städtebauliches Konzept 1_1000 (öffentlich) 2 Innovationsachse (öffentlich)Seite 5 von 7 Städtebauliches Konzept M.1:1000 I n n o v t I o n s d r e I e c kSeite 6 von 7 Page 1/1Seite 7 von 7
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