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201909 · Mitteilungsvorlage

Innovationsdreieck – Rahmenplanung für den Bereich zwischen Dickobskreuz, Immenburgstraße und der Bahnstrecke Köln/Bonn

Nummer
201909
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 21.04.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201909
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Innovationsdreieck – Rahmenplanung für den
Bereich zwischen Dickobskreuz, Immenburgstraße
und der Bahnstrecke Köln/Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
21.04.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 2. September 2020 hat das Büro UlrichHartung, Bonn im Auftrag der
Stadtwerke Bonn GmbH eine Rahmenplanung zu dem Gebiet zwischen
Dickobskreuz, Immenburgstraße und der Bahnstrecke Köln/Bonn unter dem
Titel „Innovationsdreieck“ übermittelt. Die Verwaltung hat diese unter
verschiedenen Aspekten geprüft und teilt den gegenwärtigen Stand der Prüfung
hiermit den politischen Gremien mit.
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht eine differenzierte Entwicklung vor. Das
Umspannwerk bleibt unverändert. Das Gelände der Müllverbrennungsanlage
(MVA) wird durch verschiedene Hallen, die der Sortierung und dem Betrieb
dienen, ergänzt. Über die Straße Am Dickobskreuz wird der neue Standort des
Verrichtungsgeländes sowie das Gelände der Firma Remondis erschlossen.
Das Verrichtungsgelände weist eine Anbahnungszone sowie eine Anzahl von
Verrichtungsboxen und Nebengebäude auf. Das Gelände der Firma Remondis
weist keine Hallen mehr auf und dient voraussichtlich nur noch zu Lager- und
Logistikzwecken.
Von der Zuwegung zur MVA ist eine größere Halle der RSAG/REK
erschlossen. Zwischen diesem Teil und dem südlichen Teil der Entwicklung
befindet sich eine Zufahrt zum Gleis, die eine Verbindung der MVA zum
Güterbahnhof ohne Querung öffentlicher Straßen herstellen soll. Entlang der
Gleise befindet sich das Lager Jungheim.
Der südliche Teil wird über die Immenburgstraße und eine neue Straße, die
eine Schleife zur Immenburgstraße herstellt, erschlossen. Hier befinden sich
nördlich an der Schleife ein Wertstoffhof von bonnorange, ein IV-geschossiges
Parkhaus, sowie ein Bauhof des Tiefbauamtes mit Halle und einem Riegelbau.Seite 1 von 7

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Umrahmt von der Erschließungsschleife wird eine Entwicklung aus
winkelförmigen, V- bis VI geschossigen Büro- und Dienstleistungsgebäuden
und einem X-geschossigen Turm, der Halle des Westwerks, einem IV-
geschossigen Hotel sowie einer II geschossigen Mobilstation und einem
Fahrradparkhaus dargestellt. In der Mitte befindet sich ein kleiner begrünter
Platz.
Verkehr und Erschließung
Die Haupterschließung des sog. Innovationsdreiecks zwischen
Immenburgstraße, BAB 565 und Bahntrasse soll aufgrund der günstigen
Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (B56 und BAB 565) über die
Karlstraße erfolgen. Eine Verkehrsuntersuchung, die u.a. eine Einschätzung
der Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes unter Berücksichtigung
der zusätzlich generierten Verkehre darlegt wird zurzeit erarbeitet. Aufgrund der
begrenzten Anfahrtsmöglichkeiten in das Quartier sowie korrelierenden
Planungen entlang der Zufahrtsstraßen ist eine funktionsfähige Erschließung
nur in Verbindung mit umfassenden und verbindlich umzusetzenden
Mobilitätsmaßnahmen realisierbar.
Die Aufwertung der Immenburgstraße (Trassenfreihaltung nördlich der
bestehenden Straße von 8,00 Metern) sowie eine Fuß- und Radwegverbindung
über die Bahntrasse aus dem Masterplan Bonn Innere Stadt als Stärkung der
Achse aus der Nordstadt zum Campus Endenich sind in der Rahmenplanung
berücksichtigt und eingeplant. Die Platzaufweitung in südlicher Richtung auf
dem ehemaligen Knaubergelände ist nicht Gegenstand der vorgesehenen
Entwicklung wird aber durch diese nicht in ihrer Umsetzung verhindert.
Die entwässerungstechnische Erschließung der Flächen innerhalb des
„Innovationsdreiecks“ ist über die öffentliche Mischwasserkanalisation in der
Immenburgstraße (südlicher Bereich) und „Am Dickobskreuz“ geplant.
Da der Kanal „Am Dickobskreuz“ dem überflutungskritischen Tiefpunkt „Am
Propsthof“ zufließt und der Kanal in der Immenburgstraße bei stärkeren
Niederschlagsereignissen hydraulisch kritisch ausgelastet ist, sollen die
Möglichkeiten der Abflussvermeidung konsequent genutzt werden; auch um
Hitzeinseln entgegenzuwirken und im Sinne der Verbesserung des Stadtklimas.
Ggf. sind Einleitungsbeschränkungen notwendig.
Im weiteren Verfahren wird außerdem der Themenbereich Starkregen nach
Vorgaben des Tiefbauamtes untersucht und ggfls. entsprechende Maßnahmen
zum Schutz vor Starkregen ergriffen.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat am 31.10.2019 in Vertretung des
Rates den Beschluss gefasst (DS 1912579), dass die Stadt Bonn bis 2035
klimaneutral werden soll. Die Energieversorgung und der
Energieeffizienzstandard der Gebäude müssen mit dem Blick auf die
Lebensdauer der Gebäude und Infrastruktur, die deutlich über dieses Datum
hinausgeht, diesem Anspruch gerecht werden. Zur Erreichung dieser Ziele soll
für die Entwicklung des Innovationsdreiecks durch einen möglichen
Vorhabenträger ein Energiekonzept erstellt werden.
Der Planungsraum weist im derzeitigen Bestand gemäß Planungshinweiskarte
eine ungünstige bioklimatische Situation auf, weshalb Maßnahmen zur
Verbesserung der thermischen Situation ergriffen werden sollten. Flache und
flach geneigte Dächer sollten daher mindestens extensiv begrünt werden.Seite 2 von 7

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Geeignete Dächer werden grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet
um den erforderlichen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Bei
begrünten Flachdächern ist eine Kombination mit PV-Anlagen vorgesehen.
Zudem sollte im weiteren Verfahren geprüft werden, ob sich Fassaden für eine
Begrünung eignen. Insbesondere große fensterlose Flächen sollten mit einer
wand- oder bodengebundenen Fassadenbegrünung ausgestattet werden. Bei
Fassaden, welche nicht begrünt werden können, sollten diese mit einer hellen
Farbe (hohe Albedo) ausgeführt werden. Für die Bereiche der geplanten
Parkplatzflächen sollte geprüft werden, ob weitere Baumpflanzungen
vorgesehen werden können und ob die Planung weitere Möglichkeiten einer
Reduktion des vorgesehenen Versiegelungsanteils zulässt (Installation weiterer
Grünflächen, z.B. zur Einfriedung der Stellplatzreihen).
Planungsrecht:
Derzeit richtet sich die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB. Der
Bereich weist für das Areal der MVA den Charakter eines Industriegebiets (GI)
auf, im Übrigen ist er als Gewerbegebiet (GE) einzustufen. Im Bereich des
Wohnheims Am Dickobskreuz 1-9, ist von einer planungsrechtlichen
Gemengelage auszugehen. Zwar liegt das Wohnheim in einem festgesetzten
Gewerbegebiet des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 7522-86. Da die
Verrichtungsboxen jedoch in einem heute nach § 34 BauGB zu beurteilenden
Bereich liegen, ist das Nebeneinander von Wohnen (Wohnheim) und störender
gewerblicher Nutzung (Verrichtungsboxen) nach jetzigem Planungsrecht als
Gemengelage einzustufen. In einer solchen Gemengelage hat eine
Wohnnutzung Abwehransprüche gegen Immissionen, die über solche
hinausgehen, die in einem Mischgebiet zulässig wären. Die
Immissionsschutzrechliche Zulässigkeit muss noch geprüft werden.
Für den Bereich besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Nr. 7622-20 aus dem Jahr 2001, der den Ausschluss von Einzelhandel in
diesem Bereich sowie die Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzung
und die Sicherung eines Gleisanschlusses für die MVA vorsieht. Da die
Rahmenplanung keinen Einzelhandel vorsieht, steht sie dem
Aufstellungsbeschluss nicht entgegen. Im Übrigen kann dieser Beschluss
angesichts des seit seiner Aufstellung vergangenen Zeitraums von 20 Jahren
keine Funktion zur Sicherung einer Bauleitplanung mehr erfüllen.
Für eine Umsetzung des Rahmenplans ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans für den südlichen, von der Erschließungsschleife an der
Immenburgstraße erschlossenen Bereich erforderlich. Auf Grund der zu
erwartenden hohen Besucherverkehre des Westwerks ist die Erschließung zu
sichern und die Erschließungsstraße zu planen. Um die städtebauliche
Ordnung hier zu sichern, besteht ein Planerfordernis zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes. Teilbereiche an der Immenburgstraße können vorab nach §
34 BauGB zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Die
Straßen- sowie Kanalanlagen der inneren Erschließung werden über einen
Erschließungsvertrag als städtische Anlagen hergestellt.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan durch die
SWB GmbH durchgeführt werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Gebiet als
gewerbliche Baufläche sowie als „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Da die
Flächen für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr benötigt wurden, wurden die
Bahnflächen im Bereich zw. Immenburgstraße und Am Dickobskreuz 2001Seite 3 von 7

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bereits entwidmet. Für die Aufstellung des Bebauungsplans muss der
Flächennutzungsplan gem. der geplanten Nutzung für das gesamte Plangebiet
in „gewerbliche Baufläche“ geändert werden.
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung soll den gesamten Bereich des
Innovationsdreiecks, also auch Flächen über den Geltungsbereich des aktuell
geplanten Bebauungsplanes, umfassen. Der FNP stellt die langfristig
beabsichtigte Bodennutzung dar und mittel- bis langfristig ist eine Änderung
des Bereichs „Innovationsdreieck“ in „gewerbliche Baufläche“ sowie die
Herausnahme der nachrichtlich Übernommenen „Flächen für Bahnanlagen“
sinnvoll und für eine weitere Entwicklung zielführend. Der FNP kann gem. § 8
Abs. 3 im Parallelverfahren geändert werden. Die Beauftragung gemeinsamer
Gutachten wie z. B. Umweltbericht, die sowohl für die Aufstellung des
Bebauungsplanes als auch die FNP-Änderung nötig sind, muss im weiteren
Verfahren konkretisiert werden.
Sollte sich durch Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zeigen, dass der
weiter gefasste Geltungsbereich der FNP-Änderung problematisch für das
Verfahren des Bebauungsplans sein könnte, wird der Änderungsbereich des
FNP ggf. in zwei Bereiche gegliedert und der Bereich des Bebauungsplans als
Teil A vorrangig geändert. Das konkrete Vorgehen sowie der Geltungsbereich
der FNP Änderung wird zeitnah mit der Bezirksregierung Köln als
Genehmigungsbehörde geklärt.
Umweltbelange:
In der nördlichen Spitze des Plangebiets befindet sich eine festgesetzte
Kompensationsfläche, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden
muss. Sollte die Kompensationsfläche überplant werden, ist der
Kompensationsbedarf an anderer Stelle zu gewährleisten.
Weiterhin sind bei der weiteren Planung artenschutzrechtliche Belange zu
beachten. Aufgrund der naturräumlichen Ausprägung des Gebietes können
lokalen Zauneidechsen-Populationen nicht ausgeschlossen werden.
Der vorhandene Baumbestand soll in die Planung mit eingebzogen und
möglichst erhalten werden. Das Gebiet liegt zudem etwa zur Hälfte in einem
Hochwasserrisikogebiet, daher soll die Bebauung hochwasserangepasst
erfolgen.
Stadtgrün:
In der Planung werden viele neue Baumstandorte dargestellt. Die Standorte
müssen vor der genaueren Festlegung auf vorhandene Leitungen überprüft
werden und ausreichend durchwurzelbarer Raum muss den Bäumen zur
Verfügung stehen.
Die Überlegungen zu Niederschlagsversickerung und die Möglichkeit der
Herstellung von Baumrigolen, um Regenwasser über Pflasterrinnen und
Straßeneinläufen den Bäumen zur Verfügung (Stichwort: Schwammstadt) zu
stellen sollte mit überprüft werden.
Bei der konkreten Planung ist daher die Verwaltung intensiv bei der Gestaltung,
Neuanlage und Unterhaltung der Grünflächen mit zu beteiligen.
Altlasten/Bodenschutz:
Das Plangebiet wird in weiten Bereichen von Altstandorten eingenommen. Im
weiteren Planungsverlauf werden diesbezüglich vertiefte Untersuchungen
notwendig werden. Nach momentanem Kenntnisstand ist aber von keinen
Hemmnissen bzgl. der vorgesehenen Planungen auszugehen.Seite 4 von 7

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Niederschlagswasser:
Nach § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes soll die Niederschlagsentwässerung
grundsätzlich ortsnah erfolgen. Sofern beabsichtigt ist, dass
Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, sind hierfür Flächen
bereitzustellen.
Umsetzung:
Für die Umsetzung ist eine Neuordnung der Grundstücke sowie der
überwiegende Rückbau bestehender Anlagen bis auf die
Müllverbrennungsanlage und das Umspannwerk erforderlich.
Teil der Umsetzung ist das Erfordernis, das Verrichtungsgelände von dem
bisherigen Standort zu verlagern. Ein erster Schritt ist die Neuordnung des
Remondis-Geländes, um im nördlichen Bereich Platz für die Verlagerung des
Anbahnungs- und Verrichtungsgeländes zu schaffen. Im Anschluss könnte des
Südliche Bereich neu geordnet und die Erschließung eingerichtet werden, so
dass die Entwicklung des südlichen Bereichs erfolgen kann.
Als Vorhabenträger, der Planung und Umsetzung koordiniert, sollen die SWB
Bonn GmbH durch Vertrag mit der Stadt Bonn verpflichtet werden.
Anlage/n
1 Innovationsdreieck_Städtebauliches Konzept 1_1000 (öffentlich)
2 Innovationsachse (öffentlich)Seite 5 von 7

Städtebauliches Konzept M.1:1000
I n n o v t I o n s d r e I e c kSeite 6 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de