201899-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neue Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201899-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.178 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201899-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Neue Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei dem in Rede stehenden Objekt auf dem Friedhof Lessenich-Meßdorf handelt es sich um ein Gebäude, welches sich nicht mehr in städtischer Nutzung befindet (ehemalige Leichenhalle). Das Gebäude wird nicht als Unterkunft für das Personal des Grünflächenamtes genutzt. Es ist allerdings in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Insofern ist unter Berücksichtigung bautechnischer und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte zu prüfen, ob das Gebäude unter Würdigung der besonderen Örtlichkeit eines Friedhofs für andere Zwecke, ggf. für eine Verpachtung an Dritte genutzt werden kann. Entscheidend hierbei wird sein, welche Sanierungs- und Unterhaltungskosten in diesem Zusammenhang entstehen. Auch wäre die baurechtliche Zulässigkeit einer Nutzungsänderung zu prüfen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung daher eine entsprechende Prüfung vornehmen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de