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201899-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neue Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf

Nummer
201899-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201899 Neue Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201899-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Neue Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in
Lessenich/Meßdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei dem in Rede stehenden Objekt auf dem Friedhof Lessenich-Meßdorf
handelt es sich um ein Gebäude, welches sich nicht mehr in städtischer
Nutzung befindet (ehemalige Leichenhalle).
Das Gebäude wird nicht als Unterkunft für das Personal des Grünflächenamtes
genutzt. Es ist allerdings in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand.
Insofern ist unter Berücksichtigung bautechnischer und denkmalpflegerischer
Gesichtspunkte zu prüfen, ob das Gebäude unter Würdigung der besonderen
Örtlichkeit eines Friedhofs für andere Zwecke, ggf. für eine Verpachtung an
Dritte genutzt werden kann. Entscheidend hierbei wird sein, welche
Sanierungs- und Unterhaltungskosten in diesem Zusammenhang entstehen.
Auch wäre die baurechtliche Zulässigkeit einer Nutzungsänderung zu prüfen.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung daher eine entsprechende
Prüfung vornehmen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de