201897 · Beschlussvorlage
Straßenplanung Endenicher Allee – Entfernung von vier satzungsgeschützten Bäumen auf öffentlicher Verkehrsfläche
Kerndaten
- Nummer
- 201897
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201897 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Straßenplanung Endenicher Allee – Entfernung von vier satzungsgeschützten Bäumen auf öffentlicher Verkehrsfläche Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Entfernung von vier städtischen Bäumen mit einem Stammumfang über 100cm auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Endenicher Allee wird zugestimmt: 1. Hainbuche (Carpinus betulus), ID: 17350, Stammumfang 212cm, Kronendurchmesser 16m, Höhe 18m, Zustand: mangelhaft; Rinden- und Holzschäden, Oberkrone teilweise absterbend 2. Hainbuche (Carpinus betulus), ID: 17352, Stammumfang 120 cm, Kronendurchmesser 12m, Höhe 17m, Zustand: befriedigend 3. Gewöhnliche Esche (Fraxinus Excelsior), ID: 17486, Stammumfang 117cm, Kronendurchmesser 10m, Höhe 12m, Zustand: befriedigend 4. Wal- oder Welschnuss (Juglans regia), ID 17523, Stammumfang 140cm, Kronendurchmesser 14m, Höhe 16m, Zustand: befriedigend Begründung Die Straßenplanung der Endenicher Allee wurde bereits in der Bezirksvertretung Bonn am 06.10.2020 beschlossen (DS-Nr. 201471). In der Vorlage wurde aufgezeigt, dass eine ausgeglichene Baumbilanz zwischen Bestand und Planung vorliegt. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme mussten zur Aufrechterhaltung der Verkehrsführung während derSeite 1 von 6 Seite 2 umfangreichen Bauarbeiten sieben städtische Bäume entfernt werden (DS-Nr. 1812659). Es sind 11 Neuplanzungen entlang des Abschnittes Alfred-Bucherer- Straße – BAB 565 auf dem südlichen Gehweg eingeplant. Durch die Umgestaltung der Endenicher Allee befinden sich die vier satzungsgeschützten Bestandsbäume teilweise auf der Fahrbahn sowie mittig im Gehweg. Die benannten Bäume müssen entfernt werden, um eine den Richtlinien entsprechende Gehwegbreite herstellen zu können. Die Ersatzplanzungen erfolgen nach Vorgaben des Amtes für Umwelt und Stadtgrün. Baumfällungen und Neupflanzungen werden aus der Kanalbau- bzw. Straßenbaumaßnahme zuordnungsgerecht finanziert. Die Fällung ist dringlich. Die ansonsten vorberatende Baumkommission wird im Nachgang per Mitteilungsvorlage informiert. Anlage/n 1 Lageplan Endenicher Allee Baumfällung (öffentlich) 2 Baum 1+2 (öffentlich) 3 Baum 3 (öffentlich) 4 Baum 4 (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de