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201897 · Beschlussvorlage

Straßenplanung Endenicher Allee – Entfernung von vier satzungsgeschützten Bäumen auf öffentlicher Verkehrsfläche

Nummer
201897
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 9 MB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage
öffentlich
201897
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Straßenplanung Endenicher Allee – Entfernung von
vier satzungsgeschützten Bäumen auf öffentlicher
Verkehrsfläche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entfernung von vier städtischen Bäumen mit einem Stammumfang über
100cm auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Endenicher Allee wird zugestimmt:
1. Hainbuche (Carpinus betulus), ID: 17350, Stammumfang 212cm,
Kronendurchmesser 16m, Höhe 18m, Zustand: mangelhaft; Rinden- und
Holzschäden, Oberkrone teilweise absterbend
2. Hainbuche (Carpinus betulus), ID: 17352, Stammumfang 120 cm,
Kronendurchmesser 12m, Höhe 17m, Zustand: befriedigend
3. Gewöhnliche Esche (Fraxinus Excelsior), ID: 17486, Stammumfang 117cm,
Kronendurchmesser 10m, Höhe 12m, Zustand: befriedigend
4. Wal- oder Welschnuss (Juglans regia), ID 17523, Stammumfang 140cm,
Kronendurchmesser 14m, Höhe 16m, Zustand: befriedigend
Begründung
Die Straßenplanung der Endenicher Allee wurde bereits in der
Bezirksvertretung Bonn am 06.10.2020 beschlossen (DS-Nr. 201471).
In der Vorlage wurde aufgezeigt, dass eine ausgeglichene Baumbilanz
zwischen Bestand und Planung vorliegt. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme
mussten zur Aufrechterhaltung der Verkehrsführung während derSeite 1 von 6

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umfangreichen Bauarbeiten sieben städtische Bäume entfernt werden (DS-Nr.
1812659). Es sind 11 Neuplanzungen entlang des Abschnittes Alfred-Bucherer-
Straße – BAB 565 auf dem südlichen Gehweg eingeplant.
Durch die Umgestaltung der Endenicher Allee befinden sich die vier
satzungsgeschützten Bestandsbäume teilweise auf der Fahrbahn sowie mittig
im Gehweg. Die benannten Bäume müssen entfernt werden, um eine den
Richtlinien entsprechende Gehwegbreite herstellen zu können. Die
Ersatzplanzungen erfolgen nach Vorgaben des Amtes für Umwelt und
Stadtgrün.
Baumfällungen und Neupflanzungen werden aus der Kanalbau- bzw.
Straßenbaumaßnahme zuordnungsgerecht finanziert.
Die Fällung ist dringlich. Die ansonsten vorberatende Baumkommission wird im
Nachgang per Mitteilungsvorlage informiert.
Anlage/n
1 Lageplan Endenicher Allee Baumfällung (öffentlich)
2 Baum 1+2 (öffentlich)
3 Baum 3 (öffentlich)
4 Baum 4 (öffentlich)Seite 2 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de