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201894 · Beschlussvorlage

Zuschüsse für das Brauchtum Sankt Martin im Stadtbezirk Bonn

Nummer
201894
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201894
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse für das Brauchtum Sankt Martin im
Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Beschaffung von Martinswecken werden Zuschüsse in Höhe von
4.105,00 € ausgezahlt.
Begründung
Im Stadtbezirk Bonn werden in der Regel etwa 29 Sankt Martinsumzüge
durchgeführt. Die Veranstalter haben zur Deckung der Kosten in den Vorjahren
stets einen Zuschuss der Bezirksvertretung erhalten. Hierfür stehen im
Stadtbezirksbudget „Transferleistungen“ ca. 13.000 € jährlich zur Verfügung.
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie dürfen im Jahr 2020 keine Sankt
Martinsumzüge durchgeführt werden. Verschiedene Veranstalter der Umzüge
werden deshalb zur Erinnerung an Sankt Martin als Schutzpatron der Armen
und als Sinnbild für Nächstenliebe Martinswecken beschaffen und diese in
Kitas und Schulen des Stadtbezirks verteilen.
Die Verwaltung schlägt vor, in Anlehnung an die Zuschussgrundlage für
Umzüge die Beschaffung von Martinswecken mit 0,50 € pro Stück zu
bezuschussen. Es liegen entsprechende Anträge von 21 Veranstaltern für
insgesamt 8210 Wecken vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 Bezirksverwaltungsstelle Bonn 1.10.66.01.30.01 Bezirksverwaltungsstelle
Bonn
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 1 von 2

Seite 2
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.105,00 110660130/73.1000 2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
4.105,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de