201894 · Beschlussvorlage
Zuschüsse für das Brauchtum Sankt Martin im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201894
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201894 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse für das Brauchtum Sankt Martin im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Beschaffung von Martinswecken werden Zuschüsse in Höhe von 4.105,00 € ausgezahlt. Begründung Im Stadtbezirk Bonn werden in der Regel etwa 29 Sankt Martinsumzüge durchgeführt. Die Veranstalter haben zur Deckung der Kosten in den Vorjahren stets einen Zuschuss der Bezirksvertretung erhalten. Hierfür stehen im Stadtbezirksbudget „Transferleistungen“ ca. 13.000 € jährlich zur Verfügung. Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie dürfen im Jahr 2020 keine Sankt Martinsumzüge durchgeführt werden. Verschiedene Veranstalter der Umzüge werden deshalb zur Erinnerung an Sankt Martin als Schutzpatron der Armen und als Sinnbild für Nächstenliebe Martinswecken beschaffen und diese in Kitas und Schulen des Stadtbezirks verteilen. Die Verwaltung schlägt vor, in Anlehnung an die Zuschussgrundlage für Umzüge die Beschaffung von Martinswecken mit 0,50 € pro Stück zu bezuschussen. Es liegen entsprechende Anträge von 21 Veranstaltern für insgesamt 8210 Wecken vor. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 Bezirksverwaltungsstelle Bonn 1.10.66.01.30.01 Bezirksverwaltungsstelle Bonn Investive Kosten der MaßnahmeSeite 1 von 2 Seite 2 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.105,00 110660130/73.1000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 4.105,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de