201891-02 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Nachwahl eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der bonnorange AöR
Kerndaten
- Nummer
- 201891-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201891-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Nachwahl eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der bonnorange AöR Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag In den Verwaltungsrat der bonnorange AöR werden entsandt: ___________________ (Mitglied / DIE LINKE) und ___________________ (Stellvertreter/in / DIE LINKE) Begründung Mit Beschluss des Rates vom 21.01.2021 (DS 201891) bzw. 08.12.2022 (DS 201891-01) wurden in den Verwaltungsrat der bonnorange AöR entsandt: Verwaltungsratsvorsitzender Stellvertreter/in Helmut Wiesner Beigeordneter (§ 7 Abs.2 der bonnorange AöR-Satzung) Carolin Krause Beigeordnete Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/in 1 AM Katharina Schweer (Grüne) Stv. Daniel Rutte (Grüne) 2 AM Cornelia Jamm (Grüne) Stv. Rolf Beu (Grüne) 3 AM Christian Gold (CDU) Stv. Jürgen Wehlus (CDU) 4 Stv. Julia Polley (CDU) AM Franz August Emde (CDU) 5 Stv. Alois Saß (SPD) Stv. Dr. Nico Janicke (SPD) 6 Stv. Dr. Albert Weidmann (BBB) Stv. Marcel Schmitt (BBB) 7 AM Hanno von Raußendorf (Linke) Stv. Julia Schenkel (Linke)Seite 1 von 3 Seite 2 8 Stv. Werner Hümmrich AM Prof. Dr. Wilfried Löbach 9 Christoph Busch (Gemäß § 7 Abs. 3 der bonnorange AöRSatzung; Vorschlag der Personalvertretung) Christian Dröttboom (Gemäß § 7 Abs. 3 der bonnorange AöR Satzung; Vorschlag der Personalvertretung) Herr von Raußendorf hat zum 31.12.2023 sein Mandat in diesem Gremium niedergelegt. Daher ist für sein Mandat ein neues Mitglied zu entsenden. Dauer der Bestellung Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Rat angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Bei dem Beigeordneten bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft in dem Verwaltungsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ (Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn). Anlage/n 1 Auszug (§7) Satzung der bonnorange AöR (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de