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201891-02 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Nachwahl eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der bonnorange AöR

Nummer
201891-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201891 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: bonnorange AöR

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Beschlussvorlage
öffentlich
201891-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Nachwahl eines
Mitgliedes in den Verwaltungsrat der bonnorange
AöR
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
In den Verwaltungsrat der bonnorange AöR werden entsandt:
___________________ (Mitglied / DIE LINKE)
und
___________________ (Stellvertreter/in / DIE LINKE)
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 21.01.2021 (DS 201891) bzw. 08.12.2022 (DS
201891-01) wurden in den Verwaltungsrat der bonnorange AöR entsandt:
Verwaltungsratsvorsitzender Stellvertreter/in
Helmut Wiesner Beigeordneter
(§ 7 Abs.2 der bonnorange AöR-Satzung)
Carolin Krause Beigeordnete
Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/in
1 AM Katharina Schweer (Grüne) Stv. Daniel Rutte (Grüne)
2 AM Cornelia Jamm (Grüne) Stv. Rolf Beu (Grüne)
3 AM Christian Gold (CDU) Stv. Jürgen Wehlus (CDU)
4 Stv. Julia Polley (CDU) AM Franz August Emde (CDU)
5 Stv. Alois Saß (SPD) Stv. Dr. Nico Janicke (SPD)
6 Stv. Dr. Albert Weidmann (BBB) Stv. Marcel Schmitt (BBB)
7 AM Hanno von Raußendorf
(Linke)
Stv. Julia Schenkel (Linke)Seite 1 von 3
Seite 2
8 Stv. Werner Hümmrich AM Prof. Dr. Wilfried Löbach
9 Christoph Busch
(Gemäß § 7 Abs. 3 der bonnorange
AöRSatzung; Vorschlag der
Personalvertretung)
Christian Dröttboom
(Gemäß § 7 Abs. 3 der bonnorange AöR
Satzung; Vorschlag der Personalvertretung)
Herr von Raußendorf hat zum 31.12.2023 sein Mandat in diesem Gremium
niedergelegt. Daher ist für sein Mandat ein neues Mitglied zu entsenden.
Dauer der Bestellung
Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Rat
angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen
Ausscheiden aus dem Rat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis
zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.
Bei dem Beigeordneten bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft in dem
Verwaltungsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft
maßgeblichen Amt oder Organ (Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn).
Anlage/n
1 Auszug (§7) Satzung der bonnorange AöR (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de