← Vorlagen

201886 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat sowie Stadtwerke Bonn Beteiligungs- GmbH (SWBB): Konsortialausschusses

Nummer
201886
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung des Rates 21.01.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 455,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.433 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201886
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW):
Aufsichtsrat sowie Stadtwerke Bonn Beteiligungs-
GmbH (SWBB): Konsortialausschusses
Beratungsfolge
Rat 21.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW werden für die
Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen und gleichzeitig als
Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB benannt:
ordentliche Mitglieder Ersatzmitglieder
1 Dr. David Thyssen
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2 Bzv. Guido Pfeiffer (Grüne) AM Peter König (Grüne)
3 Stv. David Lutz (CDU)
4 Stv. Dr. Nico Janicke (SPD)
5 Stv. Werner Hümmrich (FDP)
Zur/Zum Vorsitzenden des Konsortialausschusses der SWBB wird benannt:
Bzv. Guido Pfeiffer (Grüne)
Begründung
Allgemeines
Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH
(86,29%) und RheinEnergie AG (13,71%).Seite 1 von 5

Seite 2
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist im § 6 des
Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus
fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmer-vertreter. Neun Mitglieder
werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein
Mitglied durch die RheinEnergie AG entsandt.
Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB)
entfallenden Aufsichtsrats-mitgliedern werden:
a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-Kreis
b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / TroiKomm
c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH
d) fünf direkt von der Bundesstadt Bonn
entsandt.
Die Oberbürgermeisterin oder ein/-e von ihr vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r
muss dazugehören.
Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9
Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der
SWBB.
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein
ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied
benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die
Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde dazuzählen.
Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50
Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen.
Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die
Aufsichtsratsmitgliedschaft“ zu verweisen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin
bzw. der / des von ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste
einer Partei anzurechnen. Das unberührt der Möglichkeit eines einheitlichen
Wahlvorschlags für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-
Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze
Anwendung.Seite 2 von 5

Seite 3
Bei der Benennung von Vertretern/Vertreterinnen für Gremien städtischer
Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung
von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) sind zu
beachten.
Zurzeit nehmen folgende Vertreter/innen ein Aufsichtsratsmandat wahr:
1 Alexander Sridharan
2 Werner Hümmrich, Vorsitzender
3 Dr. Klaus Peter Gilles
4 Angelika Esch
5 Birgitta Poppe-Reiners
Dauer der Bestellung
Die Amtszeit endet mit dem auf den Beginn der Amtszeit folgenden Ablauf der
Wahlperiode des Rates der Bundesstadt Bonn; der alte Aufsichtsrat führt seine
Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrats weiter. Die Amtszeit endet
spätestens mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung
für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn.
Anlage/nSeite 3 von 5

Seite 4
1 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft (öffentlich)Seite 4 von 5

Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft
Vor dem Hintergrund der ihm obliegenden Aufgaben unterliegt die Mitgliedschaft in einem
Aufsichtsrat gewissen Anforderungen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit bei einem
privatwirtschaftlich tätigen oder einem öffentlichen Unternehmen ausgeübt wird. Mit Übernahme
einer solchen Aufgabe sind daher von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern gewisse
Voraussetzungen zu beachten:
Bei den persönlichen Anforderungen ist – neben allgemeinen Aspekten wie unbeschränkter
Geschäftsfähigkeit oder genügend verfügbarer Zeit für eine gewissenhafte Mandatswahrnehmung –
insbesondere die Unvereinbarkeitsregelung zwischen gleichzeitiger Geschäftsleitung und
Unternehmensüberwachung zu nennen.
Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die persönlichen Anforderungen
bereits zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen.
Aus fachlicher Sicht muss jedes Aufsichtsratsmitglied unter Berücksichtigung der einschlägigen
Rechtsprechung diejenigen Mindestkenntnisse und –fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es
braucht, um alle gewöhnlich anfallenden Geschäftsvorgänge des Unternehmens auch ohne fremde
Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Regelmäßig zählen hierzu allgemeine,
wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Kenntnisse, insbesondere:
- das Verstehen und die sachgerechte Beurteilung der Berichte der Geschäftsführung und der
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers,
- Hinreichende Kenntnisse des Bilanzwesens,
- Kenntnisse der relevanten Vorschriften (Gesetze, Satzung, Geschäftsordnung).
Damit einher geht auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder mit den gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, der Branchensituation und –entwicklung, der Organisation und
Führungsstruktur des Unternehmens, seiner Geschäftsaktivitäten sowie der finanziellen Lage und
Leistungskraft des Unternehmens vertraut sind bzw. sich vertraut machen.
Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die fachlichen Anforderungen
nicht zwingend zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen. Es genügt, wenn sich die genannten
Kenntnisse und Fähigkeiten zeitnah nach der Mandatsübernahme angeeignet werden, wozu im
Rahmen der Mandatsbetreuung von Seiten des städtischen Beteiligungsmanagements auch
entsprechende Schulungen angeboten werden. Die Beurteilung, ob die fachlichen Anforderungen
erfüllt werden oder aber ein Schulungsbedarf besteht, obliegt in eigener Verantwortung jedem zur
Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglied selbst.
Zuletzt sehen die vom Stadtrat beschlossenen Public Corporate Governance der Bundesstadt Bonn
(DS 1910714) auch aus Gründen guter Unternehmensführung und zur Gewährleistung einer
hinreichenden Unabhängigkeit nachfolgende Regelungen vor:
- grundsätzliche Nichtangehörigkeit eines ehemaligen Mitglieds der Geschäftsführung zum
Aufsichtsrat desselben Unternehmens,
- Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte,
- Abgabe einer Erklärung über die Ausübung von Beratungsaufgaben oder Organfunktionen
bei Wettbewerbern des Unternehmens.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de