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201884-01 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG)

Nummer
201884-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201884 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG)

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Beschlussvorlage
öffentlich
201884-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Vereinigte
Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG)
Beratungsfolge
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der VEBOWAG entsendet
der Rat der Bundesstadt Bonn folgende neue Mitglieder:
neue
ordentliche Mitglieder
bisherige
ordentliche Mitglieder
1 Alfred Giersberg (CDU) Jan Claudius Lechner (CDU)
2 Rainer Grotegut (Grüne) Florian Schaper (Grüne)
Begründung
Die Herren Schaper und Lechner haben schriftlich ihren Rücktritt aus dem
Aufsichtsrat der VEBOWAG erklärt.
Da keine Ersatzmitglieder benannt sind, ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Dauer der Bestellung
Die Amtszeit endet spätestens mit der Hauptversammlung, die auf die
Konstituierung des Rates der Bundesstadt Bonn nach einer Neuwahl
folgt. Ungeachtet dessen endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt (§ 102 AktG).
Allgemeines
Die Bundesstadt Bonn ist mit 92,34 % Hauptaktionär der VEBOWAG.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der VEBOWAG bestehend der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus 21 Mitgliedern. Auf die Bundesstadt Bonn entfallen 13Seite 1 von 6
Seite 2
Mandate. 7 Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG von
den Arbeitnehmern zu wählen. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied ist durch die
weiteren Kapitalgeber vorgeschlagen. Die Meldung der Zusammensetzung des
Aufsichtsrates der VEBOWAG zum 04.2024 ist als Anlage beigefügt.
Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50
Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen.
Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die
Aufsichtsratsmitgliedschaft“ zu verweisen.
Bei der Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische
Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung
von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) sind zu
beachten.
Anlage/n
1 Aufsichtsrat VEBOWAG -Liste (öffentlich)
2 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft (öffentlich)Seite 2 von 6
Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
VEBOWAG . Postfach 12 02 10 . 53044 Bonn
Der Vorstand
Amtsgericht Bonn
- Handelsregister -
53105 Bonn Tel. 0228 91 58-1 1 1
Fax: 0228 9158-137
Bonn,25. Mär22024
Meldung gem. S 106 AktG - Bekanntmachung der Anderungen im Aufsichtsrat und S 107
AktG - lnnere Ordnung des Aufsichtsrates
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes darf ich lhnen anmelden und mitteilen:
l. Mit Beschluss vom 19.03.2024 durch das Amtsgericht Bonn, HRB 355, wurden Frau Dr. Lisanne
Riedel, Bonn und Herrn Roman Szewc, Bonn, zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Es
werden Frau Dr. Annette Standop und Herrn Marc Dittmann ersetzt, welche beide mit Wirkung
zum 14. Dezember 2023 ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft niedergelegt haben.
Somit setzt sich der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorname, Name Ausgeübter Beruf Wohnort
A\\VEBOWAG
Godesberger Allee 20
53175 Bonn
Florian Schaper
Aufsichtsratsvo rsitzend e r
Gieslint Grenz
1 . stv. Aufsichtsratsvorsitzende
Frank Wilbertz
2. stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Günter Dorschu
Elke Gerner-Kilp
Peter Kox
Carolin Krause
Norbert Krey
Anja Lamodke
Stadtverordneter
Stadtverordnete
kfm. Angestellter
techn. Angestellter
kfm. Angestellte
Stadtverordneter
Ausschussmitglied
kfm. Angestellter
Stadtverordnete
Bonn
Bonn
Bonn
Bonn
Bad Breisig
Bonn
Köln
Bonn
Bonn
Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG, Godesberger Allee 20, 53175 Bonn . Tel. 0228 9158-0 . www.vebowag.de . Aufsichtsratsvorsitzender: Florian Schaper
Vorsland: Dr. Michael Kleine-Hadlage . Registergericht: Amtsgericht Bonn HRB 355 . Sitz der Gesellschaft: Bonn ' USlldNr. DE 122119256Seite 3 von 6
Jan Claudius Lechner
Torben Leskien
Andreas Remmen
Dr. Lisanne Riedel
Holger Schmidt
Johannes Schott
Achim Schröder
Roman Szewc
Marina Tillmann-Eckert
Rainer Virnich
Friederike von Arnim
Feyza Yildiz
Freundliche Grüße
Der Vorstand
Seite 2 von 2
Stadtverordneter
Stadtverordneter
kfm. Angestellter
Fraktionsg eschäftsfü hreri n
Ausschussmitglied
Stadtverordneter
Stadtverordneter
kfm. Angestellter
techn. Angestellte
Mitglied d. Vorstandes
d. Sparkasse KölnBonn
Ausschussmitglied
Stadtverordnete
Bonn
Bonn
Bonn
Bonn
Bonn
Bonn
Bonn
Bonn
Bonn
Euskirchen
Bonn
BonnSeite 4 von 6
Hiermit beglaubige ich die Übereinstimmung der in dieser Datei enthaltenen Bilddaten (Abschrift)
mit dem mir vorliegenden Papierdokument (Urschrift).
Bonn, den 28.03.2024
Dr. Dirk Solveen, NotarSeite 5 von 6
Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft
Vor dem Hintergrund der ihm obliegenden Aufgaben unterliegt die Mitgliedschaft in einem
Aufsichtsrat gewissen Anforderungen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit bei einem
privatwirtschaftlich tätigen oder einem öffentlichen Unternehmen ausgeübt wird. Mit Übernahme
einer solchen Aufgabe sind daher von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern gewisse
Voraussetzungen zu beachten:
Bei den persönlichen Anforderungen ist – neben allgemeinen Aspekten wie unbeschränkter
Geschäftsfähigkeit oder genügend verfügbarer Zeit für eine gewissenhafte Mandatswahrnehmung –
insbesondere die Unvereinbarkeitsregelung zwischen gleichzeitiger Geschäftsleitung und
Unternehmensüberwachung zu nennen.
Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die persönlichen Anforderungen
bereits zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen.
Aus fachlicher Sicht muss jedes Aufsichtsratsmitglied unter Berücksichtigung der einschlägigen
Rechtsprechung diejenigen Mindestkenntnisse und –fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es
braucht, um alle gewöhnlich anfallenden Geschäftsvorgänge des Unternehmens auch ohne fremde
Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Regelmäßig zählen hierzu allgemeine,
wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Kenntnisse, insbesondere:
- das Verstehen und die sachgerechte Beurteilung der Berichte der Geschäftsführung und der
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers,
- Hinreichende Kenntnisse des Bilanzwesens,
- Kenntnisse der relevanten Vorschriften (Gesetze, Satzung, Geschäftsordnung).
Damit einher geht auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder mit den gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, der Branchensituation und –entwicklung, der Organisation und
Führungsstruktur des Unternehmens, seiner Geschäftsaktivitäten sowie der finanziellen Lage und
Leistungskraft des Unternehmens vertraut sind bzw. sich vertraut machen.
Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die fachlichen Anforderungen
nicht zwingend zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen. Es genügt, wenn sich die genannten
Kenntnisse und Fähigkeiten zeitnah nach der Mandatsübernahme angeeignet werden, wozu im
Rahmen der Mandatsbetreuung von Seiten des städtischen Beteiligungsmanagements auch
entsprechende Schulungen angeboten werden. Die Beurteilung, ob die fachlichen Anforderungen
erfüllt werden oder aber ein Schulungsbedarf besteht, obliegt in eigener Verantwortung jedem zur
Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglied selbst.
Zuletzt sehen die vom Stadtrat beschlossenen Public Corporate Governance der Bundesstadt Bonn
(DS 1910714) auch aus Gründen guter Unternehmensführung und zur Gewährleistung einer
hinreichenden Unabhängigkeit nachfolgende Regelungen vor:
- grundsätzliche Nichtangehörigkeit eines ehemaligen Mitglieds der Geschäftsführung zum
Aufsichtsrat desselben Unternehmens,
- Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte,
- Abgabe einer Erklärung über die Ausübung von Beratungsaufgaben oder Organfunktionen
bei Wettbewerbern des Unternehmens.Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de