201882 · Antrag
Nachfolgenutzung der Räume für Gastronomie im Freibad Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201882
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 02.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201882 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 02.11.2020 Nachfolgenutzung der Räume für Gastronomie im Freibad Rüngsdorf Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle auf Grundlage des Beschlusses mit der Drucksache 1813145 oder ihr auf anderem Wege vorgeschlagenen Konzepte zur Nachnutzung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf in der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 im Detail vergleichend vorzustellen und darüber hinaus einen geeigneten Beschlussvorschlag für die in Rede stehenden Räumlichkeiten vorzulegen. Begründung Der Rat hatte in seiner Sitzung am 11.12.2018 folgendes beschlossen (Vgl. DS 1813145): „Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in Anlage 1 genannten Eckpunkte ein Interessenbekundungsverfahren für eine Nachfolgenutzung der Räume für Gastronomie im Panoramabad Rüngsdorf, Am Schwimmbad 8, 53179, durchzuführen. Potenzielle Interessenten werden gebeten, auf der Grundlage der Eckpunkte der Stadt ein Angebot zu unterbreiten.“ Da der Rat als Herr des Verfahrens die Ausschreibung beschloss, ist ihm das zugehörige Ergebnis vorzulegen als auch ein Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Für ein selbstermächtigendes Abweichen von der durch die Verwaltung in DS 1813145 getroffenen Ankündigung, nach Auswertung der Interessenbekundungen dem Rat bzw. seinen Gremien einen Vorschlag für die Nachnutzung der ehemaligen Gastronomieräume zur Entscheidung vorlegen zu wollen, besteht aus Sicht der Antragsteller kein Raum. Die fällige Vorlage der Wirtschaftspläne zur Finanzierung des jeweiligen Angebots als auch die Nachweise über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anbieter kann schriftlich zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Die Beratung der Angelegenheit findet im Übrigen öffentlich statt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de