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201882 · Antrag

Nachfolgenutzung der Räume für Gastronomie im Freibad Rüngsdorf

Nummer
201882
Art
Antrag
Veröffentlicht
02.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201882-1 ST Nachfolgenutzung der Räume für Gastronomie im Freibad Rüngsdorf

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Antrag
öffentlich
201882
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
02.11.2020
Nachfolgenutzung der Räume für Gastronomie im
Freibad Rüngsdorf
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle auf Grundlage des Beschlusses
mit der Drucksache 1813145 oder ihr auf anderem Wege vorgeschlagenen
Konzepte zur Nachnutzung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad
Rüngsdorf in der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 im Detail
vergleichend vorzustellen und darüber hinaus einen geeigneten
Beschlussvorschlag für die in Rede stehenden Räumlichkeiten vorzulegen.
Begründung
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 11.12.2018 folgendes beschlossen (Vgl. DS
1813145):
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in Anlage 1 genannten
Eckpunkte ein Interessenbekundungsverfahren für eine Nachfolgenutzung der
Räume für Gastronomie im Panoramabad Rüngsdorf, Am Schwimmbad 8,
53179, durchzuführen. Potenzielle Interessenten werden gebeten, auf der
Grundlage der Eckpunkte der Stadt ein Angebot zu unterbreiten.“
Da der Rat als Herr des Verfahrens die Ausschreibung beschloss, ist ihm das
zugehörige Ergebnis vorzulegen als auch ein Beschlussvorschlag zu
unterbreiten. Für ein selbstermächtigendes Abweichen von der durch die
Verwaltung in DS 1813145 getroffenen Ankündigung, nach Auswertung der
Interessenbekundungen dem Rat bzw. seinen Gremien einen Vorschlag für die
Nachnutzung der ehemaligen Gastronomieräume zur Entscheidung vorlegen
zu wollen, besteht aus Sicht der Antragsteller kein Raum.
Die fällige Vorlage der Wirtschaftspläne zur Finanzierung des jeweiligen
Angebots als auch die Nachweise über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
der Anbieter kann schriftlich zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Die
Beratung der Angelegenheit findet im Übrigen öffentlich statt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de