201881 · Große Anfrage
Landwirtschaftskammer Roleber; Kosten der Infrastruktur
Kerndaten
- Nummer
- 201881
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 02.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 201881 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 02.11.2020 Landwirtschaftskammer Roleber; Kosten der Infrastruktur Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche zusätzlichen einmaligen und laufenden Kosten werden der Stadt Bonn dadurch entstehen, dass durch die geplante Bebauung des Geländes der ehem. Landwirtschaftskammer durch die Sahle Wohnbau a. eine weitere Kindertagesstätte zu errichten und betreiben ist, b. laut Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018/2019 (DS 1910644ED2, Seite 179) die Grundschule Om Berg einen weiteren Zug einrichten muss? 2. Hält die Oberbürgermeisterin die Taktung der Linie 636 (30 bzw. 60 Minuten) bei Verwirklichung des Bauvorhabens zur Anbindung insbesondere des künftigen „Hubs“ Ramersdorf einerseits und der Stadtbahnlinie 66 andererseits für ausreichend und wenn nein, welche Zusatzkosten werden für welche angemessene Taktung entstehen? 3. Wie errechnet sich im Detail die aus Sicht der Oberbürgermeisterin als angemessen anzusehende Beteiligung des Investors an welchen der Stadt entstehenden Infrastrukturkosten? 4. Wie viele der insgesamt 512 geplanten Wohneinheiten werden a. im Wege des öfftl. geförderten Wohnungsbaus (30 % der Fläche) tatsächlich entstehen und entspricht der Wohnungsmix dem in Bonn benötigten Wohnungsraum, b. im Wege des zweiten Förderweges (20 % der Fläche) tatsächlich entstehen (DS 1911147), und wie verträgt sich dies mit dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs, dass von insgesamt 60.346 m² Wohnbaufläche nur 20.645 m² auf geförderten Wohnungsbau entfallen sollen? 5. Wie genau verteilen sich die 472 geplanten Stellplätze jeweils auf den freifinanzierten und den öfftl. geförderten Wohnungsbau? 6. In welcher Größenordnung sieht der Architektenentwurf für das Plangebiet a. zentren- und nahversorgungsrelevante Verkaufsfläche im Einzelhandel vor, b. wie verträgt sich dies mit den Maßgaben des Acocella-Gutachtens außerhalb der dort aufgeführten Zentren und c. welche Auswirkungen sind hinsichtlich des nahversorgungsrelevanten Sortiments bei Realisierung auf das D-Zentrum Hoholz zu erwarten?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Aufgrund der Berichterstattung im Bonner General-Anzeiger vom 19.10.2020 über die Ergebnisse des Architektenwettbewerb für die geplante Bebauung des Geländes der früheren Landwirtschaftskammer in Roleber sind die Fragesteller interessiert zu erfahren, ob die einschlägigen Vorgaben des Rates eingehalten wurden, welche Kosten durch das geplante Bauvorhaben in den nächsten Jahrzehnten auf den Haushalt der Stadt zukommen werden und welche Auswirkungen der geplante Einzelhandel mit sich ziehen wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de