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201881 · Große Anfrage

Landwirtschaftskammer Roleber; Kosten der Infrastruktur

Nummer
201881
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
02.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 201881-01 ST Landwirtschaftskammer Roleber; Kosten der Infrastruktur

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Große Anfrage
öffentlich
201881
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
02.11.2020
Landwirtschaftskammer Roleber; Kosten der
Infrastruktur
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche zusätzlichen einmaligen und laufenden Kosten werden der Stadt
Bonn dadurch entstehen, dass durch die geplante Bebauung des Geländes der
ehem. Landwirtschaftskammer durch die Sahle Wohnbau
a. eine weitere Kindertagesstätte zu errichten und betreiben ist,
b. laut Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018/2019 (DS
1910644ED2, Seite 179) die Grundschule Om Berg einen weiteren Zug
einrichten muss?
2. Hält die Oberbürgermeisterin die Taktung der Linie 636 (30 bzw. 60
Minuten) bei Verwirklichung des Bauvorhabens zur Anbindung insbesondere
des künftigen „Hubs“ Ramersdorf einerseits und der Stadtbahnlinie 66
andererseits für ausreichend und wenn nein, welche Zusatzkosten werden für
welche angemessene Taktung entstehen?
3. Wie errechnet sich im Detail die aus Sicht der Oberbürgermeisterin als
angemessen anzusehende Beteiligung des Investors an welchen der Stadt
entstehenden Infrastrukturkosten?
4. Wie viele der insgesamt 512 geplanten Wohneinheiten werden
a. im Wege des öfftl. geförderten Wohnungsbaus (30 % der Fläche)
tatsächlich entstehen und entspricht der Wohnungsmix dem in Bonn benötigten
Wohnungsraum,
b. im Wege des zweiten Förderweges (20 % der Fläche) tatsächlich
entstehen (DS 1911147), und wie verträgt sich dies mit dem Ergebnis des
Architektenwettbewerbs, dass von insgesamt 60.346 m² Wohnbaufläche
nur 20.645 m² auf geförderten Wohnungsbau entfallen sollen?
5. Wie genau verteilen sich die 472 geplanten Stellplätze jeweils auf den
freifinanzierten und den öfftl. geförderten Wohnungsbau?
6. In welcher Größenordnung sieht der Architektenentwurf für das Plangebiet
a. zentren- und nahversorgungsrelevante Verkaufsfläche im Einzelhandel vor,
b. wie verträgt sich dies mit den Maßgaben des Acocella-Gutachtens
außerhalb der dort aufgeführten Zentren und
c. welche Auswirkungen sind hinsichtlich des nahversorgungsrelevanten
Sortiments bei Realisierung auf das D-Zentrum Hoholz zu erwarten?Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Aufgrund der Berichterstattung im Bonner General-Anzeiger vom 19.10.2020
über die Ergebnisse des Architektenwettbewerb für die geplante Bebauung des
Geländes der früheren Landwirtschaftskammer in Roleber sind die Fragesteller
interessiert zu erfahren, ob die einschlägigen Vorgaben des Rates eingehalten
wurden, welche Kosten durch das geplante Bauvorhaben in den nächsten
Jahrzehnten auf den Haushalt der Stadt zukommen werden und welche
Auswirkungen der geplante Einzelhandel mit sich ziehen wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de