← Vorlagen

201880 · Antrag

Landwirtschaftskammer Roleber; Ergebnisse des Architektenwettbewerbs

Nummer
201880
Art
Antrag
Veröffentlicht
02.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201880-01 ST Landwirtschaftskammer Roleber; Ergebnisse des Architektenwettbewerbs

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.941 Zeichen)
Antrag
öffentlich
201880
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
02.11.2020
Landwirtschaftskammer Roleber; Ergebnisse des
Architektenwettbewerbs
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, in der Sitzung des Rates am
10.Dezember 2020 das Ergebnis des Architektenwettbewerbs für die geplante
Bebauung des Geländes der früheren Landwirtschaftkammer in Roleber
vorzustellen.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
a. das stadtklimatische Detailgutachten zum Bereich der ehem.
Landwirtschaftskammer Roleber, welches IST und PLAN-Fall vergleichend
mikroskalierend modelliert und Verluste erwünschter Funktionen
(Kaltluftentstehung, Kaltluftströmung) bewerten soll, selbst in Auftrag zu geben
und dabei insbesondere prüfen zu lassen, ob sich die der südwestlich an die zu
entwickelnde Planungsfläche angrenzenden Fläche zugeordnete
Kaltluftleitbahn metergenau abgrenzen lässt und ausgeschlossen werden kann,
dass die geplante Bebauung deren Funktion beeinträchtigt.
b. vor Aufnahme weiterer Planungen durch den Investor im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, in
dem die Auswirkungen des geplanten Gebietes auf das vorhandene
Straßennetz, insbesondere bis zur B 56 einerseits als auch einschließlich der
Südbrücke andererseits untersucht werden. Sofern das vorhandene
Straßennetz die vom Vorhaben mit 512 WE ausgelöste Verkehrsmenge nicht
aufnehmen kann oder die vorhandene Verkehrsqualität davon deutlich
beeinträchtigt werden wird, ist gutachterlich die maximal verträgliche Anzahl
von Wohneinheiten zu ermitteln. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, welchen
Ziel- und Quellverkehr der geplante Einzelhandel auf einer Fläche von über
3.700 m² aus den umliegenden Wohngebieten und dem Rhein-Sieg-Kreis
auslösen wird.
3. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten zu erläutern, ob sie sich der
Auffassung ihres Amtsvorgängers anschließt, nach der es für die Bewertung
klimatischer Aspekte bei der räumlichen Planung derzeit keine verbindlichen
Vorgaben geben soll und welche Rolle sie der VDI 3787 Blatt 5 „Lokale
Kaltluft“ beimisst.Seite 1 von 3

Seite 2
Begründung
In seiner Stellungnahme DS 200377-1ST führt der Oberbürgermeister unter
anderem folgendes aus:
„Für die Bewertung klimatischer Aspekte bei der räumlichen Planung gibt es
derzeit keine verbindlichen Vorgaben. Die VDI 3787 Blatt 5 „Lokale Kaltluft“ gibt
Empfehlungen zur Bemessung und Beurteilung planerischer Auswirkungen auf
Kaltluftflüsse.
…
Die Ersteinschätzung der Verwaltung stellte anhand der ZURES Karten für die
zu entwicklende Planungsfläche entsprechend Ratsbeschluss vom 04.07.2019
(DS-Nr.: 1911147) der ehemaligen Landwirtschaftskammer in Bonn-Roleber
heraus, dass alle Freiflächen Kaltluftentstehungsgebiete mit einer hohen
überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate sind. Die zu entwickelnde
Planungsfläche ist jedoch weder Teil einer Kaltluftleitbahn, noch zeigt die
Klimaanalyse bei der angenommenen Wetterlage (austauscharme sommerliche
Hochdruckwetterlage) im Zusammenhang mit der auf der zu entwickelnden
Planungsfläche produzierten Kaltluft stehende Kaltlufteinwirkbereiche in der
angrenzenden Bebauung. Entsprechend formuliert auch die auf der
Klimaanalyse basierende Planungshinweiskarte keinen Hinweis, welcher einer
Bebauung grundsätzlich entgegensteht. Da die vorhandene Gunstwirkung der
Kaltluftproduktion jedoch nach Möglichkeit weitestgehend erhalten bleiben
sollte und die süd-westlich an die zu entwickelnde Planungsfläche angrenzende
Fläche einer Kaltluftleitbahn zugeordnet wird, fordert die Verwaltung mit dem
Vorliegen konkreterer Planungen bzw. Planungsvarianten ein stadtklimatisches
Detailgutachten, welches IST und PLAN-Fall vergleichend mikroskalig
modelliert und Verluste erwünschter Funktionen (Kaltluftentstehung,
Kaltluftströmung) bewertet. (s. Bonner Rats- und Informations-System,
Drucksachennummer: 1812161ST3)“.
Die BBB-Fraktion lehnt seit je her das verwaltungsseitig praktizierte Verfahren
im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ab, unter anderem
wichtige Gutachten durch den Investor beauftragen zu lassen. Allzu oft
kommen dabei „Gutachten“ heraus, die an Gefälligkeitsexpertisen erinnern. Die
fragwürdigen, sich inhaltlich widersprechenden Arbeitsergebnisse ein und
desselben Gutachters zu den Bauvorhaben „Im Wingert“ und „Melbbad“ seien
hier beispielhaft genannt.
Mit dem Vorliegen erster Planungen, die laut Berichterstattung des General-
Anzeigers über 500 Wohneinheiten umfassen und einen Bevölkerungszuwachs
von bis zu 1.200 Menschen erwarten lassen, sind die damit zu erwartenden
Auswirkungen auf den Verkehr qualifiziert abzuschätzen. Diese Prüfung kann
nicht dem Investor überlassen werden, sondern muss seitens der Stadt
erfolgen, um auf Basis der Ergebnisse dem Investor verbindlich zu erfüllende
Vorgaben machen zu können.
Anlage/nSeite 2 von 3

Seite 3
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de