201880 · Antrag
Landwirtschaftskammer Roleber; Ergebnisse des Architektenwettbewerbs
Kerndaten
- Nummer
- 201880
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 02.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201880 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 02.11.2020 Landwirtschaftskammer Roleber; Ergebnisse des Architektenwettbewerbs Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, in der Sitzung des Rates am 10.Dezember 2020 das Ergebnis des Architektenwettbewerbs für die geplante Bebauung des Geländes der früheren Landwirtschaftkammer in Roleber vorzustellen. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, a. das stadtklimatische Detailgutachten zum Bereich der ehem. Landwirtschaftskammer Roleber, welches IST und PLAN-Fall vergleichend mikroskalierend modelliert und Verluste erwünschter Funktionen (Kaltluftentstehung, Kaltluftströmung) bewerten soll, selbst in Auftrag zu geben und dabei insbesondere prüfen zu lassen, ob sich die der südwestlich an die zu entwickelnde Planungsfläche angrenzenden Fläche zugeordnete Kaltluftleitbahn metergenau abgrenzen lässt und ausgeschlossen werden kann, dass die geplante Bebauung deren Funktion beeinträchtigt. b. vor Aufnahme weiterer Planungen durch den Investor im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, in dem die Auswirkungen des geplanten Gebietes auf das vorhandene Straßennetz, insbesondere bis zur B 56 einerseits als auch einschließlich der Südbrücke andererseits untersucht werden. Sofern das vorhandene Straßennetz die vom Vorhaben mit 512 WE ausgelöste Verkehrsmenge nicht aufnehmen kann oder die vorhandene Verkehrsqualität davon deutlich beeinträchtigt werden wird, ist gutachterlich die maximal verträgliche Anzahl von Wohneinheiten zu ermitteln. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, welchen Ziel- und Quellverkehr der geplante Einzelhandel auf einer Fläche von über 3.700 m² aus den umliegenden Wohngebieten und dem Rhein-Sieg-Kreis auslösen wird. 3. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten zu erläutern, ob sie sich der Auffassung ihres Amtsvorgängers anschließt, nach der es für die Bewertung klimatischer Aspekte bei der räumlichen Planung derzeit keine verbindlichen Vorgaben geben soll und welche Rolle sie der VDI 3787 Blatt 5 „Lokale Kaltluft“ beimisst.Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung In seiner Stellungnahme DS 200377-1ST führt der Oberbürgermeister unter anderem folgendes aus: „Für die Bewertung klimatischer Aspekte bei der räumlichen Planung gibt es derzeit keine verbindlichen Vorgaben. Die VDI 3787 Blatt 5 „Lokale Kaltluft“ gibt Empfehlungen zur Bemessung und Beurteilung planerischer Auswirkungen auf Kaltluftflüsse. … Die Ersteinschätzung der Verwaltung stellte anhand der ZURES Karten für die zu entwicklende Planungsfläche entsprechend Ratsbeschluss vom 04.07.2019 (DS-Nr.: 1911147) der ehemaligen Landwirtschaftskammer in Bonn-Roleber heraus, dass alle Freiflächen Kaltluftentstehungsgebiete mit einer hohen überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate sind. Die zu entwickelnde Planungsfläche ist jedoch weder Teil einer Kaltluftleitbahn, noch zeigt die Klimaanalyse bei der angenommenen Wetterlage (austauscharme sommerliche Hochdruckwetterlage) im Zusammenhang mit der auf der zu entwickelnden Planungsfläche produzierten Kaltluft stehende Kaltlufteinwirkbereiche in der angrenzenden Bebauung. Entsprechend formuliert auch die auf der Klimaanalyse basierende Planungshinweiskarte keinen Hinweis, welcher einer Bebauung grundsätzlich entgegensteht. Da die vorhandene Gunstwirkung der Kaltluftproduktion jedoch nach Möglichkeit weitestgehend erhalten bleiben sollte und die süd-westlich an die zu entwickelnde Planungsfläche angrenzende Fläche einer Kaltluftleitbahn zugeordnet wird, fordert die Verwaltung mit dem Vorliegen konkreterer Planungen bzw. Planungsvarianten ein stadtklimatisches Detailgutachten, welches IST und PLAN-Fall vergleichend mikroskalig modelliert und Verluste erwünschter Funktionen (Kaltluftentstehung, Kaltluftströmung) bewertet. (s. Bonner Rats- und Informations-System, Drucksachennummer: 1812161ST3)“. Die BBB-Fraktion lehnt seit je her das verwaltungsseitig praktizierte Verfahren im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ab, unter anderem wichtige Gutachten durch den Investor beauftragen zu lassen. Allzu oft kommen dabei „Gutachten“ heraus, die an Gefälligkeitsexpertisen erinnern. Die fragwürdigen, sich inhaltlich widersprechenden Arbeitsergebnisse ein und desselben Gutachters zu den Bauvorhaben „Im Wingert“ und „Melbbad“ seien hier beispielhaft genannt. Mit dem Vorliegen erster Planungen, die laut Berichterstattung des General- Anzeigers über 500 Wohneinheiten umfassen und einen Bevölkerungszuwachs von bis zu 1.200 Menschen erwarten lassen, sind die damit zu erwartenden Auswirkungen auf den Verkehr qualifiziert abzuschätzen. Diese Prüfung kann nicht dem Investor überlassen werden, sondern muss seitens der Stadt erfolgen, um auf Basis der Ergebnisse dem Investor verbindlich zu erfüllende Vorgaben machen zu können. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de